Blocher ruhig stellen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. Mai 2013 | 2.812 mal gesehen

Sigi-FeigelIn der NZZ erschien im Dezember 2003 ein Artikel von Sigi Feigel anlässlich der Wahl von Christoph Blocher in den Bundesrat. Feigel äusserte sich darin zum Abstimmungskampf über das Antirassismusgesetz. Das Antirassismusgesetz wurde bei einer Volksabstimmung im September 1994 mit 54,6% Ja-Stimmen angenommen. Abschätzig und frech meinte er, dass er damals die Aufgabe übernommen habe Blocher ruhig zu stellen. Offenbar ist ihm das gelungen, denn Feigel betont, dass die Zitterpartie um das fragwürdige Gesetz sonst wohl anders ausgegangen wäre.

Leider wurde das Antirassismusgesetz angenommen, denn wie wir heute wissen, ist es ein Maulkorbgesetz, welches zu politischen Zwecken missbraucht wird. Es ist ein Gesetz um jene ruhig zu stellen, die das Schwerverbrechen begangen haben sich frei zu äussern. In einem freien demokratischen Land braucht es ein solches Gesetz nicht. Um verbale Entgleisungen ahnden zu können, haben wir bessere Gesetze.

Diese Gesetze genügen um verbale Entgleisungen zu ahnden:
Ehrverletzung (StGB Art.173),  Verleumdung (StGB Art. 174), Beschimpfung (StGB Art. 177), Drohung (StGB Art. 180), Nötigung (StGB Art. 181)

Hier noch der NZZ-Artikel von Feigel:

Blocher-Feigel

Schon der Aufklärungsphilosoph Voltaire soll gesagt haben:

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“

Ergo müssen wir uns fragen wie „frei“ und wie „demokratisch“ unsere Gesellschaft in Wahrheit ist. In einer freien Gesellschaft, die nicht von Dogmen bestimmten wird, sollen Menschen alles sagen dürfen, solange sie damit niemanden persönlich schädigen. Um gegen Beschimpfung, Ehrverletzung, Diffamierung, Drohung und Nötigung vorgehen zu können haben wir, wie bereits erwähnt, umfassende Gesetze.

Mit dem Antirassismusgesetz werden in der Schweiz Leute verfolgt, die sich weder der Ehrverletzung, der Diffamierung, der Beschimpfung, der Drohung noch der Nötigung strafbar gemacht haben. Es ist ein dogmatisches und politisches Gesetz, welches unsere Freiheitsrechte einschränkt. Es ist ein antidemokratisches Unterdrückungsgesetz!