Interessantes aus der Strafurteilsstatistik 2012

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. November 2013 | 1.630 mal gesehen

Die im Oktober 2013 publizierte Strafurteilsstatistik zeigt, dass in der Schweiz im Jahr 2012 über die Hälfte (51,5%) aller Strafurteile wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz gefällt wurden. Demgegenüber standen lediglich 35,1% aller Verurteilungen aufgrund von Straftaten gegen das Strafgesetzbuch. Das kann einerseits bedeuten, dass wir in der Schweiz zu strenge Strassenverkehrsgesetze haben oder aber, dass sich viele Automobilisten in der Schweiz nicht an die Verkehrsregeln halten. Verstösse im Ordnungsbussenbereich wie z.B. Falschparken oder das Überschreiten der bezahlten Parkdauer dürften in dieser Statistik übrigens nicht enthalten sein!

Interessant ist die Entwicklung bei den Vermögensdelikten und den Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

41,5% der wegen Vermögensdelikten Verurteilten waren Ausländer ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. Mit einer Zunahme von 47,3% im Vergleich zum Vorjahr hat diese kleine Personengruppe die Entwicklung der Verurteilungen bei Vermögensdelikten wesentlich mitbestimmt.

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz. 44,7% der im Jahr 2012 gefällten Verurteilungen in diesem Bereich betreffen Ausländer ohne festen Wohnsitz in der Schweiz. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Zunahme von 41,2%.

Mich würde interessieren wie die Politik auf diese Problematik zu reagieren gedenkt. Die Ausschaffungsinitiative der SVP ist diesbezüglich kein zweckmässiges Mittel. Personen ohne Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung müssten auch ohne straffällig geworden sein aus dem Land gewiesen werden, wenn sie sich länger als erlaubt in der Schweiz aufhalten. Die Ausschaffungsinitiative der SVP richtet sich gegen Ausländer mit Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung, die straffällig geworden sind. Probleme mit Personen ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung werden damit nicht gelöst.

Problematik: Laut Artikel 10 des Ausländergesetzes benötigen Ausländer für den Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit bis zu 3 Monaten keine Aufenthaltsbewilligung solange ein Visum keine kürzere Aufenthaltsdauer vorsieht. Das bietet natürlich ideale Bedingungen für Kriminaltouristen. Sie können sich so legal in der Schweiz aufhalten, Häuser auskundschaften und Straftaten begehen.

Lösungsansatz: Der Bundesrat sollte angewiesen werden eine intelligente Lösung für das Problem im Bereich Kriminaltourismus auszuarbeiten.

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