Schluss mit dem Asylmissbrauch!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. Dezember 2016 | 1.097 mal gesehen

Menschen in Not zu Helfen ist in Ordnung, doch der politisch institutionalisierte Asylmissbrauch gehört abgeschafft. Wenn eine Wille bestünde das Problem mit dem Asylmissbrauch zu lösen, hätte die Politik dies schon längst tun können.

Asylmissbrauch
Weggeworfene Pässe am Strand von Lesbos

Die meisten Asylbewerber, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, erfüllen nicht die Voraussetzungen um den Asylstatus zu erhalten. Sie sind entweder aus einem sicheren Drittstaat eingewandert oder aber sie sind schlicht und einfach Wirtschaftsflüchtlinge.

Um dennoch eine Chance zu haben um Asyl zu erhalten, verschleiern viele Wirtschaftsmigranten ihre Identität. Dann gaukeln sie den Behörden etwas vor. So wie es der Tunesier Anis Amri gemacht hat. Er gab sich vor den Behörden als politisch verfolgter Ägypter aus. Sie glaubten ihm nicht und verweigern ihm Asyl, da er nicht wie ein Ägypter sprach und auch sonst nicht viel über Ägypten sagen konnte. Da Anis Amri aber seine tunesischen Dokumente nicht mehr hatte, konnte er nicht nach Tunesien ausgeschafft werden. Der Rest der Geschichte ist bekannt, Amri bemächtigte sich gewaltsam eines Lastwagens und wurde in Berlin zum Massenmörder.

Ich erwarte von der Politik ein klares Signal nach aussen. Es muss an all jene gerichtet sein, die in der Schweiz aus wirtschaftlichen Gründen um Asyl ersuchen. Diesen Leuten muss unmissverständlich klar gemacht werden, dass wir in der Schweiz keinen Asylmissbrauch dulden. Wer seine Dokumente wegwirft um Asyl zu erschleichen oder die Abschiebung zu verhindern, der darf dafür nicht mit einem Aufenthaltsrecht belohnt werden. Für solche Leute muss die Schweiz eine Lösung finden. Ein Möglichkeit wäre es, diese Leute in ein Auffanglager in Afrika zu bringen. Dazu müsste die Schweiz ein Abkommen mit einem Land in Afrika abschliessen und ein entsprechendes Gelände beschaffen. In diesem Lager Internierte werden erst aus dem Lager entlassen, wenn sie ihre Identität bekannt geben und von ihrem Herkunftsland zurückgenommen werden. So könnten die Schweiz und andere europäische Länder das Abschiebeproblem lösen und wären obendrein weniger Attraktiv für Wirtschaftsfllüchtlinge, die unser Asylwesen missbrauchen.

Oberstaatsanwaltschaft hebt Bundesgerichtsentscheid 1B_219/2016 auf!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Dezember 2016 | 499 mal gesehen

Was für eine Farce! Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft bewilligt mir die amtliche Verteidigung doch noch. Dies nachdem mir das Schweizer Bundesgericht diese kurz zuvor mit einer absurden Begründung noch verweigert hatte. Damit hebt die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft den Bundesgerichtsentscheid 1B_219/2016 praktisch auf. Das Bundesgericht hatte in diesem Entscheid noch argumentiert, dass es eine amtliche Verteidigung in einem Strafverfahren nicht brauche, wenn dieses von einem Staatsanwalt geleitet werde.

Es ist schon erstaunlich was in unserer Bananenrepublik, die viele irrtümlich für einen Rechtsstaat halten, alles möglich ist. Zuerst verweigern sie mir über alle Instanzen hinweg in einem Strafverfahren zu Unrecht einen Pflichtverteidiger. Dann wird er mir doch noch gewährt obwohl das Bundesgericht noch im September 2016 ernsthaft die Ansicht vertrat, dass es in einem Strafverfahren keinen Pflichtverteidiger für eine beschuldigte Person brauche.

Die Schweizer Mainstream-Medien, hielten es nicht für nötig über die Sache zu berichten. Dies obwohl es von übergeordnetem öffentlichen Interesse ist, wenn das Bundesgericht die amtliche Verteidigung in Strafverfahren in Frage stellt und damit grundlegende Menschenrechte mit Füssen tritt. Die Mainstreammedien halten mir lieber jahrelang einen Tweet vor und erwähnen mich dabei namentlich. Dafür haben sie, angeblich im Namen der Pressefreiheit, gekämpft und erreicht, dass mich das Bundesgericht zur Person der Zeitgeschichte gekürt hat. Immerhin konnten sie damit erreichen, dass ich in der Schweiz praktisch nicht mehr gerichtlich gegen Persönlichkeitsverletzungen der Medien vorgehen kann.

Diese Farce und weitere Gerichtsurteile in diesem Stil zeigen auf wie weit Schweizer Richter gehen, wenn sie einen Verfahrensbeteiligten auf dem Kicker haben. Für mich ist klar, ich bin für diese Richter ein rotes Tuch. Deshalb muss ich mit ungerechten Urteilen zu meinem Schaden rechnen. Sie wollten mir ja noch nicht einmal ein halbwegs faires Verfahren gewähren!

Hier die Fakten

18.03.2016 – Abweisung amtliche Verteidigung

29.03.2016 – Beschwerde gegen Abweisungsverfügung

17.05.2016 – Urteil des Zürcher Obergerichts (Verweigert mir Pflichtverteidiger)

01.09.2016 – Bundesgerichtsentscheid (Verweigert mir Pflichtverteidiger)

16.12.2016 – Züricher Oberstaatsanwaltschaft (Gewährt mir Pflichtverteiger)

Wird der Blick jetzt wegen Urheberrechtsverletzung verklagt?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Dezember 2016 | 635 mal gesehen

Der Blick verbreitet weltweit ein Schreiben von Wachtmeister Hanspeter Louis von der Kantonspolizei St. Gallen. Auf diesem ist neben dem Namen und Vornamen des Polizisten auch dessen Telefonnummer, Emailadresse und Unterschrift zu sehen. Ob Wachtmeister Louis jetzt den Blick wegen Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzung verklagt? Der Blick gehört zum Medienhaus Ringier und dessen Anwalt Matthias Schwaibold ist in solchen Dingen nicht besonders zimperlich.

Blick Pranger
Der Blick veröffentlicht das Scheiben eines Kantonspolizisten, auf welchem Name, Vorname, Email-Adresse, Telefonnummer und die Unterschrift des Beamten erkennbar ist.

Wachtmeister Louis wird wohl keinen Strafantrag einreichen, denn eine Klage wäre wohl von vorneherein aussichtslos und kontraproduktiv. Sie würde wohl nur noch mehr Medienberichte nach sich ziehen. In einer Zeit, in welcher ein Tweet von einem Kreisschulpfleger von übergeordnetem öffentlichen internationalen Interesse ist, wird es wohl auch ein roter Zettel eines St. Galler Kantonspolizisten am Briefkasten eines Kaffs in Hinterpfupfingen sein. Die Medien haben in der Schweiz ja die völlige Narren- und Verleumdungsfreiheit. Auf Persönlichkeitsrechte müssen sie nicht achten. Dafür sorgen ihre Medienanwälte und deren Freunde auf dem Richterstuhl. Sollten sie doch einmal vor Gericht unterliegen, zahlt ihnen das die Rechtsschutzversicherung.

Hier findet ihr noch einen Strafantrag von Dr. iur. Matthias Schwaibold wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung und Rassendiskriminierung. Dieser angeblich hochintelligente Schweizer Topjurist mit Doktortitel und HSG-Dozent fühlt sich bereits rassistisch diskriminiert, wenn er als Jude bezeichnet wird. Ihr findet die entsprechend Textpassage rot eingekreist auf Seite 3 seines Srafantrags. Ob er Juden für minderwertig hält, dass er sich diskriminiert fühlt wenn er als Jude bezeichnet wird? Kann es sein, dass es bereits Rassismus im Sinne des Schweizer Antirassismus-Gesinnungsgesetzes ist, wenn man jemanden als Juden, Muslim oder Christen bezeichnet? Ringier-Anwalt Matthias Schwaibold, der in seiner Wortwahl gar nicht zimperlich ist, fühlt sich offenbar wie eine fertige Mimose bei jedem Hennenschiss zutiefst betroffen. Ist das nicht eigenartig und grotesk? Oder ist es Heuchelei? Will er vor den Richtern das Unschuldslamm und Opfer spielen und Krokodilstränen heulen? Wie auch immer, er kann sich ja zurücklehnen, denn wie die Presse hat wohl auch er die Richter auf seiner Seite, selbst wenn er im Unrecht ist. Denn die Justiz in der Schweiz taugt in solchen Dingen nicht viel. Der Rechtsstaat bzw. der Schweizer Justizklüngel versagt in Bezug auf Fairness, Logik und Glaubwürdigkeit auf der ganzen Linie.

Richter zerkratzt Auto von Nachbar

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. Dezember 2016 | 646 mal gesehen

Richter sollten aufgrund ihres Amtes integre Persönlichkeiten mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn sein. Das dürfte zumindest die Idealvorstellung der überwiegenden Mehrheit sein. Doch die Realität weicht weit von dieser Idealvorstellung ab.

Längst nicht jeder Richter verfügt über den Charakter, den sein Amt erfordert. Die meisten Richter sind angepasste Persönlichkeiten, die in der Gesellschaft nicht besonders auffallen. Sie machen sich dadurch weniger angreifbar. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie charakterlich für ihr Amt geeignet sind, denn auch Kriminelle achten darauf unauffällig zu sein. Manche Richter verhalten sich denn auch nicht nur wie Kriminelle, sie sind kriminell. Es gibt solche, die sich stillschweigend mit wirtschaftlichen Vorteilen und beruflichem Erfolg korrumpieren lassen. Andere fällen aufgrund ihrer politischen Gesinnung oder aufgrund von Regimetreue bewusst Fehlurteile um politisch Andersdenkenden zu schaden. Das ist historisch belegt.

Wie mies der Charakter eines Menschen ist, erkennt man an seiner Niedertracht und anhand seiner Taten. Diese sind jedoch für Aussenstehende nicht immer auf Anhieb erkennbar. Manche tarnen ihre Niedertracht mit Tugenden, die sie nicht besitzen. Andere hoffen darauf, nicht ertappt zu werden. Doch manchmal wird einer ertappt. Der folgende Film zeigt einen Richter, der dem Nachbarn mehrfach das Auto mit einem Schlüssel zerkratzte.

Der Nachbar hatte nach den ersten Kratzern an seinem Auto eine Kamera installiert und damit den Richter überführt. Er stellte den Richter vor seiner Kamera zur Rede und fragte ihn ob er eine Ahnung hätte, wer sein Auto zerkratzt haben könnte. Der Richter log ihm ins Gesicht, dass er es nicht wisse. Der Film zeigt, dass auch solche Charakterlumpen Richter sein können. Wenn solche Leute Recht sprechen, braucht man keine Feinde mehr und muss sich nicht über eine ungerechte Rechtsprechung wundern.

Über das Hakenkreuz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. November 2016 | 3.406 mal gesehen

Einfach gestrickte Menschen und Proleten neigen dazu das Hakenkreuz als Symbol des Hasses zu betrachten. Sie tun das, weil sie nur einen Teil der Geschichte sehen. Doch sie irren sich. Das Hakenkreuz ist ein uraltes Glückssymbol, welches schon mehrere tausend Jahre vor unserer Zeitrechnung verwendet wurde.

Hakenkreuz
Dalai Lama mit Hakenkreuzen

In der Finnischen Armee und in Indien wird dieses Symbol heute noch verwendet. Im Westen lebende Hindus werden deshalb Opfer von Übergriffen.

Finnische Armee
Finnische Soldaten

Ich erwarte von weltoffenen Menschen, dass sie über den Tellerrand hinausschauen. Von gebildeten Menschen erwarte ich eine differenziertere Sichtweise.

Ein politisch motiviertes Verbot des Hakenkreuzes wäre reiner Populismus und eine Dummheit sondergleichen. Es wäre ein Verstoss gegen die verfassungsmässig garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. eine Diskriminierung einer religiösen Gruppe. Die Diskriminierung einer religiösen Gruppe durch das Verbot eines ihrer wichtigsten Symbole ist gemäss dem Schweizer Antirassismusgesetz eine Rassendiskriminierung! Die Katze würde sich in ihren eigenen Schwanz beissen.

Schaut euch den folgenden Dokumentarfilm an, er macht die Thematik deutlich.

Das Hakenkreuz gehört seit tausenden von Jahren zur europäischen Geschichte. Wer es verbietet, der verleugnet unsere Geschichte!

Ist es möglich die Bedeutung eines mehrere tausend Jahre alten Symbols in nur zwanzig Jahren komplett zu ändern? Das ist nur dann möglich, wenn die überwiegende Geschichte dieses Symbols ignoriert wird. Das Hakenkreuz hat das Nazi-Stigma nicht verdient, denn es war tausende von Jahre lang ein Glückssymbol. Es ist für die Hindus selbst heute noch ein Glückssymbol.

Im Buch Gospels of Lindisfarne (Kloster Lindisfarne) entdeckt
Im Buch Gospels of Lindisfarne entdeckt (Kloster Lindisfarne)

Gilt die Versammlungsfreiheit nur für Linke?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. November 2016 | 1.088 mal gesehen

Die Schweizer Presse berichtete in den letzten Wochen vermehrt über ein Rockkonzert und Versammlungen einer kleinen Schweizer Partei. Dies obwohl die Veranstaltungen friedlich verlaufen sind.

Was ist daran eigentlich so spannend?

Hat die Schweizer Presse ein Problem damit, dass es sich um Veranstaltungen handelt, die für einmal nicht von Linken organisiert wurden? Ich sehe das Problem nicht, denn die Schweiz ist ein demokratisches Land und die Versammlungsfreiheit gehört wie die Meinungsäusserungsfreiheit zu den grundlegenden Rechten unserer Demokratie. Wenn uns diese Rechte genommen werden, dann ist die Schweiz keine echte Demokratie mehr.

Ich wünschte mir, die Schweizer Presse würde nicht dauernd so einseitig berichten. Es gibt nicht nur linksgrüne Zeitungsleser in der Schweiz! Die Stadt Bern finanziert Linksextremen auf Kosten der Steuerzahler die Reithalle. Die Stadt Zürich lässt Linksextreme illegal Häuser besetzen und ungeschoren davon kommen. Wollen wir uns da wirklich ernsthaft über ein friedliches Rockkonzert und friedliche Parteiversammlungen auf dem Land empören? Das ist doch einfach nur noch lächerlich.

Schweizer Bundesgericht legalisiert Cybermobbing

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. Oktober 2016 | 1.928 mal gesehen

Der Linke Herbert Fischer betreibt im Internet eine Plattform für Wahlen und Abstimmungen im Kanton Luzern. Obwohl ich weder Luzerner bin noch im Kanton Luzern wohne oder politisiere, beehrt er mich auf seiner Plattform mit rund 14 Publikationen. Wobei er mich namentlich erwähnt und behauptet ich hätte ihm in aggressivem Ton gedroht, was nachweislich eine Lüge ist. Bis vor kurzem hatte er auch meine Wohnadresse publiziert. Die Schweizer Justiz hat dieses Cybermobbing, anders kann ich es nicht nennen, jetzt im Rahmen der Pressefreiheit legalisiert.

Ich darf dem Anwalt von Herbert Fischer, bei dem es sich um den ehemaligen SP-Bundesrichter Hans Wiprächtiger handelt, zum Dank für die rufschädigende Beehrung auf lu-wahlen.ch jetzt 5’319 Franken bezahlen. Der ganze Spass mit Fischer hat mich abgesehen vom persönlichen Aufwand und der legalisierten Rufschädigung rund 30-40’000 Franken gekostet. Insgesamt haben sie mir mit der Twittersache einen immensen Schaden verursacht und einen Schuldenberg in der Höhe von derzeit über 170’000 Franken beschwert. Somit bin ich mittlerweile vom wohlhabenden Single zum hochverschuldeten Single geworden. Es leben die Pressefreiheit und die Schweizer Justiz, die den mir zugefügten Schaden legalisiert hat.

cybermobbing
Rot markiert, die Publikationen, mit denen mich Herbert Fischer beehrte.

Argumentation der Richter

Die Schweizer Richter vertreten die Ansicht, dass ich eine relative Person der Zeitgeschichte sei, weil ich auf Twitter einen Tweet geschrieben habe, welcher mir in der Presse vorgeworfen wurde. Meine namentliche Nennung sei somit legitim. Ich kann somit keinen Persönlichkeitsschutz in Anspruch nehmen. Auch nicht wenn Herbert Fischer hauptsächlich über das Verfahren zwischen ihm und mir berichtet hat, bei dem es nicht um einen Tweet ging. Der Umstand, dass ich auf Twitter einen Tweet geschrieben habe, legitimiere das.

Auf meinen Antrag betreffend Feststellung der Widerrechtlichkeit betreffend Nennung meiner Wohnadresse sei mangels Rechtsschutzinteresse nicht einzugehen. Ich würde ja auf diesem Blog Spenden sammeln und dabei auch meinen Wohnort nennen. Insofern ist es nach Ansicht der Richter nicht verständlich, warum ich etwas gegen die Publikation meiner Wohnadresse auf der Website von Herbert Fischer habe. Diese lächerliche Argumentation rechtfertigt im Grunde genommen die Publikation sämtlicher Adressen von Telefonbüchern auf irgendeiner Internetseite oder in sozialen Medien. Wer also irgendeiner Person schaden will, darf laut Schweizer Rechtsprechung einen Blogartikel über diese Person schreiben und deren Wohnadresse inklusive Telefonnummer publizieren sofern, er diese in einem Telefonbuch oder einer Seite wie tel.search.ch findet. Dies zumindest, wenn man sich konsequent an die Argumentation der Richter hält.

Die namentliche Nennung ist auch kein Problem, insbesondere dann, wenn die Presse einen Tweet von euch aufgegriffen hat und ihn in ihren Artikeln erwähnt. Ihr seid dann laut Argumentation des Bundesgerichts eine Person der Zeitgeschichte. Auch die Namen von Leuten, die nicht für vogelfrei erklärt wurden, dürft ihr nennen. Dies zumindest sofern diese unter ihrem Namen im Internet publizieren und kommentieren z.B. auf einem Internet- und Newsportal,  einem Blog oder einem sozialen Medium wie Twitter.

Der Schweizer Rechtsstaat fördert die anonyme Feigheit

Wer in der Schweiz ehrlich mit seinem richtigen Namen seine Meinung kundtut, der macht sich angreifbar. Anonyme Denunzianten wie z.B. Twitter-Benutzer mit dem Pseudonym Swissbitch666 oder Newsmän können euch anschwärzen und die Presse auf euch hetzen ohne ihre eigene Identität preisgeben zu müssen. Die Presse entstellt und verdreht eure Aussage dann mitunter derart, dass ihr einen immensen Rufschaden mit all seinen Konsequenzen erleidet. Ihr habt dann nachher ein riesen Problem und einen immensen Rufschaden, der euch von den Tätern und den Richtern, die sie schützen, jahrelang nachgetragen wird. Mir tragen sie jetzt schon seit Jahren einen einzigen Tweet nach, den sie weder selber gesehen noch wirklich verstanden haben. Damit rechtfertigen sie alle an mir begangenen Persönlichkeitsverletzungen. Meinen Tweet haben die Richter sehr einseitig und spitzfindig zu meinem Nachteil interpretiert. Dabei haben sie eine regelrechte Wortklauberei betrieben und alles zu meinem Nachteil ausgelegt. Bei meinen Prozessgegnern tun sie genau das Gegenteil. Bei Fischer haben sie detailliert dargelegt, weshalb die Lüge, ich hätte ihm in aggressivem Ton gedroht, keine rufschädigende Persönlichkeitsverletzung sei. Da ich ihm in der Dritten Email rechtliche Schritte angekündigt habe, könne man dies durchaus als Drohung und als aggressiv bezeichnen usw. Richter, die so argumentieren sind einfach nicht ehrlich und vor allem sind sie unfair.

Fazit: Die Schweizer Rechtssprechung unterdrückt die Meinungsäusserungsfreiheit und fördert die anonyme Feigheit im Internet. Diese Rechtsprechung passt zu einer feigen und hinterhältigen Gesellschaft, der grundlegende Werte wie Ehre, Stolz und Aufrichtigkeit abhanden gekommen sind.

Politisches Affentheater wegen harmlosem Rockkonzert

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. Oktober 2016 | 1.555 mal gesehen

Zurzeit hetzen die linken Medien und die GRA-Stiftung gerade wieder gegen Rechts. Anlass ist ein Rockkonzert in Unterwasser im Toggenburg, an welchem Neonazis gefeiert haben sollen. Doch warum eigentliche diese linke Hetze?

Legales Rockkonzert

Das Rockkonzert war offenbar bewilligt und legal. Auf Nachfrage der Presse sprach die Polizei von einer Veranstaltung, die gesittet verlaufen sei. Ein Sprecher der Kantonspolizei lobte sogar den Sicherheits- und Verkehrsdienst sowie die Abfallentsorgung der Veranstalter. Somit ist die Veranstaltung vorbildlicher verlaufen als die Streetparade in Zürich. An dieser kam es schon zu Tötungsdelikten und schweren Körperverletzungen. Zudem fallen dort jedes Jahr tonnenweise Abfall und Exkremente an.

Dass das Rockkonzert so friedlich verlaufen ist, erstaunt. Denn ein Rockkonzert ist weder eine Ballettaufführung, eine Oper noch ein Kaffeekränzchen für Senioren. Rockkonzerte sind insbesondere zu fortgeschrittener Stunde, wenn schon viel Alkohol geflossen ist, normalerweise nicht so friedlich.

Trotzdem hetzen die linken Medien nun schon seit Tagen gegen den Veranstalter und die Behörden. Die Motivation dahinter ist eindeutig politischer Natur. Denn viel kann die Presse den Veranstaltern ja nicht vorwerfen. Dafür sucht sie jetzt das Haar in der Suppe um die Veranstaltung schlecht zu reden. Alles nur,  weil daran offenbar Rechtsextreme teilgenommen haben. Wie einseitig die Hetze der Presse ist, zeigt deren Verhalten bei linken Veranstaltungen.

Linksextreme feiern wöchentlich auf Staatskosten 

Die linke Presse unseres Landes berichtet bei weitem nicht so Kampagnenartig über linke Veranstaltungen. Dabei gäbe es dazu genügend Anlass. So feiern Linksextreme in der Berner Reitschule praktisch wöchentlich auf Staatskosten. Dabei kommt es regelmässig zu Sachbeschädigungen, gewalttätigen Ausschreitungen und Angriffen auf die Polizei und Passanten. Wie fremdenfeindlich es in der Berner Reitschule zugeht, musste der SVP-Steuerzahler Niels Fiechter erfahren. Als er die Reitschule aufsuchte und mitfeiern wollte, wurde er von den Linken unsanft vor die Tür gesetzt. Die Medien haben darüber berichtet.

Die Presse scheint dies kaum zu kümmern. Sie schreibt mehrheitlich wohlwollend über das mit öffentlichen Geldern geförderte „Kulturzentrum“ namens Reitschule und deren angeblich so kreativen Schützlinge. Dass dem so ist, hat vor allem mit der politischen Einstellung der überwiegenden Mehrheit der Schweizer Journalisten zu tun.

Sie machen wegen dem bewilligten und friedlich verlaufenen Rockkonzert in Unterwasser aus einer Mücke einen Elefanten und produzieren viel heisse Luft. All das tun sie weil es ihnen nicht passt, dass auch Andersdenkende in der Schweiz Veranstaltungen durchführen dürfen. Bei unbewilligten linken Demos berichten die linken Journalisten dann aber lieber über unverhältnismässige Polizeigewalt und verschweigen dabei bewusst, dass die Gewalt von den Linksextremen ausging. Auch wenn Linksextreme auf Facebook eine unbewilligte Krawallparty in der Stadt Zürich organisieren, wird darüber in der Presse eher wohlwollend berichtet. So etwas wird als originell, kulturell bereichernd und alternativ angesehen. Wenn Rechte in einem Kaff auf dem Land ein bewilligtes Rockkonzert durchführen, ist es bei den Schweizer Journalisten dann aber plötzlich wieder ein riesen Thema. Diese künstliche Empörung, die linke Hetze und das Affentheater sind verlogen und politisch motiviert.

Gleiche Rechte für alle!

In einem Rechtsstaat sollten alle die gleichen Rechte haben. Es kann nicht sein, dass manche Menschen aufgrund ihrer politischen Einstellung weniger Rechte haben. Es kann auch nicht sein, dass jemand, der eine private Veranstaltung durchführt, dafür erst eine Erlaubnis der linksextremen Antifa, dem Schwarzen Block, der Schweizer Hausbesetzerszene, der SP, den Grünen und der CVP einholen muss.

Politische Instrumentalisierung mit Gesinnungsgesetz und Gesinnungsjustiz

Genau sowenig ernst nehmen kann ich die Ankündigung der GRA-Stiftung, aufgrund dieses Rockkonzerts eine Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Antirassismusstrafnorm einzureichen. Wer wurde denn an diesem Konzert diskriminiert? Kaum einer hätte zudem mitgekriegt, dass sich auf dem Land, dort wo sich Fuchs und Hase eine gute Nacht wünschen, ein paar Rechte getroffen haben. Das Vorgehen der GRA-Stiftung zeigt, dass das Antirassismusgesetz politisch missbraucht und instrumentalisiert wird. Dies natürlich auch dank unserer linken Gesinnungsjustiz, die das mit ihrer ungerechten Rechtssprechung fördert.

Die Antirassismusstrafnorm wird in der Schweiz eingesetzt um Menschen aus politischen Gründen zu verfolgen und zu kriminalisieren. Es kommt überall dort zum Einsatz, wo andere Gesetze für eine Verurteilung nicht ausreichen würden.

Jene, die die Antirassismusstrafnorm politisch missbrauchen, wollen andere zum Schweigen bringen. Sie wollen, dass andere ruhig sind und ihre politische Meinung nicht mehr offen und öffentlich sagen dürfen. Sie wollen diese Leute kriminalisieren um sie gesellschaftsunfähig zu machen und um sie zu ruinieren. Darum geht es ihnen. Dasselbe trifft auf jene zu, die mit der Nazi-, der Antisemitismus- und der Rassismuskeule um sich schlagen. Sie wollen Tabus schaffen um ihre Ansichten und Vorstellungen durchzusetzen. Wer sich ihnen in den Weg stellt, wird kriminalisiert und mit Rufschädigung stigmatisiert und aus der Gesellschaft als vermeintlicher „Krimineller“ oder „Unmensch“ ausgegrenzt.

Der ehemalige Brigadegeneral Günzel über Political Correctness

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Oktober 2016 | 1.888 mal gesehen

Wir leben in einer Jakobinergesellschaft, die uns mit Gesetzen, Verboten, kampagnenartigem Empörungsjournalismus und einer Gesinnungsjustiz, die auch vor Rechtsbeugung nicht zurückschreckt, im Sinne ihrer Ideologie erziehen will.

Im folgenden Film äussert sich der ehemalige Brigadegeneral Reinhard Günzel über das Diktat der politischen Korrektheit, einem Grundübel unserer Zeit.

Reinhard Günzel hatte sich als Soldat und Kommandeur der Spezialeinheit KSK verdient gemacht. Trotzdem wurde er vom damaligen Verteidigungsminister Struck (SPD-Linker) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Grund für die Ausserdienststellung war ein Rundschreiben von Günzel. Er hatte darin eine Rede des Majors und CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann zum Tag der deutschen Einheit gelobt. Hohmann äusserte sich darin kritisch über Juden und bezog sich dabei auf Henry Ford, der inzwischen wie der Reformator Martin Luther als Antisemit stigmatisiert wird. In der Rede wird erwähnt, dass jüdische Denker an der Wiege von Sozialismus und Kommunismus gestanden hätten. Dass führende Kommunisten wie Rosa Luxemburg, Leo Trotzki, Leo Kamenjew, Grigori Sinowjew und Grigori Sokolnikow Juden waren, dass die Ermordung der Zarenfamilie auf Anordnung des Juden Jakob Swerdlow erfolgte, diese vom Juden Chaimowitz Jurowski vollzogen wurde usw. Die Rede wurde deshalb vom Zentralrat der Juden in Deutschland heftig kritisiert und als antisemitisch bezeichnet. Das können die ja machen und es ist auch erlaubt sich kritisch mit der Rede auseinanderzusetzen. Doch der linke Struck ging zuweit. Er stellte den verdienten Soldaten Günzel kalt, weil dieser die Rede in einem Rundschreiben gelobt hatte. Struck handelte wie ein Politkommissar in der Roten Armee! Das ist eine Überreaktion und eine Schweinerei sondergleichen! Diese Überreaktion ist Ausdruck einer politischen Korrektheit und einer daraus entstandenen linken Empörungskultur, die den freien Geist von intellektuellen Freigeistern unterdrückt und beleidigt.

Die Grundlage einer liberalen und demokratischen Gesellschaft ist die Gedanken- und Meinungsäusserungsfreiheit. Diese Grundlage ist in unserer heutigen Gesellschaft leider nicht mehr vorhanden. Es reichen eine Äusserung auf Twitter oder eine Lob für eine Rede um Karrieren zu beenden und Leben zu ruinieren. Das ist im höchsten Masse bedenklich, es ist das Ende der freien Gesellschaft.

Die Medien sind mit ihrem Empörungsjournalismus massgeblich an der Entwicklung unserer Gesellschaft zur politisch korrekten Gesinnungsdiktatur beteiligt. Medienkompetenz ist daher wichtiger denn je! Was Medien berichten, entspricht bei weitem nicht immer der Wahrheit. Journalisten manipulieren ihre Leser mit der Themenauswahl, der Art und Weise wie sie über etwas berichten, der Intensität der Berichterstattung, mit gezielten Falschmeldungen, unwahrer Berichterstattung und indem sie Lesern wichtige Informationen vorenthalten. Ich habe es am eigenen Leib erlebt und weiss wovon ich spreche.

Hier noch die ganze Rede von Günzel, er zeigt die Verlogenheit und Hinterhältigkeit, einer jakobinischen Gesellschaft auf.

Unehrliche Medienberichterstattung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Oktober 2016 | 1.447 mal gesehen

Heute erschien auf Persoenlich.com ein Artikel mit dem Titel „Obergericht weist Beschwerde des Twitterers ab„. Wie so oft bei der Schweizer Presse ist auch dieser Artikel inhaltlich falsch und zeugt von der Unwissenheit oder gar Unehrlichkeit von Schweizer Medienschaffenden.

Im Lead des Artikels von Persoenlich.com steht:
„Ein Online-Artikel über den Kristallnacht-Twitterer muss nicht gelöscht werden. Es genügt, wenn lediglich der Titel «SVPler wünscht sich Kristallnacht für Muslime» entfernt wird.“

Wer der Beklagte ist und warum er den Titel löschen muss, wird im Artikel von Persoenlich.com nicht erwähnt. Der Beklagte war der Betreiber der Website Islam.ch. Er hatte dort einen Artikel über mich veröffentlicht, den ich als verleumderischen Hetzartikel auffasse. Im Titel wurde behauptet, dass ich mir eine Kristallnacht gewünscht hätte. Ich habe gegen den Betreiber daraufhin sowohl ein Strafverfahren als auch ein Zivilverfahren eingeleitet. Das Strafverfahren im Kanton Luzern endete mit meiner Niederlage. Die Luzerner Richter meinten in ihrem Fehlurteil, die Behauptung, ich hätte eine Kristallnacht gewünscht, sei ein erlaubtes „Werturteil“. Ein Grüner Bundesrichter wies dann meine Beschwerde gegen dieses Urteil mit einem weiteren Fehlurteil ab. Er begründete dies mit formellen Bedingungen, die ich angeblich nicht erfüllt haben soll. Ich hatte sie nachweislich aber erfüllt. Konnte dann aber im strafrechtlichen Bereich aufgrund dieser offensichtlich falschen Fehlurteile nicht mehr weitermachen. Ich habe auf meinen Blog hier darüber berichtet. Bei der Zivilklage im Kanton Zürich hatte ich dann mehr Erfolg. Die Richter im Kanton Zürich erkannten, dass die Behauptung, ich hätte mir eine Kristallnacht gewünscht, nichts anderes als eine „falsche Tatsachenbehauptung“ ist und somit widerrechtlich ist. Deshalb musste der Beklagte unter Strafandrohung von 10’000 Franken den Titel des Artikels löschen. Er hat, soweit ich feststellen konnte, in der Zwischenzeit übrigens den ganzen Artikel gelöscht. Beim Artikel ging es um meine namentliche Erwähnung und die Behauptung, dass ich einen hetzerischen Tweet gegen Muslime abgesetzt hätte.

Meine namentliche Erwähnung legitimierten die Richter damit, dass ich ein Twitterkonto habe und auf diesem Blog über die skandalösen Fehlurteile berichte und damit, dass ich am 31. Januar 2013 ein Interview im Tagesanzeiger gegeben habe um die Dinge richtig zu stellen. Diese Begründung ist lächerlich. Denn die Medien haben ja meine Persönlichkeitsrechte nachweislich schon verletzt ehe sie überhaupt wussten was ich überhaupt auf Twitter geschrieben habe und ehe ich überhaupt an die Öffentlichkeit getreten war.

Kristallnacht-Tweet
Tagesanzeiger macht klar, dass keiner der linken Hetzer wirklich wusste, was ich getwittert habe. Mein Name wurde trotzdem schon mal vorsorglich in den Dreck gezogen.

Die Richter werfen mir mit ihrer lächerlichen Begründung vor, dass ich im Anschluss auf die erfolgten Persönlichkeitsverletzungen, die Dinge im Interview und auf meinem Blog richtiggestellt habe. Sie haben mich deswegen zum Freiwild erklärt und damit die an mir begangenen Persönlichkeitsrechtsverletzungen nachträglich legitimiert. Das mit dem Blog und dem Twitterkonto ist ebenfalls lächerlich. Die Begründung der Richter taugt dazu, jeden der einen Blog oder ein Twitterkonto hat, zur Person der Zeitgeschichte zu erklären. Das hiesse, dass ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung aus Personen der Zeitgeschichte bestünde.

Gegen die Behauptung ich hätte einen hetzerischen Tweet abgesetzt konnte ich auch nichts machen obwohl es ein totaler Schwachsinn ist. Da ich aber vom selben grünen Bundesrichter wegen der Aussage auf Twitter verurteilt wurde, der im Verfahren meine Beschwerde gegen das bereits erwähnte Luzerner Urteil wegwischte, kann ich hier nichts dagegen machen. Das hat nichts mehr mit Gerechtigkeit und fairen Verfahren zu tun, es ist nur noch ein Powerplay seitens der bornierten linken Holzköpfe, die in Zürich und Lausanne auf den Richterstuhl sitzen und mir. Diese Gesinnungsrichter missbrauchen einfach gnadenlos ihre Macht und kommen dabei auch mit den krassesten Fehlurteilen durch, weil die Medien nicht richtig informieren oder gar ganz schweigen (siehe BGE 1B_219/2016).

Verfahrensdauer

Persoenlich.com schreibt weiter, dass ich die Gerichte seit über vier Jahren beschäftigen würde. Auch hier zeigt der Schreiberling von Persoenlich.com, dass er entweder keine Ahnung hat ober aber unehrlich ist.

Wer meine Geschichte kennt, der weiss, das es die Justizbehörden und ein bestimmter Nebenkläger war, die das Strafverfahren in die Länge gezogen haben. So begann ja alles wegen einer einzigen Aussage auf Twitter im Juni 2012. Die Zürcher Staatsanwaltschaft benötigte dann aber fast eineinhalb Jahre bis sie wegen der Aussage auf Twitter Anklage gegen mich erhob. Sie erhob nachweislich erst im Dezember 2013 Anklage. Dies obwohl ich meine Aussage auf Twitter schon im Juni 2012 gegenüber der Staatsanwaltschaft eingeräumt hatte! Die erstinstanzliche Gerichtsverhandlung fand dann erst im Mai 2014 statt. Das Bundesgericht entschied letztlich im November 2015.

Die von mir angestrengten zivilrechtlichen Streitigkeiten betreffend der andauernden Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte wurden aufgrund des Strafverfahrens zum Teil von den Behörden sistiert. Sie wollten wissen ob ich rechtskräftig verteilt werde oder nicht. Ein weiterer Grund weshalb es so lange dauerte, hatte damit zu tun, dass mir die Justizbehörden die unentgeltliche Rechtspflege verweigert hatten. Anstatt mir die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, räumten sie mir die Möglichkeit ein die Prozesskostenvorschüsse in der Höhe von mehreren tausend Franken in Raten abzuzahlen. Die Verfahren ruhten dann, bis ich die Raten für die Prozesskostenvorschüsse bezahlt hatte. Ohne Geld, kommt man in der Schweiz eben nicht so schnell zu seinem Recht.

Eigenartige Prioritätensetzung der Medienberichterstattung

Auffällig ist, dass die Schweizer Medien über die relativ belanglosen Zivilverfahren mit Prozessgegnern wie dem unbekannten Betreiber der Website Islam.ch oder dem unbedeutenden linken Politiker Hans Stutz berichten. Auf der anderen Seite verschweigen sie aber den skandalösen Bundesgerichtsentscheid 1B_219/2016. Dies obwohl er sicher relevanter wäre als meine privatrechtlichen Streitigkeiten mit dem unbekannten muslimischen Betreiber der Website Islam.ch und den unbedeutenden linken Figuren in der Innerschweiz.

Um was es im Bundesgerichtsentscheid 1B_219/2016 geht

Rechtsanwalt David Gibor, der ja bereits gegen mich wegen der Aussage auf Twitter im Juni 2012 vorgegangen ist, hat mich zwei weitere Male verklagt. Er unterstellt mir Ehrverletzungsdelikte und wettbewerbsrechtliche Verstösse gegen seine Person. In diesem Strafverfahren habe ich einen Pflichtverteidiger verlangt, weil ich mir keinen Anwalt leisten kann. Das Zürcher Obergericht verweigerte mir den Pflichtverteidiger mit der Begründung, dass ein vierzigjähriger Schweizer keinen Pflichtverteidiger in einem Strafverfahren benötigt.

Linke Bundesrichter von der SP, den Grünen und der CVP haben mir dann den Pflichtverteidiger mit der Argumentation verweigert, dass in einem Strafverfahren kein Pflichtverteidiger benötigt werde, wenn dieses von einem Staatsanwalt durchgeführt würde. Dies, da ein Staatsanwalt ja die belastenden und entlastenden Umstände gemäss Strafprozessordnung von Gesetzes wegen gleichermassen berücksichtigen müsse. Das heisst mit anderen Worten, dass die Richter die amtliche Strafverteidigung, Artikel 29 der Bundesverfassung und Artikel 6 der EMRK in Frage stellen. Sie stellen damit grundlegende Menschenrechte in Frage! Da ist es doch schon interessant, dass das der Schweizer Presse und Persoenlich.com keine müde Zeile wert ist. Strafverfahren werden übrigens immer von einem Staatsanwalt geleitet.

Jakobinergesellschaft mit lauter kleinen Robespierres und Marats

Es zeigt, dass wir in einer Jakobinergesellschaft leben, die Menschen mit Gesetzen, Verboten, unehrlichem Empörungsjournalismus und einer korrupten Gesinnungsjustiz in ihrem ideologischen Sinne erziehen möchte. Leider kriegt die Öffentlich aufgrund der falschen und verlogenen Medienberichterstattung nicht mit, wie die Dinge wirklich sind. Ich kann mich dagegen nicht wehren weil unsere Justiz korrupt ist und von den Medien gedeckt wird.  Dennoch versuchen sie mich zum Schweigen zu bringen indem sie mir Persönlichkeitsschutz verweigern und dies unter anderem damit begründen, dass ich auf meinem Blog über die Verfahren schreibe.

Mir muss kein einziger Vertreter von den Grünen, der SP und der CVP jemals mehr mit Menschenrechten kommen. Sie können sich ihre verlogene und unaufrichtige Heuchelei sparen. Ich habe es in den Verfahren hauptsächlich mit Linken zu tun, die mir die grundlegendsten Menschenrechte verweigern! Auch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty Schweiz wollen nichts von der Sache wissen und wimmeln mich ab. All die Leute, die sich sonst so gern für Menschenrechte einsetzen, wenn es um Flüchtlinge geht, schauen hier einfach kategorisch weg und schweigen.

Der SVP-Richter vom Bezirksgericht Uster, der mich erstinstanzlich verurteilte, ist übrigens inzwischen Gerichtspräsident von Uster. Ob meine Verurteilung der Preis für seinen Karrieresprung war? Ob er den anderen Richtern damit seine Unabhängigkeit bewiesen hat? Es würde zum Zürcher Justizfilz passen.