Hundegesetz

HundegesetzAm 30. November 2008 stimmen wir über die Revision des Hundegesetzes von 1971 ab. Ziel der Vorlage ist ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit Hunden. Man will Hundeattacken vorbeugen. Die Stimmberechtigten können zwischen 3 Varianten wählen:

1. Variante A: Hauptvorlage

2. Variante B: Variante mit Kampfhundeverbot

3. Variante C: Ablehnung der Varianten A und B mit einem NEIN

Die Variante A sieht folgendes vor:

  • Der Kanton soll Kampagnen und Projekte die einem tiergerechten Umgang mit Hunden dienen finanziell Unterstützen können.
  • Gemeinden müssen Informationen über die korrekte Hundehaltung zur Verfügung stellen.
  • Das Veterinäramt des Kantons wird verpflichtet, Meldungen aus der Bevölkerung über Auffälligkeiten bei der Hundehaltung nachzugehen.
  • Eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter wird obligatorisch
  • Hundehalter von grossen und massigen Hunden sollen zwingend eine obligatorische Ausbildung absolvieren müssen.
  • Gewisse Hunderassen sind bewilligungspflichtig. Personen, die wegen Gewaltdelikten oder Betäubungsmitteldelikten (Drogendelikten) vorbestraft sind soll die Bewilligung verweigert werden. Die Bewilligungspflicht soll rückwirkend eingeführt werden!!! (Das heisst Hundehaltern könnten, einzig deshalb weil sie vorbestraft sind, selbst nicht verhaltensauffällige Hunde weggenommen werden. Die Hunde würden dann vermutlich eingeschläfert.)

Die Variante B sieht ein Verbot für gewisse Hunderassen vor.

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