Antwort von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. Juli 2014 | 2.526 mal gesehen

Die Geschichte vom Sheriff von Nottingham zeigt, dass es schon in früheren Epochen kritikwürdige Vollstrecker des Gesetzes gab, die von einem Helden für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden mussten.

Am 26. Juni 2014 berichtete ich darüber, dass ich gegen einen Affront der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat Einsprache erhoben habe. Gleichzeitig habe ich mich für die ungerechte Behandlung bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich beschwert. Diese leitete die Beschwerde an H. B. den leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat weiter. H. B. schrieb mir am 26. Juni 2014, dass er sich erst Sachkenntnis aneignen müsse und gegebenenfalls eine Stellungnahme des zuständigen Staatsanwalts K. einholen werde, ehe er inhaltlich zu meiner Beschwerde Stellung nehmen werde.

Schreiben des leitenden STA der STAZL
Schreiben des leitenden STA der STAZL

Auf eine Stellungnahme des leitenden Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat warte ich noch heute. Ein Tag nach dem Schreiben des leitenden Staatsanwalts erliess die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine Verfügung. Dieser zufolge wird der umstrittene Strafbefehl an ein erstinstanzliches Einzelgericht in Zürich überwiesen. Dies weil die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat trotz meiner Argumente an ihrem lächerlichen Strafbefehl festhält. Jetzt bin ich gespannt darauf, wie viele Instanzen ich noch nach oben gehen muss, bis ein anständiges Urteil gefällt wird. Ich bin zuversichtlich. Wie ich berichtet habe, hat das Bundesgericht für weitaus weniger schlimme Vergehen wesentlich härtere Urteile gefällt.

STAZL-Desaster: Verfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 27. Juni 2014
STAZL-Desaster: Verfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 27. Juni 2014

In diesem Land kommt offenbar nur zu seinem Recht wer über genügend Geld, Ausdauer und Kampfbereitschaft verfügt. Duckmäuser haben in unserem Rechtsstaat von Anfang an schlechte Karten. Wer hierzulande zu seinem Recht kommen will, der muss es sich zuweilen gegen den Widerstand von Schweizer Staatsanwälten erkämpfen. In der Schweiz sind gewisse Gesetze wahrscheinlich absichtlich so formuliert, dass Kläger von Anfang an schlechte Karten haben. Hier steckt vermutlich politischer Wille dahinter. Mit gewissen Gesetzen und Verordnungen kann der Rechtsstaat zulasten von Geschädigten sparen.

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