Dschihadisten mit Schweizer Pass?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Februar 2019 | 1.001 mal gesehen

Trump will die vielen in Syrien und im Irak gefangenen Dschihadisten verständlicherweise loswerden. Leider will er sie in die Länder zurückschicken, aus denen sie gekommen sind. Auch das ist ja noch verständlich, doch ist das für die betroffenen Länder auch gut?

Meiner Meinung nach sollte den Dschihadisten in Syrien und im Irak der Prozess gemacht werden. Dort haben sie schliesslich ihre Verbrechen begangen. Eine Rücknahme wäre mit hohen Sicherheitsrisiken für unsere Bevölkerung verbunden. Das ist politisch nicht verantwortbar.

Ausserdem haben sie die Pässe ihrer Herkunftsländer freiwillig öffentlich verbrannt und gegen Pässe des islamischen Staats getauscht. Sie haben sich damit praktisch schon selber ausgebürgert. Eine Rücknahmepflicht besteht somit meiner Ansicht nach nicht mehr. Ein Auslieferungsabkommen der Schweiz mit Syrien und dem Irak besteht soweit ich weiss auch keines.

Dschihadisten aus Europa verbrennen öffentlich ihre europäischen Pässe.
IS-Pässe
Pässe des islamischen Staats

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6 Gedanken zu „Dschihadisten mit Schweizer Pass?“

  1. Nein; es ist nicht gültig möglich, den Schweizer Pass gegen den Pass des „Islamischen Staates“ zu tauschen. (1): Der „Islamische Staat“ ist nicht Völkerrechtssubjekt und kann keine international anerkannten Ausweisdokumente abgeben; (2): Wenn jemand seinen Schweizer Pass verbrennt hat das für die Staatsangehörigkeit isoliert gesehen keine Bedeutung, weil das Dokument keinen konstituierenden Charakter hat. (3): Nach Bundesverfassung hat jeder Schweizer Bürger das Recht, jederzeit in die Schweiz einzureisen; (4): Schweizer Bürger (auch Doppelbürger) haben im Ausland Anrecht auf konsularischen Schutz. Im Kontext Syrien (wo sich Schweizer Bürger wissentlich in Bürgerkriegsgebiete ohne funktionierende staatliche Strukturen begeben haben), können die Betroffenen jedoch nicht beanspruchen, dass seitens des Schweizer Staates ein unverhältnismässiger Aufwand betrieben wird, diese Personen ausfindig zu machen um eventuell konsularischen Schutz zukommen zu lassen.

  2. Es war ein souveräner Staat mit eigener Regierung, eigenen Pässen, eigenem Volk, einer eigenen Armee und einem eigenem Territorium. Wenn einer demonstrativ und öffentlich seinen Schweizer Pass verbrennt und dann einen Pass vom Islamischen Staat annimmt, dann hat er eine klare Entscheidung getroffen und sich ausgebürgert.Wir müssen so einen nicht mehr zurücknehmen. Am besten überlassen wir ihn der Justiz von Assad. IS-Leute wieder zurück in die Schweiz zu lassen, bedeutet die Schweizer Bevölkerung einer massiven Terrorgefahr auszusetzen und sie unnötig zu gefährden. Sind Sie bereit die Verantwortung zu übernehmen, wenn so ein IS-Kämpfer bei uns ein Massaker verübt Herr Baumann?

  3. (1): IS war nie souveräner Staat, nie von einem anderen Staat völkerrechtlich anerkannt, kann folglich keine anerkannten Reisepässe ausstellen; (2): Nach Schweizer Recht, das vom Volk, dem Souverän der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gutgeheissen wurde, kann man sich nicht selber ausbürgern – was Sie schreiben ist Unsinn; (3): Sie müssen tatsächlich niemanden „zurücknehmen“, weil jeder Schweizer nach Bundesverfassung das Recht hat, jederzeit in die Schweiz einzureisen (d.h.: die Leute kommen von alleine); in Ihrer Eigenschaft als Müller müssen Sie nichts unternehmen; es geschieht ohne Ihr Zutun; Sie müssen sich nicht so wichtig nehmen. (4) Es war die Idee vom Trump, Staatsanghörige von Staaten, die im Bürgerkrieg in Syrien in Gefangenschaft geraten sind, an die Herkunftsländer zu überstellen, oder ? Und Sie, Herr Müller, einmal ehrlich: Sie haben sich über die vergangenen 2 Jahre als glühender Verehrer vom Trump geoutet, oder (u.a. weil er schöne Weiber hat) – finden Sie nun die Ideen vom Trump plötzlich nicht mehr gut, hä ? (5): Sie sollten, um sich aus Ihrem Unglück zu befreien, ein Studium in Angriff nehmen, zBp. Jus (das können Sie inhaltlich mit Ihrem Interesse für Politik verbinden).

  4. Ist ja wohl klar, dass der IS von anderen Staaten nicht anerkannt wurde oder? Das heisst aber nicht, dass er kein souveräner Staat war. Die Souveränität gibt sich ein souveräner Staat nämlich selbst sonst wäre er ja nicht souverän. Ebenso ist es eine Tatsache, dass er Reisepässe ausgestellt hat.

    Stimmt, Schweizern ist eine mehrfache Staatsbürgerschaft im Gegensatz zu Angehörigen anderer europäischer Staaten erlaubt. Dennoch haben sich diese Leute freiwillig dazu entschieden unser Land zu verlassen und eine andere Staatsangehörigkeit anzunehmen. Ich will diese Leute nicht mehr zurück da sie eine Gefahr für unsere Bevölkerung bzw. die nationale Sicherheit sind. In so einem Fall muss es möglich sein diesen Leuten die Schweizer Staatsangehörigkeit abzuerkennen und sie aus unserem Land zu verbannen.

    Zum Stichwort „sich wichtig nehmen“: Jeder sollte sich wichtig sein und seine Interessen vertreten. Gerade darauf kommt es in einer Demokratie an. Aber schon klar, dass das totalitären Antidemokraten nicht passt und sie lieber haben wenn sich die Leute nicht so wichtig nehmen und sich schweigsam ihrem Diktat unterordnen.

    Wo Sie den Unsinn herhaben, dass ich andere verehre, ist mir schleierhaft. Ich bin kein Groupie sondern habe auf diesem Blog und auf sozialen Medien schon immer meine eigenen Meinungen offen vertreten. Was zweifellos zutrifft ist, dass mir Trump politisch näher steht als Obama. Das heisst aber logischerweise nicht, dass ich alle seine Entscheide mittrage. Wer über einen gesunden Menschenverstand verfügt, der versteht das. Trump vertritt die Interessen der USA, ich vertrete die Interessen der Schweiz. Somit liegen auch Interessenskonflikte auf der Hand.

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