Eigenmietwert: Welche Renovationen sich vor der Abschaffung 2029 lohnen

Haus mit Baugerüst auf einem Bauplan, daneben Taschenrechner, Schweizer Münzen und Werkzeug zur Renovationsplanung.

Ab 1. Januar 2029 entfällt der Eigenmietwert auf selbstgenutztem Wohneigentum. Gleichzeitig verschwindet der steuerliche Abzug für den gewöhnlichen Liegenschaftsunterhalt. Hauseigentümer sollten deshalb prüfen, welche ohnehin notwendigen Renovationen sie noch vor dem Systemwechsel ausführen lassen. Entscheidend ist jedoch die gesamte Rechnung: Eine Steuerersparnis macht eine unnötige Ausgabe nicht sinnvoll. Was sich ab 2029 ändert Wer sein … Weiterlesen