Mildes Urteil für brutalen Schläger

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. März 2009 | 2.301 mal gesehen

Der brutale Schläger aus dem Zürcher Oberland, welcher dafür verantwortlich ist, dass der heute 30 jährige Stephan Maag sein Leben lang schwer behindert ist, bekam heute für seine schwerwiegende Tat eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Davon muss er lediglich die Hälfte absitzen. Zudem muss er dem Opfer 130’000, der Mutter des Opfers 30’000 und der Lebenspartnerin des Opfers 5’000 Schweizerfranken Schmerzensgeld bezahlen.

Der Verurteilte schlug in der Nacht auf den 14 Mai 2006 bei einer Pöbelei zwischen Fussballfans Stephan Maag derart brutal mit der Faust ins Gesicht, dass dieser bewusstlos umfiel und dabei mit dem Kopf auf dem Asphalt aufschlug. Dabei erlitt das Opfer schwere Gehirnverletzungen.

In meinen Augen ist dieses Urteil ein Hohn, der dem Leid, welches dem Opfer beigebracht wurde bei weitem nicht gerecht wird. Umso weniger versteht man dieses Urteil wenn man hört, dass der Täter kein unbeschriebenes Blatt ist, mehrfach wegen Tätlichkeiten aufgefallen ist, keine Reue zeigt und sich offenbar bis heute nicht bei Roland Maag für seine Tat entschuldig hat. Der Gerichtspräsident rechtfertigt das Urteil damit, dass ein Eventualvorsatz aufgrund eines einzigen Faustschlags nicht nachweisbar sei. Dieses skandalös milde Urteil zeigt, dass man, was Gewaltdelikte anbelangt, nochmals über die Bücher muss um das Strafmass für solch schlimme und unsinnige Taten zu erhöhen.

Unerhört ist auch, dass man die Identität (siehe Bild) des Täters mit den Initialen D. K. schützt und nicht öffentlich preisgibt. Der Mann ist meiner Ansicht nach eine tickende Zeitbombe. Die Bevölkerung hat ein Recht zu erfahren um wen es sich dabei handelt. Denn nur wenn man weiss wie der Typ aussieht, kann man im Konfliktfall (bei einer Begegnung mit dem Täter) entsprechend reagieren. Wer weiss, wann er wieder zuschlägt.

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