Fabrice Anthamatten

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. September 2013 | 3.681 mal gesehen

Fabrice-AnthamattenAm vergangenen Donnerstag tötete der wegen zweifacher Vergewaltigung zu 20 Jahren Haft verurteilte Sexualstraftäter Fabrice Anthamatten während eines Freigangs seine Therapeutin und floh.

Die Flucht des mehrfachen Vergewaltigers Fabrice Anthamatten ist eine von zahlreichen Pannen  im Schweizer Justizsystem. Jede einzelne dieser Pannen zeugt vom Unvermögen von Schweizer Vollzugsbehörden und Politikern. So etwas darf einfach nicht passieren!

Es ist offensichtlich, dass die ermordete Sozialtherapeutin den Täter falsch einschätzte. Dies obwohl sie Psychologie studiert hatte und offenbar über einen brillanten Masterabschluss in Kriminalistik verfügte. Sie hätte den Täter sonst nicht alleine zum Reitausflug abgeholt.

Mir zeigt die Flucht von Fabrice Anthamatten bzw. die Ermordung der jungen Sozialtherapeutin vor allem zwei Dinge auf.

1. Auch gut ausgebildete Psychologen können Menschen falsch einschätzen und sich täuschen.

2. Das Justizvollzugssystem im Kanton Genf weist gravierende Sicherheitsmängel auf.

Daraus sollten folgende Rückschlüsse gezogen werden:

1. Sicherheit an erster Stelle
Die oberste Maxime muss sein, dass die Sicherheit an oberster Stelle steht. Sozialromantiker-Experimente zu lasten der Sicherheit darf es keine mehr geben.

2. Erhöhung der Sicherheitsvorkehrungen
Schwerverbrecher, die wegen Gewaltdelikten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind, dürften das Gefängnis während der Haftdauer nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen verlassen. Unter keinen Umständen darf etwa eine junge Frau alleine mit einem Vergewaltiger gelassen werden. Kein Psychologe kann für das Verhalten eines Straftäters garantieren! Psychologie ist keine exakte Wissenschaft und Psychologen haben sich schon viel zu oft geirrt. Das Sicherheitsrisiko ist zu hoch!

3. Keine Freigänge ohne Sicherheitspersonal
Therapien ausserhalb der Gefängnismauern benötigen zwingend die Anwesenheit von Sicherheitspersonal. Alles andere ist verantwortungslos. Freigänge von Gewalt- und Sexualstraftätern ohne Sicherheitspersonal als Begleitung gehören verboten. Es geht um die Sicherheit der Bevölkerung, welche höher zu werten ist als z.B. das individuelle Bedürfnis eines Sexualstraftäters eine Sexualstraftat zu begehen.

4. Keine Freigänge ohne elektronische Fussfessel
Bei Freigängen ist den Straftätern zwingend eine elektronische Fussfessel anzulegen, damit sie überwacht und geortet werden können. Die Überwachung muss sichergestellt sein.

5. Ohne Geld für Sicherheit keine Freigänge
Wenn ein Kanton nicht genügend Geld hat um bei Freigängen von Straftätern für Sicherheit zu sorgen, dann dürfen in seinen Gefängnissen keine Freigänge mehr zugelassen werden.

Diese Rückschlüsse sind gesetzlich zu verankern.