SVP-Widen offene Fragen zum Strafbefehl
Verantwortliche der SVP-Widen wurden per Strafbefehl vom 15. Februar 2013 von der Staatsanwaltschaft Baden wegen Rassendiskriminierung nach StGB 261bis verurteilt. Der Sachverhalt liest sich im Strafbefehl des leitenden Staatsanwalts D. A. wie folgt: Laut Sachverhalt auf dem Strafbefehl haben die Beschuldigten also gegoogelt und Slogans vom Internet geladen, die sie anschliessend auf der Website der SVP-Widen publizierten. Die Staatsanwaltschaft … Weiterlesen