Blocher ruhig stellen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. Mai 2013 | 2.807 mal gesehen

Sigi-FeigelIn der NZZ erschien im Dezember 2003 ein Artikel von Sigi Feigel anlässlich der Wahl von Christoph Blocher in den Bundesrat. Feigel äusserte sich darin zum Abstimmungskampf über das Antirassismusgesetz. Das Antirassismusgesetz wurde bei einer Volksabstimmung im September 1994 mit 54,6% Ja-Stimmen angenommen. Abschätzig und frech meinte er, dass er damals die Aufgabe übernommen habe Blocher ruhig zu stellen. Offenbar ist ihm das gelungen, denn Feigel betont, dass die Zitterpartie um das fragwürdige Gesetz sonst wohl anders ausgegangen wäre.

Leider wurde das Antirassismusgesetz angenommen, denn wie wir heute wissen, ist es ein Maulkorbgesetz, welches zu politischen Zwecken missbraucht wird. Es ist ein Gesetz um jene ruhig zu stellen, die das Schwerverbrechen begangen haben sich frei zu äussern. In einem freien demokratischen Land braucht es ein solches Gesetz nicht. Um verbale Entgleisungen ahnden zu können, haben wir bessere Gesetze.

Diese Gesetze genügen um verbale Entgleisungen zu ahnden:
Ehrverletzung (StGB Art.173),  Verleumdung (StGB Art. 174), Beschimpfung (StGB Art. 177), Drohung (StGB Art. 180), Nötigung (StGB Art. 181)

Hier noch der NZZ-Artikel von Feigel:

Blocher-Feigel

Schon der Aufklärungsphilosoph Voltaire soll gesagt haben:

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“

Ergo müssen wir uns fragen wie „frei“ und wie „demokratisch“ unsere Gesellschaft in Wahrheit ist. In einer freien Gesellschaft, die nicht von Dogmen bestimmten wird, sollen Menschen alles sagen dürfen, solange sie damit niemanden persönlich schädigen. Um gegen Beschimpfung, Ehrverletzung, Diffamierung, Drohung und Nötigung vorgehen zu können haben wir, wie bereits erwähnt, umfassende Gesetze.

Mit dem Antirassismusgesetz werden in der Schweiz Leute verfolgt, die sich weder der Ehrverletzung, der Diffamierung, der Beschimpfung, der Drohung noch der Nötigung strafbar gemacht haben. Es ist ein dogmatisches und politisches Gesetz, welches unsere Freiheitsrechte einschränkt. Es ist ein antidemokratisches Unterdrückungsgesetz!

Fall Hildebrand: Medien verbeissen sich in Blocher

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. Januar 2012 | 4.653 mal gesehen

Wenn man einige Zeitungsartikel liest, bekommt man den Eindruck, dass einige Journalisten nicht kapiert haben was das Problem ist. Es geht doch nicht darum was Herr Tarnutzer, Herr Lei oder Herr Blocher sagten oder nicht sagten. Auch geht es nicht darum ob die SVP dahinter steckt oder nicht. Das Problem ist ein Notenbanker, der und/oder dessen Frau mit Devisen spekuliert hat. Das ist das Brisante. Alles andere sind Ablenkungsmanöver.

Ein Notenbanker kann mit seiner Geldpolitik die Konjunktur der Wirtschaft eines Landes beeinflussen. Deshalb muss sichergestellt sein, dass dieser die Geldpolitik nach dem Interesse des Landes ausrichtet. Und nicht etwa nach Eigeninteressen! Daher sollte Notenbankern das Spekulieren mit Devisen untersagt sein.

Die SNB hat mit ihrer Geldpolitik im Jahr 2010 bereits 60 Milliarden Schweizerfranken verspekuliert. Dies als sie versuchte den Euro bei einem Kurs von 1.40 zu halten. Das war ein Unterfangen, welches von Anfang an zum Scheitern verurteilt war. Weil die kleine Schweizer Notenbank sicherlich nicht die Kraft hat, eine Abwertung des Eurokurses zu verhindern. Das wäre wie wenn ein Esel in der Nähe des Zürcher Bürkliplatzes versuchen würde den Zürichsee auszutrinken.  Unsere Notenbank hat mit ihrer Politik grosse EURO-Bestände angehäuft. Sollte der Euro weiter an Wert verlieren oder gar zusammenbrechen, drohen horrende Verluste. Es geht um Volksvermögen! Wie da die Massenmedien Herrn Hildebrand noch weiter hochjubeln können ist mir schleierhaft.

PS: Wer ist Herr T.? Der Blick schreibt, dass der Wistleblower ein Reto T. sei. Dieser sei 39 Jahre alt und wohne in Amlikon TG. Wer auf Telsearch.ch nach einem Reto in Amlikon sucht, der findet zwei. Wobei nur einer einen Nachnamen hat, der mit T beginnt. Wer dann auf Moneyhouse.ch den Namen dieses Reto T. eingibt, findet heraus, dass dieser Herr Reto T. als Kadermitarbeiter bei der Bank Sarasin eingetragen ist. Auch das Geburtsjahr lässt sich verifizieren, womit auch verifiziert ist, dass er 39 Jahre alt ist.  Dann muss man nur noch 1+1 zusammenzählen. Fazit: Der Blick könnte den Namen genausogut ausschreiben.