Öffentlichkeit im Internet und Medienöffentlichkeit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Dezember 2015 | 1.908 mal gesehen

Meine linken Gegner der Schweizer Journalistenszene rechtfertigen ihre Medienberichterstattung über mich gerne damit, dass ich ja mit meinem Blog selber an die Öffentlichkeit gehen würde. Dieselbe faule Ausrede haben sie parat, wenn sie einen Facebook-Artikel eines SVP-Mitglieds auf der Frontseite ihrer Zeitung bringen um dem Verfasser desselben aus politischen Gründen zu schaden. Diese Journalisten sollten sich einmal mit den Ratschlägen des Schweizer Presserats auseinandersetzen. Dieser unterscheidet zwischen Öffentlichkeit im Internet und Medienöffentlichkeit.

Laut Presserat ist die Öffentlichkeit im Internet nicht automatisch mit der Medienöffentlichkeit gleichzusetzen. Dies weil eine Publikation in einer auflagestarken Zeitung ein wesentlich grösseres Publikum findet als eine private Website. Ich kann das vollkommen bestätigen. Die Reichweite meines Blogs umfasst ein paar hundert Leser. Grosse Zeitungen erreichen hunderttausende von Lesern. Der Kristallnacht-Tweet wurde am 23.06.2012 gelöscht. Der grosse Shitstorm kam aber erst am 24.06.2012, dies nachdem Michèle Binswangers Artikel auf der Newsseite des Tagesanzeigers veröffentlicht wurde. Das macht den wesentlichen Unterschied zwischen der Öffentlichkeit im Internet und der Medienöffentlichkeit deutlich.

Presserat
Stellungnahme Presserat Nr. 2/2010: Identifizierende Berichterstattung (X. c. «Blick») Stellungnahme des Presserates vom 7. Januar 2010 (Quelle)

 

Der Presserat appelliert an „berufsethische Regeln“ und sagt klar, dass nicht jede private Aussage, die im Internet geäussert wird, in den Massenmedien verbreitet werden darf. Es gilt eine sorgfältige Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz der Privatsphäre vorzunehmen.

Presserat_Internet
Ratgeber Presserat (Quelle)

Okay, jetzt könnt ihr natürlich sagen, dass alles was der Presserat hier schreibt nicht verbindlich sei. Doch dann frage ich mich wie weit es mit der angeblichen Berufsethik von Journalisten her ist. Wenn Journalisten die Richtlinien ihrer eigenen Alibiorganisation nicht ernst nehmen, machen sie sich unglaubwürdig. Sie können nicht dauernd mit dem Finger auf andere Zeigen um angebliche Missstände aufzuzeigen und gleichzeitig ihre eigenen berufsethischen Regeln missachten.

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