Lieber Lukas Reimann

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. April 2015 | 3.672 mal gesehen

Ich finde es gut, dass sich endlich ein Politiker für uns Schweizer einsetzen will, indem er die Diskriminierung von Schweizern explizit via Antirassismusgesetz verbieten will. Doch das ist meiner Ansicht nach nicht nötig. Der Haken liegt nicht am Gesetz, er liegt in der einseitigen und unfairen Rechtsauslegung und bei den Staatsanwälten und Richtern, welche die Gesetze nicht richtig auslegen, sie nicht richtig anwenden und die mit unfairen juristischen Winkelzügen und formaljuristischen Entscheiden Schweizer Kläger ausbooten.

Beim Vermieter, welche seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte, wurde nie ein Strafverfahren eröffnet. Bereits das ist eine Schweinerei sondergleichen. Gegen Schweizer wird bereits bei einer Äusserung auf Twitter wegen Rassendiskriminierung ermittelt, in welcher abgesehen vom Begriff „Regierung“ weder eine Person noch eine Gruppe von Personen genannt wurde. Auch gegen die SVP wurde wegen dem Kosovaren-Inserat ein Strafverfahren eröffnet. Dies obwohl für jeden klar war, dass es nur um die zwei Kosovaren ging, welche dem Schwinger Kari Zingrich den Hals aufschlitzten. Bei einem Inserat, welches Schweizer diskriminiert, wird hingegen kein Strafverfahren eröffnet. Das wäre wohl anders gewesen, wenn im Inserat zum Beispiel „keine Kosovaren“, „keine Juden“ oder „keine Muslime“ gestanden hätte. Dann hätte sich bestimmt eine Anti-Rassismus-Kommission gefunden, die mit im ganzen Land zusammengesuchten und ausgewählten Klägern eine Strafanzeige eingereicht hätte.

Im konkreten Fall hat sich die St. Galler Staatsanwaltschaft überlegt, wie sie das Verfahren abklemmen kann. Sie versuchte mir sogar die Privatklägerschaft zu verweigern, entschied sich dann aber aufgrund meiner Stellungnahme eines Besseren. Ich habe darüber auf meinem Blog berichtet und zwar hier.

Von der Einreichung der Strafanzeigen bei der St. Galler Staatsanwaltschaft bis zum Erlass der Nichtanhandnahmeverfügung derselben dauerte es mehr als ein Jahr! Die St. Galler Staatsanwaltschaft scheint das Beschleunigungsgebot nicht zu kümmern. Als ich einmal anrief um mich über die Sache zu erkundigen, war der Staatsanwalt gerade im Urlaub. Die St. Galler Staatsanwaltschaft brauchte über ein Jahr dazu um zum Schluss zu kommen, dass sie kein Strafverfahren eröffnen will.
Ihren Entscheid stützte sie sich auf die polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten. Er hatte dort ausgesagt, dass er das alles nicht so gemeint hat. Damit war das Thema für die St. Galler Staatsanwaltschaft erledigt. Gegen SVP-Mitglieder und ehemalige SVP-Mitglieder gehen Staatsanwälte wesentlich härter vor. In meinem Fall gab es morgens um 6 Uhr eine Razzia mit Hausdurchsuchung und Verhaftung. Dies Einzig aufgrund des „VERDACHTS“ auf Rassendiskriminierung und aufgrund des damals veranstalteten Medientheaters. Nur wegen einer Äusserung auf Twitter, in welcher abgesehen vom Begriff „Regierung“ weder eine Person noch eine Personengruppe vorkam!

In konkreten Fall des Vermieters in Altstätten SG ist festzuhalten, das ich sowohl von der St. Galler Staatsanwaltschaft als auch von der St. Galler Anklagekammer (Kantonsgericht, Obergericht) die Privatklägerschaft explizit zugesprochen erhalten hatte. Im Urteil des St. Galler Kantonsgerichts stand klipp und klar, dass ich innert 30 Tagen eine Beschwerde ans Bundesgericht machen kann.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft ging von meiner unmittelbaren Betroffenheit aus. Sie begründete die Zuerkennung der Privatklägerschaft in ihrer Verfügung vom 15. Januar 2015 sogar mit einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2002!

St. Galler Staatsanwaltschaft erteilt mir die Privatklägerschaft und bezieht sich dabei auf einen Bundesgerichtsentscheid.
St. Galler Staatsanwaltschaft gesteht mir die Privatklägerschaft zu und bezieht sich dabei auf einen Bundesgerichtsentscheid.
Aus der Nichtanhandnahmeverfügung der St. Galler Staatsanwaltschaft vom 6. November 2014
Aus der Nichtanhandnahmeverfügung der St. Galler Staatsanwaltschaft vom 6. November 2014

In der nachfolgenden Rechtsmittelbelehrung des St. Galler Kantonsgerichts stand klipp und klar, dass ich das Recht auf eine Beschwerde habe!

Rechtsmittelbelehrung zum Urteil der St. Galler Anklagekammer vom 14. Januar 2015
Rechtsmittelbelehrung zum Urteil der St. Galler Anklagekammer vom 14. Januar 2015

Der linksgrüne Bundesrichter Christian Denys hat mir dann aber trotzdem das Beschwerderecht entzogen. Ich erachte das als Irreführung durch die Justiz. Zuerst sagen sie einem, man werde als Privatkläger anerkannt und habe das Recht innert Frist eine Beschwerde einzureichen und dann wird einem das Beschwerderecht auf billigste Art und Weise wieder entzogen. Bundesrichter Denys sollte als Bundesrichter unverzüglich zurücktreten. Der Mann ist nach meiner Auffassung als Bundesrichter untauglich! Er soll in die Politik gehen und sich von den Linksgrünen in den Nationalrat wählen lassen. Dann kann er zusammen mit Balthasar Glättli und Jacqueline Badran politisieren.

Es liegt also nicht am Gesetz und deshalb brauchen wir kein neues Gesetz. Wir brauchen Kontrollen für Staatsanwälte und Richter. Es braucht ein Bundesverfassungsgericht, welches darauf achtet, dass die Gesetze korrekt ausgelegt werden und im Einklang mit der Bundesverfassung sind. Ausserdem brauchen wir klar formulierte Gesetze, die den Interpretationsspielraum der Richter einschränken. Das richterliche Ermessen führt immer wieder zu Ungerechtigkeiten und unfairen Entscheiden. Die Rechtssicherheit ist dadurch erheblich gefährdet und Urteile sind deswegen selbst für erfahrene Juristen oft unberechenbar.

Ein Beispiel für einen Gesetzesartikel, welcher dringend geändert werden sollte ist Artikel 383 der Strafprozessordnung. Darin steht folgendes:

1 Die Verfahrensleitung der Rechtsmittelinstanz kann die Privatklägerschaft verpflichten, innert einer Frist für allfällige Kosten und Entschädigungen Sicherheit zu leisten. Artikel 136 bleibt vorbehalten.
2 Wird die Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, so tritt die Rechtsmittelinstanz auf das Rechtsmittel nicht ein.

In der Theorie mag das für Juristen, die im Elfenbeinturm sitzen, schön aussehen. In der Praxis führt dieser Artikel jedoch immer wieder zu unfairen Entscheiden und grossem Leid. Weil unter Ziffer 1 steht, dass die Rechtsmittelinstanz etwas „kann“, verlangt sie nicht in allen Fällen eine Prozesskaution. Das ist unfair und ungerecht. Ziffer 2 wird in der Praxis immer wieder dazu verwendet um Verfahren abzuklemmen. Hier ein Beispiel! Was Anian Liebrand bei seiner Strafanzeige gegen H. Stutz geschehen ist, ist auch mir passiert. In meinem Fall haben Richter des Zürcher Obergerichts ein Verfahren abgeklemmt indem sie von mir innert 10 Tagen eine Sicherheitsleistung von CHF 2’000.00 einforderten, die ich nicht erbringen konnte. Weil ich ein gutes Einkommen habe, hätten sie mir keine unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Ich weiss das, weil ich zuvor bei drei anderen Verfahren bereits versucht hatte eine unentgeltliche Rechtspflege zu erhalten. Der Witz ist aber, dass auch wer ein gutes Einkommen hat, nicht einfach so ohne weiteres mehrere Prozesskautionen zahlen kann. Ich habe als Medienopfer gegen mehrere Medien, linke Politiker und Journalisten geklagt. Die Gerichte verlangten in praktisch jedem Fall eine Prozesskaution von um die 5000.00 Franken von mir. Da versteht sich wohl von selbst, dass auch wer gut verdient, nicht in der Lage ist mal eben so mir nichts dir nichts 10 Prozesskautionen zwischen 2000-5’500 Franken zu bezahlen. Das geht einfach nicht. Anwaltskosten etc. kommen da ja noch hinzu. Eine Rechtsschutzversicherung bekomme ich nicht, obwohl ich Schweizer bin, berufstätig bin, gut verdiene, nicht vorbestraft bin und sogar Schulpfleger war. Dies einzig aufgrund des an mir verübten Rufmords, gegen den ich mich ja seit bald drei Jahren gerichtlich zur Wehr setzen will.

Es besteht bei den Gesetzestexten dringender Handlungsbedarf. Der zuvor erwähnte Artikel 383 der Strafprozessordnung sollte gestrichen werden. Die Prozesskautionen gehören abgeschafft. Ansonsten sollte das Wort „kann“ durch „muss“ ersetzt werden. Dann gilt das für alle also auch NZZ- und Tagesanzeigerjournalistinnen und David Gibors Kosovaren und nicht nur für unliebsame Schweizer Kläger. Dann wird nicht nur von Leuten wie mir und Koller eine Prozesskaution verlangt. Letzteres wohl in der Hoffnung, dass wir unsere Klagen dann zurückziehen. Das wäre ein wesentlicher Schritt in Richtung fairer Rechtsstaat.

In Artikel 29 der Bundesverfassung wird garantiert, dass jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege hat, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. In Moment gilt dies nur für Asylanten. Für übrige Menschen im Schweizer Zweiklassenrechtsstaat gilt folgendes: Wer über ein Einkommen verfügt, bekommt aufgrund kantonaler Verordnungen keine unentgeltliche Rechtspflege, selbst wenn die geforderten Prozesskautionen sein Einkommen um ein Vielfaches übersteigen. Dies weil in der Schweiz, wer über ein Einkommen verfügt, nicht als mittellos gilt. In der Praxis bedeutet das, dass Menschen mit durchschnittlichem Einkommen ihre Rechte vor Gericht nur bedingt und nur sehr eingeschränkt wahrnehmen können. Das ist insbesondere für Medienopfer stossend. Medienopfer sehen sich meist mit mehreren Medienunternehmen als Prozessgegner konfrontiert. Das bringt der Abschreibejournalismus mit sich. Die Medienunternehmen haben eine Rechtsschutzversicherung. Ausserdem handelt es sich bei Ringier, Tamedia, NZZ, AZ Media, SRF und Co. um milliardenschwere Konzerne bzw. um ein Gebürenmonster. Es kann doch nicht sein, dass ein Medienopfer, da vom Rechtsstaat einfach so im Stich gelassen wird, wie das gerade bei mir der Fall ist. Ich stottere im Moment mehrere Prozesskautionen ab um mich gegen Persönlichkeitsverletzungen in den Medien zu wehren. Selbstverständlich werden die Verfahren solange sistiert, bis ich die Prozesskautionen abgezahlt habe und selbstverständlich bleiben die Persönlichkeitsverletzungen solange bestehen. Das ist stossend und eines Rechtsstaats unwürdig!

Zum Schluss noch eine Bemerkung zu jenen, die meinen es sei Sache des Vermieters zu entscheiden ob er Schweizer in der Wohnung haben will oder nicht.

Wo besteht der Unterschied zwischen einem Ladenbesitzer, der ans Schaufenster „keine Juden“ schreibt und einem Vermieter, der ins Inserat „keine Schweizer“ schreibt? Der eine will keine Schweizer in seiner Wohnung und der andere will keine Juden im Laden. Ist letzteres auch die freie Entscheidung des Ladenbesitzers oder greift dann das Anti-Rassismusgesetz? Sowohl das Inserat als auch das Schaufenster sind öffentlich.

Das folgende Bild zeigt, wie es in den 1930er Jahren im Dritten Reich aussah. Würdet ihr es besser finden, wenn anstelle von Juden „Schweizer“ steht? Wäre das wirklich weniger schlimm? In der Schweiz würden die Behörden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit beim Begriff „Schweizer“ kein Strafverfahren eröffnen. Beim Begriff „Juden“ würde hingegen wahrscheinlich sofort auf Anordnung eines Oberstaatsanwalts ein Sondereinsatzkommando der Polizei ausrücken.

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Wieder andere schliessen ohne, dass jemand Rassismus schreit, öffentlich alle Nicht-Muslime aus! 

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Denk einmal darüber nach lieber Lukas!

PS: Wenn mich die SVP unterstützt, werde ich das inakzeptable Fehlurteil des linksgrünen Bundesrichters Denys an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Mit einem guten Anwalt betragen die Kosten hierfür etwa 5’000 Franken. Wenn ich sehe wie viel Geld die SVP für ihre Initiativen ausgibt, ist das ein Klacks für die SVP. Die Unterstützung einer Partei wäre auch deshalb begrüssenswert, weil es das Gewicht bei den Richtern in Strassbourg erhöht. Wenn dort eine Einzelperson klagt, wird sie kaum ernst genommen. Es sei denn es handelt sich um Asylbewerber und Ausschaffungskandidaten. Diese können in der Schweiz eine unentgeltliche Rechtspflege in Anspruch nehmen und werden zudem in der Regel von einschlägigen politischen Kreisen und NGO’s unterstützt. Soviel zur praktischen Umsetzung der Menschenrechte in Europa.

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3 Gedanken zu „Lieber Lukas Reimann“

  1. Schade wurden Sie von der SVP im Stich gelassen Herr Müller. Es bräuchte mehr Leute wie Sie in der Politik. Wenn ich vor der Abstimmung gewusst hätte, wie das linke Saupack das Antirassismusgesetz missbraucht, hätte ich dem nie zugestimmt.

  2. Ja, Herr Schweizer, im Nachhinein sind wohl viele schlauer, aber leider nicht alle. Kürzlich hatte ich auf Twitter eine interessante Diskussion mit einem CVPler. Diese möchte ich Ihnen und den übrigen Lesern nicht vorenthalten. Sie offenbart einen Denkfehler, wie er leider auch bei vielen Linken vorhanden ist.

    Schweizer

    Die Unterscheidung, die Herr Lüchinger zwischen Inserat und Schaufenster gemacht hat, ist falsch und existiert auch so im Gesetz nicht. Dort steht lediglich der Begriff „öffentlich“. Sowohl ein Aushang im Schaufenster als auch ein Inserat in einer Zeitung sind „öffentlich“. Insofern gibt es da keinen Unterschied.

  3. Ich habe beim Tagesanzeiger-Artikel zu diesem Thema die folgenden Kommentare verfasst. Ob sie vom Tagesanzeiger zugelassen werden ist, jedoch fraglich. Es ist ja nicht selbstverständlich, dass ein Betroffener in den Schweizer Medien zu Wort kommt, wenn er eine andere Meinung hat als die linken Schweizer Mainstream-Medien. Deshalb publiziere ich sie auf meinem Bog. Und zwar habe ich folgende Kommentare getätigt:

    An alle, die scheinheilig meinen, dass es Sache des Vermieters sei zu entscheiden ob bei ihm Schweizer erwünscht sind oder nicht. Was, wenn ein Ladenbesitzer keine Juden im Laden haben möchte und deshalb ans Schaufenster „keine Juden“ schreibt? Ist dass dann auch Sache des Ladenbesitzers? Dort sehen es viele, dann plötzlich anders. Es wird eben in der Schweiz offensichtlich sehr gerne mit zweierlei Mass gemessen. Rechtsgleichheit sieht aber anders aus!

    Und hier noch eine Antwort an die Behauptung eines Heinz Kremser, der einfach etwas behauptet ohne eine Ahnung von der Sache zu haben bzw. Aktenkenntnis zu haben.

    Sie erzählen einen fertigen Unsinn. Diese Frage wurde nicht geklärt, da kein Strafverfahren eröffnet wurde. Im Übrigen werden Muslime und Juden als Privatkläger bei mutmasslichen Aussagen zugelassen, in welchem nachweislich weder Juden noch Muslime erwähnt werden. Dann haben wir auch noch das Kosovareninserat, bei welchem Kosovaren als Privatkläger zugelassen wurden. Wir haben in der Schweiz einfach eine Zweiklassenjustiz, denn was bei Kosovaren, Juden und Muslimen gilt, das gilt bei Schweizern nicht.

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