Ventilklausel – Wie der Bundesrat das Volk austrickst

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. April 2013 | 1.812 mal gesehen

Im Abstimmungskampf über die Personenfreizügigkeit beschwichtigte der Bundesrat die Angst vor einer Masseneinwanderung mit der Ventilklausel. Dies indem er vollmundig behauptete, dass eine Masseneinwanderung im Notfall mit dieser Schutzklausel verhindert werden kann. Die Ventilklausel ermöglicht die Einführung von Einwanderungskontingenten.

Vor wenigen Tagen hat nun der Bundesrat den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt eingeschränkt indem er die Ventilklausel anwendet. Doch kaum eingeführt, ist bereits die Rede davon, dass es sich um einen Symbolentscheid handle, mit welchem der Bundesrat die Kritiker der Personenfreizügigkeit besänftigen wolle. Tatsächlich ist offen, wie viel die Anwendung der Ventilklausel bringt.

Zwar wendet der Bundesrat die Ventilklausel auch für die alten EU-Staaten an, doch nur für die B-Bewilligungen. Das heisst für fünfjährige Aufenthaltsbewilligungen. Hingegen wird bei L-Bewilligungen keine Kontingentierung eingeführt. L-Bewilligungen sind Kurzaufenthaltsbewilligungen von weniger als einem Jahr. Es ist zu befürchten, dass die Beschränkungen bei den B-Bewilligungen mit den L-Bewilligungen umgangen werden. Auf diese Weise kann man für saisonale Jobs und temporäre Projekte ohne weiteres weiterhin Leute aus dem EU-Raum beschäftigen. Bedarf gibt es im Gastronomie- und Tourismusgewerbe, in der Landwirtschaft, bei Bauprojekten und für temporäre Kapazitätserweiterungen in der Industrie.

Es ist folglich tatsächlich fragwürdig ob die Ventilklausel etwas bringt. Das wiederum wirft auch ein schlechtes Licht auf die Personenfreizügigkeit. Laut aktuellen Zahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren im März 2013 rund 51% aller Arbeitslosen Ausländer. Dies bei einem Ausländeranteil an der Bevölkerung von 23%.

Rate this post