Ist die Schweiz ein Untertanengebiet der USA?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. Februar 2012 | 3.750 mal gesehen

Heute erschien im Blick ein Artikel von Henry Habegger mit dem Titel „Wann kommt die nächste Bank dran?“ Er schreibt dort unter anderem folgendes:

Der Bundesrat hatte gewarnt. «Man hat uns immer signalisiert, dass die Amerikaner bis im November die Situation erledigt und geklärt haben wollen», sagte Finanz­ministerin Eveline Widmer-Schlumpf am 21. September 2011 im Ständerat. FDP-Ständerat Dick Marty warnte: «Es ist einfach, zu sagen: Wir dürfen den USA nicht nachgeben, wie das Herr Blocher macht.» (…)

Aber die Mehrheit spielte auf Zeit. Sie verschob den Entscheid über den Zusatz zum US-Steuerabkommen, der in Amtshilfe­verfahren Gruppenanfragen zulässt, auf die Dezembersession. In der Hoffnung, die USA würden zuwarten. «Uncle Sam muss sich gedulden», lobte im November die NZZ die Kraftmeierei. Präsident der NZZ ist Besserwisser-Banker Konrad Hummler. (…)

Später wurde bekannt, dass die USA den elf Banken, die im Steuerbschiss-Verdacht stehen, ein Ultimatum stellten: Sie sollten bis Ende Januar 2012 Bankdaten liefern.

Was soll das? Muss denn die Schweiz immer gleich kuschen wenn die USA etwas wollen? Was ist die Schweiz? Ein souveräner Rechtsstaat oder etwa doch nicht? Ist die Schweiz denn überhaupt noch eine Demokratie oder doch nur noch eine US-Kolonie?

Was ist eigentlich die Aufgabe unseres Bundesrates? Den US-Behörden stets und unverzüglich zu Diensten zu sein oder dem Schweizer Volk zu dienen? Dient der Bundesrat dem Schweizer Volk, wenn er die US-Rechtsauffassung über unsere Rechtsauffassung stellt?

So wie ich die Sache sehe:

Die Schweiz ist ein souveräner Rechtsstaat. Sie steht gegenüber anderen Staaten nur insoweit in der Pflicht, als sie sich durch Staatsverträge dazu verpflichtet hat.

Die Schweizer Bank Wegelin kann nicht in den USA angeklagt werden. Sie hat keine US-Niederlassungen und ihr Gerichtsstand ist in der Schweiz. Wenn ein US-Bürger bei einer Schweizer Bank Geld deponiert, ist das keine Legitimation für die USA eine Schweizer Bank in den USA zur Rechenschaft zu ziehen.

Es ist eine Dummheit zu glauben, dass die USA kein Interesse an Handelsbeziehungen zur Schweiz haben. Zumindest die US-Geschäftsleute, die mit der Schweiz Handel treiben, haben ein Interesse an guten Geschäftsbeziehungen. Diese US-Geschäftsleute sollte man für die Interessen der Schweiz heranziehen.

Leute wie Dick Marty, Widmer-Schlumpf und Johann Schneider-Ammann halte ich für Verhandlungen mit den USA für ungeeignet. Es braucht fähigere Leute, die Durchsetzungsvermögen haben und nicht gleich in die Knie gehen. In einem Machtspiel verliert derjenige, der sich zuerst bewegt und wegrennt. Wenn Verhandlungen mit den USA scheitern, dann scheitern sie eben. Man muss nicht immer gleich ums Verrecken eine Lösung erzielen. Man sollte stets eine gute Lösung einer schnellen Lösung vorziehen. Damit meine ich, dass man auch einmal Verhandlungen sistieren kann, wenn man keine Lösung erzielt.

Wenn unser Bundesrat gegenüber den USA nachgibt, werden andere Staaten ebenfalls angreifen. Deutsche Politiker fordern bereits eine Revision des vor kurzem vereinbarten Steuerabkommens mit Deutschland. Warum wohl? Weil sie sehen, wie die Schweiz vor den USA kuscht.

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4 Gedanken zu „Ist die Schweiz ein Untertanengebiet der USA?“

  1. Bankgeheimnis zeigt sein hässliches Gesicht!

    Die USA machen Druck auf das Schweizer Bankgeheimnis. Schweizer Banken werden neuerdings aufgrund von „Verhaltensmustern“ Daten liefern müssen; das ist gut so Während des Holocaust hat das Bankgeheimnis seine Berechtigung gehabt. Heute dient es Diktatoren, Geldwäschern, Banken und Steuerflüchtlingen als Versteck vor dem berechtigten Zugriff ihrer Staaten. Wer Steuergerechtigkeit und Schutz vor Geldwäscherei als staatspolitische Ziele hochhält, kann nicht mehr für das Bankgeheimnis eintreten. Wie sollen denn die Steuerbehörden realistischerweise an die Informationen über die Steuerbetrüger oder –hinterzieher herankommen? Ohne Rasterfahndungen geht das doch gar nicht!

    Wer meint, zuviel Steuern zahlen zu müssen, soll doch die Steuergesetze auf demokratischem Weg zu ändern versuchen. Wer Steuern hinterzieht oder dazu anstiftet ist ein „mieser Staatsbürger“ resp. eine „miese Bank“, in welchem Land auch immer und verdient keinen Schutz.

  2. Hallo Herr Müller,

    Sie schreiben, dass die private Schweizer Bank Wegelin in den USA nicht angeklagt werden könne, da sie keine US-Niederlassung hätte und sich der Gerichtsstand in der Schweiz befände. Sie schreiben auch, wenn ein US-Bürger bei einer Schweizer Bank Geld deponiere, sei das keine Legitimation für die USA, eine Schweizer Bank in den USA zur Rechenschaft zu ziehen.
    Da muss ich Ihnen sogar zustimmen und Sie mögen vielleicht recht haben, aber die USA müsste in diesem Fall rechtsstaatlich vorgehen und ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz stellen.
    Ich frage aber: Wäre es jetzt nicht endlich auch einmal an der Zeit, dass auch die Schweizer Justiz im eigenen Land die kriminellen Machenschaften dieser privaten Schweizer Banken endlich unter die Luppe nimmt und das tut, was sie schon längst hätte tun müssen, anstatt diese zu schützen und zu glauben, sie hinter einem fadenscheinigen Bankgeheimnis rechtfertigen zu müssen und somit den Frieden und die guten Beziehungen mit den USA und auch anderen Ländern aufs Spiel zu setzen?

    Es tut mir leid Herr Müller, aber dieser Fall Wegelin und auch UBS und andere, zeigt doch deutlich den Tatbestand der gewerbsmässigen Hehlerei im grossen Stil!

    Art. 160 StGB
    Hehlerei

    1. Wer eine Sache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie ein anderer durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt hat, erwirbt, sich schenken lässt, zum Pfande nimmt, verheimlicht oder veräussern hilft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

    Der Hehler wird nach Strafandrohung oder Vortat bestraft, wenn sie milde ist.

    Ist die Vortat ein Antragsdelikt, so wird die Hehlerei nur verfolgt, wenn ein Antrag auf Verfolgung der Vortat vorliegt.

    2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

    Herr Müller, was gibt es denn da noch schön zu reden? Oder glauben Sie wirklich, das sei der Zweck des Bankgeheimnisses?

    Ihr Free Info

  3. @Free Info, wäre es denn zuviel verlangt, wenn man von den USA ein rechtstaatliches Vorgehen verlangen würde?

    Die Schweiz hat andere Gesetze als die USA. Man kann jetzt natürlich die Gleichschaltung unserer Gesetze mit jenen der USA und der EU fordern. Dies um deren Forderungen zu erfüllen. Ich bin jedoch dagegen, denn das käme einer totalen Unterwerfung gleich. Wir können selber denken und haben das Recht unsere eigenen Gesetze in unserem noch teilweise* „souveränen“ Land zu haben. (*Staatsverträge, die über wirtschaftliche Harmonisierungen hinausgehen, untergraben die Souveränität)

    Weder die Politik noch die Gesetzgebung der USA ist besser als jene in der Schweiz! Dasselbe gilt für die EU.

  4. @ Schneider Alex

    Aha dient es dazu?
    Na gut schaffen wir das Bankgeheimnis ab damit die 5 Diktatoren (die nebenbei die besten Freunde der USA sind solange sie in gewissen punkten spuren) dort nicht mehr ihr Geld verstecken.
    Dann verstecken die 5 oder wegen mir 500 Leute ihr Geld halt wo anders 😉

    Desweiteren nehmen wir fast 10 Millionen Schweizern Ihr Bankgeheimnis , ihr Recht auf privatsphäre und den uneingeschrönkten Schutz den unbescholtene Bürger zu geniessen hat solange nichts anderes bewiesen ist.
    Und das nur damit sich 500 Verbrecher einen anderen Ort zum verstecken suchen müssen:)
    Klingt logisch.

    ICh finde auch der Schutz der Privatsphäre ist überbewertet.
    Schaffen wir auch gleich den Schutz der eigenen Wohnung ab.
    In jedes Schlafzimmer eine Kamera.
    Was glauben sie wieviele Straftaten dabei verhindert werden.
    Suuuper.

    Und Sie haben ja schliesslich nichts zu verbeeeergen. OOOOODER??????

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