Für Philipp Wampfler

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. August 2011 | 3.591 mal gesehen

Philipp Wampfler hat im Artikel „Primitive Rhetorik kommt meist von links“ den folgenden Kommentar hinterlassen:

Zitat von Philipp Wampfler: Interessant wären z.B. Antworten auf die Fragen, weshalb gewisse Menschen, die in der Schweiz leben, mehr Rechte haben sollen als andere oder weshalb es in Ordnung ist, Notleidenden die Solidarität zu verweigern.

Ich habe mich entschieden auf diese Fragen in einem eigenen Artikel einzugehen.

Antwort auf die 1. Frage: In der Schweiz wird zwischen Schweizern, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen und Ausländern, die kein Schweizer Bürgerrecht besitzen, unterschieden. Bürger verfügen über das Stimm- und Wahlrecht. Sie können damit die Zukunft der Schweiz auf politischer Ebene aktiv und passiv mitgestalten. Ein Land wird von seiner Bevölkerung geprägt. Es macht Sinn die aktive und passive Gestaltungsmacht in der Schweiz einzig Schweizer Bürgern zuzugestehen. Auf diese Weise können die  Schweizer Bürger und die Eigenheiten der Schweiz bewahrt und vor möglichen negativen ausländischen Einflüssen bewahrt werden. Die Idee ist, dass der Hausbesitzer und nicht etwa dessen Gast die Hausordnung festlegt.

Antwort auf die 2. Frage: Die Schweiz ist solidarisch zu Notleidenden. Unsere Aussen-ministerin reiste vor kurzem nach Kenia um vor Ort zu schauen wie die Schweizer Steuerzahler Notleidenden aus Somalia helfen können. Darüber hinaus sind zahlreiche mit Schweizer Spendengeldern finanzierte Hilfsorganisationen aktiv.

Zudem bietet die Schweiz an Leib und Leben Verfolgten Asyl. Am 24.  September 2006 stimmte die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung einer Änderung des Asylrechtsgesetzes zu. Artikel 34 des Asylgesetzes regelt seit dann, wann auf Asylgesuche nicht eingetreten wird.

Art. 34 Nichteintreten bei Sicherheit vor Verfolgung im Ausland
1 Auf Gesuche von Asylsuchenden aus verfolgungssicheren Staaten nach Artikel 6a Absatz 2 Buchstabe a wird nicht eingetreten, ausser es gebe Hinweise auf eine Verfolgung.

2 Auf Asylgesuche wird in der Regel nicht eingetreten, wenn Asylsuchende:

a.
in einen sicheren Drittstaat nach Artikel 6a Absatz 2 Buchstabe b zurückkehren können, in welchem sie sich vorher aufgehalten haben;
b.
in einen Drittstaat zurückkehren können, in welchem sie sich vorher aufgehalten haben und im Einzelfall effektiver Schutz vor Rückschiebung nach Artikel 5 Absatz 1 besteht;
c.
in einen Drittstaat weiterreisen können, für welchen sie ein Visum besitzen und in welchem sie um Schutz nachsuchen können;
d.
in einen Drittstaat ausreisen können, welcher für die Durchführung des Asyl- und Wegweisungsverfahrens staatsvertraglich zuständig ist;
e.
in einen Drittstaat weiterreisen können, in dem Personen, zu denen sie enge Beziehungen haben, oder nahe Angehörige leben.
3 Absatz 2 Buchstaben a, b, c und e findet keine Anwendung, wenn:2

a.
Personen, zu denen die asylsuchende Person enge Beziehungen hat, oder nahe Angehörige in der Schweiz leben;
b.
die asylsuchende Person offensichtlich die Flüchtlingseigenschaft nach Artikel 3 erfüllt;
c.
Hinweise darauf bestehen, dass im Drittstaat kein effektiver Schutz vor Rückschiebung nach Artikel 5 Absatz 1 besteht.

Schweizer dürfen übrigens ohne ihr Einverständnis nicht ausgeschafft werden.  Gemäss Bundesverfassung, Art. 25 Absatz 1 dürfen Schweizer ohne ihre Zustimmung nicht aus der Schweiz ausgewiesen oder an eine ausländische Behörde ausgeliefert werden. Für den Inhalt und den Wortlaut der Schweizer Bundesverfassung sind die Schweizer Bürger verantwortlich. Die Schweizer Armee, hat die Schweiz und die Schweizer Bürger sowie deren Rechte zu verteidigen.

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7 Gedanken zu „Für Philipp Wampfler“

  1. Es ist also ok. dass Ausländer zwar Steuern bezahlen müssen, aber nicht über den Bau der Turnhalle abstimmen dürfen, die auch mit ihren Steuergeldern bezahlt wird?

  2. Ja Mia, meiner Meinung nach ist das okay. Die Sicherheit, der Lebensstandard, das gut ausgebaute Gesundheitswesen, die Bildungsmöglichkeiten, die Infrastruktur in der Schweiz und vieles, was die Schweiz sonst noch zu bieten hat, sind etwas wert und sind nicht kostenlos zu haben.

    Im internationalen Vergleich schlägt sich die Schweiz sehr gut. Dies wiederspiegelt sich im starken Franken, der tiefen Arbeitslosenquote und den zahlreichen Wirtschaftsflüchtlingen, die in die Schweiz kommen um hier Asyl zu beantragen. Der Erfolg der Schweiz ist primär das Verdienst der Schweizer, der liberalen Wirtschaftsordnung und dem politischen System der Schweiz. Dieses politische System sollten wir nicht gefährden indem wir Leute an die Urne lassen, deren Hintergrund wir nicht einschätzen können weil sie in anderen Kulturen mit weniger erfolgreichen Gesellschaftsystemen sozialisiert wurden. Ein solches Multikulti-Experiment wäre meiner Ansicht nach geradezu eine grosse Dummheit. Denn bei einem solchen Experiment würden alle Werte, die ich eingangs erwähnt habe gefährdet und in Frage gestellt. Ich bin strikt gegen Multikulti-Experimente. Es gibt zahlreiche negative Beispiele solcher Experimente. Siehe England (Terroranschläge radikaler Islamisten), Holland (Ermordung von Theo van Gogh), Frankreich (Unruhen in Banlieus) und Deutschland (z.B. Berlin Kreuzberg).

  3. Pff ist nicht euer ernst das in Frage zu stellen..
    In welchem Land kann man als Ausländer einreisen und abstimmen gehen, ich glaub ihr träumt.. Vorraussetzung es gibt kein Diktator, da nicht mal das Volk was zu sagen hat. Ihr seid alle viel zu verwöhnt, die Schweiz macht mit ihrem sozi getue das Volk zu verwöhnten Gofen.

  4. Hallo Manuel, wenn meinst du mit „ihr“? Ich bin explizit gegen ein Ausländerstimmrecht. Siehe folgende Aussagen von mir im Artikel und im Kommentar vom 5. August 2011 um 18.02:

    Zitat von mir im Artikel:

    Ein Land wird von seiner Bevölkerung geprägt. Es macht Sinn die aktive und passive Gestaltungsmacht in der Schweiz einzig Schweizer Bürgern zuzugestehen. Auf diese Weise können die Schweizer Bürger und die Eigenheiten der Schweiz bewahrt und vor möglichen negativen ausländischen Einflüssen bewahrt werden.

    Zitat von mir im Kommentar vom 5. August 2011 um 18.02:

    Der Erfolg der Schweiz ist primär das Verdienst der Schweizer, der liberalen Wirtschaftsordnung und dem politischen System der Schweiz. Dieses politische System sollten wir nicht gefährden indem wir Leute an die Urne lassen, deren Hintergrund wir nicht einschätzen können weil sie in anderen Kulturen mit weniger erfolgreichen Gesellschaftsystemen sozialisiert wurden. Ein solches Multikulti-Experiment wäre meiner Ansicht nach geradezu eine grosse Dummheit. Denn bei einem solchen Experiment würden alle Werte, die ich eingangs erwähnt habe gefährdet und in Frage gestellt. Ich bin strikt gegen Multikulti-Experimente.

  5. Die Ausländer, welche stimmen wollen, können sich ja einbürgern. Irgendwie scheint ihnen das Wählen nicht viel Wert zu sein.

  6. Leider hängt mein erster Kommentar noch im Spamordner.
    Ich kann nicht ganz nachvollziehen, was Manuel Cadonau und Anton Keller sagen. Die Schweiz hat ja gerade den Anspruch, nicht so zu sein, wie jedes andere Land. Und wenn Einbürgerung tatsächlich eine Option wäre, welche AusländerInnen, die hier arbeiten, Steuern zahlen, in der Gemeinschaft mit anderen Menschen leben (und wir erinnern uns: die meisten AusländerInnen tun das) einfach so wählen könnten: Dann ja. Aber wer gegen Stimmrecht von AusländerInnen ist, ist in der Regel auch gegen erleichterte Einbürgerung. Und will also mehr Rechte für die Menschen, die einfach schon länger hier waren.

  7. Hallo Philippe, ich finde keinen weiteren Kommentar von dir, auch nicht im Spamordner. Hier noch meine Meinung zu deinem Kommentar:

    Ausländer, die das Stimm- und Wahlrecht in einer Gemeinde möchten, sollen die gesetzlichen Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllen und ein Einbürgerungsgesuch einreichen.

    Zur Forderung der Linken, die Einbürgerungsbedingungen zu erleichtern:
    Ich bin gegen eine erleichterte Einbürgerung. Bei einer erleichterten Einbürgerung besteht die Gefahr, dass der Eingebürgerte nicht in unsere Gesellschaft integriert ist. Die Integration muss vor der Einbürgerung stattfinden. Wohin Multikulti-Experimente führen, kann man derzeit im brennenden London beobachten. Auch in den Banlieus von Paris oder in Berlin Kreuzberg gibt es enorme Probleme mit nicht integrierten Ausländern bzw. vorschnell eingebürgerten Papierbürgern. In Holland wurde der islamkritische Filmemacher Theo Van Gogh vom niederländisch-marokkanischen Doppelbürger Mohammed Bouyeri ermordet.

    Dein Argument mit den Steuern ist nicht stichhaltig. Die Steuerpflicht ist an die Niederlassung geknüpft. Wer sich in einer Gemeinde niederlässt und in einer Gemeinschaft lebt, der profitiert von den Leistungen des Gemeinwesens. Diese Leistungen kosten etwas, deshalb ist die Steuerpflicht gerechtfertigt. Auch ein Ausländer hat in der Schweiz ein Recht auf Bildung, Sicherheit und Sozialhilfe. All das kostet. Selbst ein Lehrer, der ausländische Kinder unterrichtet, tut dies nicht gratis.

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