Kriminell

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. März 2010 | 2.235 mal gesehen

Unter Kriminalität versteht man Straffälligkeit, also Handlungen, die zu strafrechtlich relevanten Rechtsverletzungen führen. Welche Rechtsverletzungen strafrechtlich relevant sind, hängt von den jeweiligen Gesellschaften und deren Rechtsnormen ab. So ist Ehebruch in der Schweiz nicht strafbar. Im Iran hingegen wird Ehebruch mit der Todesstrafe geahndet. Ehrenmorde gelten in westeuropäischen Ländern als Verbrechen aus niederen Beweggründen. In der Türkei und Albanien hingegen dienen solche Taten zur Wiederherstellung der Familienehre.

Kriminell wird man indem man strafrechtlich relevant gegen von der Gesellschaft festgelegte Normen und Gesetze verstösst. Ob man kriminell ist oder nicht hängt also davon ab was man wo und wann tut. Wer in Zürich eine Frau kennenlernt und diese kurz darauf in gegenseitigem Einvernehmen küsst, gilt in unseren Breitengraden nicht als kriminell. Doch wehe, er tut dies in einem islamischen Land wie z.B. Saudiarabien oder dem Iran! Dies kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für ihn zur Folge haben. Sex-Skandal um Schweizer Diplomaten im Iran

Die Gesellschaft bestimmt was strafbar ist und wer gegen diese Strafnormen verstossen hat.