Religionen haben in staatlichen Schulen nichts verloren!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. Juni 2013 | 2.254 mal gesehen

Die Schweiz ist ein säkularer Rechtsstaat. Dem entsprechend sollen staatliche Schulen religiös neutral sein. Das bedingt, dass religiöse Symbolik an staatlichen Schulen nichts verloren hat.

Auch kann es nicht die Aufgabe eines säkularen Rechtsstaates sein religiösen Unterricht zu fördern. Mit Steuergeldern finanzierte staatliche Schulen sollen nicht theologische Ansichten sondern historische Fakten vermitteln. Somit sollten Religionen an Schulen lediglich noch im Fach Geschichte unter dem Kapitel „Religionsgeschichte“ abgehandelt werden. Dabei soll die Religionsgeschichte von der Steinzeit mitsamt ihren blutigen Auseinandersetzungen und Machtkämpfen, Götzenkulten usw. bis zu heutigen religiösen Konflikten dargelegt werden. Theologische Ansichten sind jedoch nicht zu vermitteln.

In einer staatlichen Schule sollen die Grundwerte unserer Bundesverfassung vermittelt werden. Ein wichtiger Grundwert unserer Bundesverfassung ist die Gleichstellung von Mann und Frau. Dies sollte sich auch in der Kleiderordnung von Schulen widerspiegeln.

Religiöse Kleidung hat an staatlichen Schulen nichts zu suchen. Wer in unser Land kommt und sich hier niederlassen möchte, der muss die Grundwerte unseres säkularen Rechtsstaats akzeptieren.