Burka- und Gesichtsschleierverbot: Warum sich Yvonne Feri irrt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. Oktober 2013 | 3.295 mal gesehen

Laut einem Medienartikel ist die linke Nationalrätin Yvonne Feri gegen ein Burka- und Gesichtsschleierverbot. Sie befürchtet, dass davon betroffene Frauen nicht mehr auf die Strasse dürfen.

Zitat Yvonne-Feri «Ein Verbot löst kein einziges Problem. Dürfen diese Frauen nicht mehr auf die Strasse, haben wir in Sachen Integration und Gleichstellung gar nichts erreicht.»
Zitat Yvonne-Feri: «Ein Verbot löst kein einziges Problem. Dürfen diese Frauen nicht mehr auf die Strasse, haben wir in Sachen Integration und Gleichstellung gar nichts erreicht.»

Frau Feri will stattdessen gegen jene vorgehen, welche Frauen dazu zwingen eine Burka oder einen Gesichtsschleier zu tragen. Meiner Meinung nach ist die Ansicht von Frau Feri blauäugig. Denn wie soll denn herausgefunden werden ob eine Frau sich freiwillig verhüllt oder nicht?

Es wäre eine Nötigung, wenn eine Frau gegen ihren Willen durch Androhung ernstlicher Nachteile gezwungen wird etwas zu tun. Im Strafgesetzbuch ist eine Nötigung unter Art. 181 auf Antrag strafbar. Das bedeutet, dass eine genötigte Frau einen Strafantrag bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen müsste, ehe die Ermittlungsbehörden tätig werden. Genau das ist jedoch problematisch.

Die Praxis zeigt, dass Geschädigte im Falle von Drohung oder Nötigung oft eingeschüchtert sind und von sich aus keinen Strafantrag einreichen. Meiner Meinung nach dürften es nur wenige Frauen wagen ihren Ehemann anzuzeigen, wenn sie dazu genötigt worden sind sich zu verschleiern. Die Erfolgsaussichten eines solchen Strafantrags sind gering, wenn die Frau keine Zeugen oder Beweise vorweisen kann. Sagt der Ehemann etwas anderes aus, steht Aussage gegen Aussage.

Die Angst von eingeschüchterten Frauen ist ernst zu nehmen! Wir wissen, dass Drohungen zuweilen auch umgesetzt werden. Wie eine ausgesprochene Drohung enden kann, zeigt ein Fall aus Zürich. Dort hat ein Vater seine Tochter erschlagen weil sie wie eine westliche Frau leben wollte. (Quelle) Der Vater hatte Medienberichten zufolge seiner Tochter offenbar schon früher gedroht sie umzubringen. Weder Artikel 180 StGB (Drohung) noch Artikel 181 StGB (Nötigung) konnten das Mädchen retten.

Ausserdem kann der sogenannte Zwang auch subtiler Natur sein. Es ist für mich durchaus denkbar, das Frauen in einem streng religiösen sozialen Milieu leben, in welchem erwartet wird, dass sie sich verschleiern. Wenn die Frau dann noch wesentlich jünger ist als ihr Ehemann und womöglich noch im Ausland geheiratet wurde und sie weder eine Landesprache kann noch unsere Gesetze kennt, was bleibt ihr dann noch anderes übrig als ihrem Ehemann zu gehorchen? Besonders schlimm wäre es dann noch, wenn sie einen Ehemann hat, der meint sie mit Schlägen zum Sex zwingen zu dürfen.

Ich befürworte ein Burka- und Gesichtsschleierverbot, denn meiner Meinung nach können die geltenden Gesetze betroffene Frauen nur unzureichend schützen. Ein solches Verbot ermöglicht es Frauen ohne Gesichtsschleier und Burka herum zu laufen. Dies ohne einen Strafantrag einreichen zu müssen um sich gegen Nötigung zu wehren. Damit fällt eine Hürde weg, die für eingeschüchterte Frauen nur schwer überwindbar ist.

Notabene, laut einem NZZ-Artikel aus dem Jahr 2010 wird nicht nur in Europa sondern auch in Marokko, einem islamischen Land, über ein Burka- und Gesichtsschleierverbot debattiert. Bei uns haben Touristiker schon Angst, wenn im Kanton Tessin ein Vermummungsverbot eingeführt wird.