Unehrliche Medienberichterstattung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Oktober 2016 | 1.441 mal gesehen

Heute erschien auf Persoenlich.com ein Artikel mit dem Titel „Obergericht weist Beschwerde des Twitterers ab„. Wie so oft bei der Schweizer Presse ist auch dieser Artikel inhaltlich falsch und zeugt von der Unwissenheit oder gar Unehrlichkeit von Schweizer Medienschaffenden.

Im Lead des Artikels von Persoenlich.com steht:
„Ein Online-Artikel über den Kristallnacht-Twitterer muss nicht gelöscht werden. Es genügt, wenn lediglich der Titel «SVPler wünscht sich Kristallnacht für Muslime» entfernt wird.“

Wer der Beklagte ist und warum er den Titel löschen muss, wird im Artikel von Persoenlich.com nicht erwähnt. Der Beklagte war der Betreiber der Website Islam.ch. Er hatte dort einen Artikel über mich veröffentlicht, den ich als verleumderischen Hetzartikel auffasse. Im Titel wurde behauptet, dass ich mir eine Kristallnacht gewünscht hätte. Ich habe gegen den Betreiber daraufhin sowohl ein Strafverfahren als auch ein Zivilverfahren eingeleitet. Das Strafverfahren im Kanton Luzern endete mit meiner Niederlage. Die Luzerner Richter meinten in ihrem Fehlurteil, die Behauptung, ich hätte eine Kristallnacht gewünscht, sei ein erlaubtes „Werturteil“. Ein Grüner Bundesrichter wies dann meine Beschwerde gegen dieses Urteil mit einem weiteren Fehlurteil ab. Er begründete dies mit formellen Bedingungen, die ich angeblich nicht erfüllt haben soll. Ich hatte sie nachweislich aber erfüllt. Konnte dann aber im strafrechtlichen Bereich aufgrund dieser offensichtlich falschen Fehlurteile nicht mehr weitermachen. Ich habe auf meinen Blog hier darüber berichtet. Bei der Zivilklage im Kanton Zürich hatte ich dann mehr Erfolg. Die Richter im Kanton Zürich erkannten, dass die Behauptung, ich hätte mir eine Kristallnacht gewünscht, nichts anderes als eine „falsche Tatsachenbehauptung“ ist und somit widerrechtlich ist. Deshalb musste der Beklagte unter Strafandrohung von 10’000 Franken den Titel des Artikels löschen. Er hat, soweit ich feststellen konnte, in der Zwischenzeit übrigens den ganzen Artikel gelöscht. Beim Artikel ging es um meine namentliche Erwähnung und die Behauptung, dass ich einen hetzerischen Tweet gegen Muslime abgesetzt hätte.

Meine namentliche Erwähnung legitimierten die Richter damit, dass ich ein Twitterkonto habe und auf diesem Blog über die skandalösen Fehlurteile berichte und damit, dass ich am 31. Januar 2013 ein Interview im Tagesanzeiger gegeben habe um die Dinge richtig zu stellen. Diese Begründung ist lächerlich. Denn die Medien haben ja meine Persönlichkeitsrechte nachweislich schon verletzt ehe sie überhaupt wussten was ich überhaupt auf Twitter geschrieben habe und ehe ich überhaupt an die Öffentlichkeit getreten war.

Kristallnacht-Tweet
Tagesanzeiger macht klar, dass keiner der linken Hetzer wirklich wusste, was ich getwittert habe. Mein Name wurde trotzdem schon mal vorsorglich in den Dreck gezogen.

Die Richter werfen mir mit ihrer lächerlichen Begründung vor, dass ich im Anschluss auf die erfolgten Persönlichkeitsverletzungen, die Dinge im Interview und auf meinem Blog richtiggestellt habe. Sie haben mich deswegen zum Freiwild erklärt und damit die an mir begangenen Persönlichkeitsrechtsverletzungen nachträglich legitimiert. Das mit dem Blog und dem Twitterkonto ist ebenfalls lächerlich. Die Begründung der Richter taugt dazu, jeden der einen Blog oder ein Twitterkonto hat, zur Person der Zeitgeschichte zu erklären. Das hiesse, dass ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung aus Personen der Zeitgeschichte bestünde.

Gegen die Behauptung ich hätte einen hetzerischen Tweet abgesetzt konnte ich auch nichts machen obwohl es ein totaler Schwachsinn ist. Da ich aber vom selben grünen Bundesrichter wegen der Aussage auf Twitter verurteilt wurde, der im Verfahren meine Beschwerde gegen das bereits erwähnte Luzerner Urteil wegwischte, kann ich hier nichts dagegen machen. Das hat nichts mehr mit Gerechtigkeit und fairen Verfahren zu tun, es ist nur noch ein Powerplay seitens der bornierten linken Holzköpfe, die in Zürich und Lausanne auf den Richterstuhl sitzen und mir. Diese Gesinnungsrichter missbrauchen einfach gnadenlos ihre Macht und kommen dabei auch mit den krassesten Fehlurteilen durch, weil die Medien nicht richtig informieren oder gar ganz schweigen (siehe BGE 1B_219/2016).

Verfahrensdauer

Persoenlich.com schreibt weiter, dass ich die Gerichte seit über vier Jahren beschäftigen würde. Auch hier zeigt der Schreiberling von Persoenlich.com, dass er entweder keine Ahnung hat ober aber unehrlich ist.

Wer meine Geschichte kennt, der weiss, das es die Justizbehörden und ein bestimmter Nebenkläger war, die das Strafverfahren in die Länge gezogen haben. So begann ja alles wegen einer einzigen Aussage auf Twitter im Juni 2012. Die Zürcher Staatsanwaltschaft benötigte dann aber fast eineinhalb Jahre bis sie wegen der Aussage auf Twitter Anklage gegen mich erhob. Sie erhob nachweislich erst im Dezember 2013 Anklage. Dies obwohl ich meine Aussage auf Twitter schon im Juni 2012 gegenüber der Staatsanwaltschaft eingeräumt hatte! Die erstinstanzliche Gerichtsverhandlung fand dann erst im Mai 2014 statt. Das Bundesgericht entschied letztlich im November 2015.

Die von mir angestrengten zivilrechtlichen Streitigkeiten betreffend der andauernden Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte wurden aufgrund des Strafverfahrens zum Teil von den Behörden sistiert. Sie wollten wissen ob ich rechtskräftig verteilt werde oder nicht. Ein weiterer Grund weshalb es so lange dauerte, hatte damit zu tun, dass mir die Justizbehörden die unentgeltliche Rechtspflege verweigert hatten. Anstatt mir die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, räumten sie mir die Möglichkeit ein die Prozesskostenvorschüsse in der Höhe von mehreren tausend Franken in Raten abzuzahlen. Die Verfahren ruhten dann, bis ich die Raten für die Prozesskostenvorschüsse bezahlt hatte. Ohne Geld, kommt man in der Schweiz eben nicht so schnell zu seinem Recht.

Eigenartige Prioritätensetzung der Medienberichterstattung

Auffällig ist, dass die Schweizer Medien über die relativ belanglosen Zivilverfahren mit Prozessgegnern wie dem unbekannten Betreiber der Website Islam.ch oder dem unbedeutenden linken Politiker Hans Stutz berichten. Auf der anderen Seite verschweigen sie aber den skandalösen Bundesgerichtsentscheid 1B_219/2016. Dies obwohl er sicher relevanter wäre als meine privatrechtlichen Streitigkeiten mit dem unbekannten muslimischen Betreiber der Website Islam.ch und den unbedeutenden linken Figuren in der Innerschweiz.

Um was es im Bundesgerichtsentscheid 1B_219/2016 geht

Rechtsanwalt David Gibor, der ja bereits gegen mich wegen der Aussage auf Twitter im Juni 2012 vorgegangen ist, hat mich zwei weitere Male verklagt. Er unterstellt mir Ehrverletzungsdelikte und wettbewerbsrechtliche Verstösse gegen seine Person. In diesem Strafverfahren habe ich einen Pflichtverteidiger verlangt, weil ich mir keinen Anwalt leisten kann. Das Zürcher Obergericht verweigerte mir den Pflichtverteidiger mit der Begründung, dass ein vierzigjähriger Schweizer keinen Pflichtverteidiger in einem Strafverfahren benötigt.

Linke Bundesrichter von der SP, den Grünen und der CVP haben mir dann den Pflichtverteidiger mit der Argumentation verweigert, dass in einem Strafverfahren kein Pflichtverteidiger benötigt werde, wenn dieses von einem Staatsanwalt durchgeführt würde. Dies, da ein Staatsanwalt ja die belastenden und entlastenden Umstände gemäss Strafprozessordnung von Gesetzes wegen gleichermassen berücksichtigen müsse. Das heisst mit anderen Worten, dass die Richter die amtliche Strafverteidigung, Artikel 29 der Bundesverfassung und Artikel 6 der EMRK in Frage stellen. Sie stellen damit grundlegende Menschenrechte in Frage! Da ist es doch schon interessant, dass das der Schweizer Presse und Persoenlich.com keine müde Zeile wert ist. Strafverfahren werden übrigens immer von einem Staatsanwalt geleitet.

Jakobinergesellschaft mit lauter kleinen Robespierres und Marats

Es zeigt, dass wir in einer Jakobinergesellschaft leben, die Menschen mit Gesetzen, Verboten, unehrlichem Empörungsjournalismus und einer korrupten Gesinnungsjustiz in ihrem ideologischen Sinne erziehen möchte. Leider kriegt die Öffentlich aufgrund der falschen und verlogenen Medienberichterstattung nicht mit, wie die Dinge wirklich sind. Ich kann mich dagegen nicht wehren weil unsere Justiz korrupt ist und von den Medien gedeckt wird.  Dennoch versuchen sie mich zum Schweigen zu bringen indem sie mir Persönlichkeitsschutz verweigern und dies unter anderem damit begründen, dass ich auf meinem Blog über die Verfahren schreibe.

Mir muss kein einziger Vertreter von den Grünen, der SP und der CVP jemals mehr mit Menschenrechten kommen. Sie können sich ihre verlogene und unaufrichtige Heuchelei sparen. Ich habe es in den Verfahren hauptsächlich mit Linken zu tun, die mir die grundlegendsten Menschenrechte verweigern! Auch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty Schweiz wollen nichts von der Sache wissen und wimmeln mich ab. All die Leute, die sich sonst so gern für Menschenrechte einsetzen, wenn es um Flüchtlinge geht, schauen hier einfach kategorisch weg und schweigen.

Der SVP-Richter vom Bezirksgericht Uster, der mich erstinstanzlich verurteilte, ist übrigens inzwischen Gerichtspräsident von Uster. Ob meine Verurteilung der Preis für seinen Karrieresprung war? Ob er den anderen Richtern damit seine Unabhängigkeit bewiesen hat? Es würde zum Zürcher Justizfilz passen.

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