Angriff auf Finanzplatz Schweiz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Januar 2012 | 3.367 mal gesehen

Wieso müssen Schweizer Banken in den USA vor Gericht? Gilt für Wegelin, die ZKB und Co. nicht ein Gerichtsstand in der Schweiz? Wenn ein US-Bürger bei einer Schweizer Bank in der Schweiz Geld anlegt, dann geht doch das die USA nichts an! Die USA können dann doch höchstens den US-Bürger belangen, sofern dieser damit US-Gesetze verletzt hat. Eine Schweizer Bank untersteht doch nicht US-Gesetzen. Normalerweise wäre der Gerichtsstand doch in so einem Fall in der Schweiz. Zumindest nach meiner Rechtsauffassung. Oder ist die Schweiz etwa kein eigenständiger Rechtsstaat? Sind wir ein Bundesstaat der USA?

Und an die Moralisten und Philantrophen:

Die USA handlen nicht aus moralischen und philantropischen Motiven. Es geht einzig und allein um Geld und allenfalls auch um die Vernichtung unseres Finanzplatzes. Dies um einen Konkurrenten eigener Steueroasen loszuwerden.

Nach Einschätzung einer in Großbritannien ansässigen Steuerrechtsgruppe führt der winzige US-Bundesstaat Delaware die Hitliste der beliebtesten Steueroasen an. Das teilte das „Netzwerk für Steuergerechtigkeit“ am Samstag mit. Der Bundesstaat an der amerikanischen Ostküste schneidet bei einem Vergleich von Gesetzen, Rechtssprechung und Einlagenzufluss in 60 Gerichtsbarkeiten als größtes Steuerparadies ab – gefolgt von Luxemburg, der Schweiz, den Cayman-Inseln und Großbritannien.

Während die USA die Schweizer Banken lauthals an den Pranger gestellt haben, gehen sie mit ausländischen Konteninhabern ganz genauso um.

Quelle

Dass unser Bundesrat unser Bankgeheimnis verletzt und Kundendaten von Schweizer Banken an US-Behörden ausliefert ist ein ungeheurlicher Vorgang. Zumal diese Kunden nicht gegen Schweizer Recht verstossen haben. Wer ständig nachgibt, der muss sich nicht wundern wenn er regelmässig erpresst wird.

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7 Gedanken zu „Angriff auf Finanzplatz Schweiz“

  1. Als SVP sollte Ihnen die Parole „Hier gelten unsere Gesetze“ bekannt sein. CS und UBS hätten in Amerika vor Gericht gemusst, weil sie in nachweislich in amerikanischen Filialen US-Recht verletzt haben.
    Im Weiteren gilt im US-Steuerrecht nicht das Territorialitätsprinzip. Egal wo auf der Welt: wer den US-Pass hat, zahlt immer auch Steuern in den USA, selbst wenn er sein Leben lang keinen Fuss in das Land gesetzt hat. Wenn Wegelin US-Bürger angeblich dabei hilft, in Verletzung von US-Recht 1,2 Mia $ Dollar am Fiskus vorbei in die Schweiz zu schleusen, dann wird sie deswegen in den USA angeklagt.

  2. Lieber Herr Muff, was meinen Sie mit „hier“? Die Schweiz oder die USA? In der Schweiz gelten Schweizer Gesetze.

    Natürlich müssen Filialen in den USA US-Recht befolgen, doch Filialen kann man schliessen. Von mir aus kann man Kundendaten von US-Filialen an die US-Behörden übergeben. Wenn jedoch Kundendaten von der Schweiz aus an die US übermittelt werden, kommt dies einem Kniefall vor den USA gleich. US-Gesetze gelten für US-Bürger, nicht jedoch für Schweizer Banken, die sich in der Schweiz befinden.

    Und nochmals, die USA handeln nicht aus philantrophischen oder moralischen Gründen. Die USA handeln einzig aus Eigennutz. Denn wenn es ihnen wirklich um Gerechtigkeit ginge, dann würden sie auch im eigenen Land mit den Steueroasen aufräumen. Doch gerade das tun sie nicht. Sie hacken einzig auf der Schweiz herum. Und weshalb? Weil sie die Erfahrung gemacht haben, dass unser Bundesrat jeweils sofort umfällt und klein beigiebt. Aus Sicht der USA lohnt sich Erpressung also.

  3. Hier = Amerika, wo CS und UBS US-Gesetze verletzt haben.

    Zudem ist ihre Aussage „In der Schweiz gelten Schweizer Gesetze“ im vorliegenden internationalen Sachverhalt falsch. Dort gilt als Erfüllungsort oft der Ort, wo der Erfolg eingetreten ist; danach richten sich oft auch Gerichtsstand und anwendbares Recht. So regelt (vorliegend nicht anwendbar) auch Art. 5 LugÜ (Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen):“Eine Person … kann in einem anderen … Staat verklagt werden: … 3. wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder wenn Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden, vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht; …“.

    Filialen kann man schliessen, richtig. Aber warum sollte man? Etwa die UBS
    beschäftigte rund 40% der rund 70’000 Mitarbeiter weltweit alleine in
    Amerika, u.a. mehr als in der Schweiz. Erstens würde die UBS zweifellos daran zerbrechen, wenn sie geschwind 25’000 Leute entlassen würde. Zweitens wäre sie unabhängig davon weiterhin in Amerika haftbar. Ergibt also keinen Sinn…

    US-Gesetze gelten für US-Bürger und nicht für Schweizer Banken, die
    sich in der Schweiz befinden? Wie beschrieben, eine etwas gar naive Sicht des
    internationalen Bankgeschäftes in Zeiten des Internets und E-Mail-Verkehrs. Wenn Schweizer Banken nach US-Gesetzen verbotene Kundenkontakte zu Steuerflüchtlingen in Amerika suchen und unterhalten und diesen in der Folge systematisch dabei helfen, amerikanische Gesetze zu brechen, können sie für ihre Gehilfenschaft mithaftbar gemacht werden.

    Dass die USA aus philantropischen oder moralischen Gründen handle, habe ich nie behauptet. Sie verfolgen ausländische Kriminelle, die gegen ihre Rechtsordnung verstossen und dem Staat Schaden zugefügt haben. Als SVP-Mitglied sind Ihnen die Motive dafür ja bestens bekannt.

  4. Im Übrigen verletzt unser Bundesrat entgegen Ihrer Behauptung auch nicht das Bankgeheimnis. Wie Sie wissen, ist er ebenso wenig wie Herr Blocher daran gebunden. Sie bezeichnen es nun aber als ungeheuerlich, wenn der Bundesrat im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren Bankkundendaten weitergibt? Die letzten Wochen noch haben Sie Herrn Blocher dafür gefeiert, dass er gestohlene Bankkundendaten weitergegeben hat…

  5. Die Herausgabe von Kundendaten mag dann rechtstaatlich sein, wenn dies so in einem Abkommen ausgehandelt wurde und ein offizielles Rechtshilfegesuch seitens der US-Behörden vorliegt. Alles andere mutet seltsam an.

    Wo ist der Ort des Erfolgs, wenn bei einer Schweizer Bank in der Schweiz Geld auf ein Konto eingezahlt wird? Etwa in China? (das mit China ist ironisch gemeint) Fakt ist, dass die Bank Wegelin keine Niederlassung in den USA hat und eine Schweizer Bank ist. Normalerweise ist der Gerichtsstand einer Schweizer Firma, die keine Auslandsniederlassungen hat, in der Schweiz. Zudem ist die Schweizer Bank Wegelin kein US-Bürger und unterliegt somit auch nicht US-Rechtsnormen.

    Zum US-Geschäft, glauben Sie wirklich, dass die UBS in den USA unter dem Strich Geld verdient hat? Ich nicht. Zumindest nicht nach der Pleite mit den US-Schrottpapieren und den Schadenszahlungen in Milliardenhöhe. Und who cares in der Schweiz, wenn in den USA Arbeitsplätze abgebaut werden? Das schadet ja wohl primär den USA und könnte somit als Druckmittel eingesetzt werden.

  6. Hätte es also bei Hildebrand auch eines Rechtshilfegesuches bedurft?

    1×1 der Juristerei: Der Ort des Erfolgs ist dort, wo der Erfolg eintritt. Wenn in Amerika US-Gesetze durch Steuerhinterziehung verletzt werden, tritt dort der steuer-/strafrechtlich relevante Erfolg ein. Egal, ob der Täter nun ein Amerikaner oder eine schweizerische Bank ist. Wenn zB. jemand in der Schweiz von einem Deutschen aus Deutschland übers Internet (Server in Deutschland) beleidigt wird, kann der Deutsche aus Deutschland in der Schweiz nach schweizerischem Strafrecht wegen Ehrverletzung angeklagt und verurteilt werden. Dass Wegelin ist kein US-Bürger und deshalb nicht US-Rechtsnormen unterliegen, war wohl ein ironischer SVP-Scherz ;-)…

    Die Wegelin hat bewusst US-Kunden von US-Filialen der UBS übernommen, nachdem die UBS dort wegen dieser Vergehen in die Bredouille geriet. Die Wegelin führte die US-UBS als Korrespondenzfirma in Amerika und ist genau gleich wie zuvor die UBS mit der Gründung von Scheinfirmen vorgegangen. Sie ist bewusst auf US-Kunden der UBS zugegangen und hat diese mit dem Argument angelockt, Wegelin habe keine Niederlassung in den USA und sei darum dem Druck der IRS weniger ausgesetzt…

    Ich war vor zwei Jahren bei einem Schweizer Freund, der für die UBS in Stamford arbeitet, damals der grösste UBS-Arbeitsplatz der Welt mit einem Grossteil des gesamten Investment Bankings. Ich glaube, die UBS hat in Amerika sehr viel Geld verdient ;-). Who cares? Offensichtlich genug Leute in Politik und Wirtschaft, um die UBS mit 60 Milliarden vor dem Untergang zu retten…

  7. Lieber Harry Muff

    1. Die Rechtslage ist klar. Wegelin kann nach unserem Recht nicht in den USA angeklagt werden. Fazit: Es geht nicht um Recht im juristischen Sinn sondern um MACHT, POWER, WELTMACHTS-ALLÜREN, WELT-POLIZEI-GEHABE, US-IMPERIALISMUS, DAS RECHT DES STÄRKEREN, FAUST-RECHT UND EIGENNUTZ AUF KOSTEN DER SCHWEIZ UND DES SCHWEIZER VOLKES.

    2. Frau Hildebrand hat die US-Bürgerschaft. Als solche ist sie gegenüber den US-Behörden in der Pflicht. Auch für Transaktionen, die SIE auf dem Konto ihres Ehemannes vornimmt. Dies, da sie offensichtlich eine Vollmacht für dieses Konto hatte. Sonst hätte sie ja keine Transaktionen darüber abwickeln können. Folglich können die US-Behörden Frau Hildebrand vor Gericht zerren. Die Schweiz liefert natürlich keine Schweizer Bürger aus, doch wenn diese in die USA reisen, könnte der Aufenthalt dort etwas länger ausfallen als geplant. Soviel zur Rechtslage.

    Der linke Präsident der USA braucht Geld um die horrenden US-Schulden zu tilgen und seine linken Sozialprogramme zu finanzieren. Deswegen greift er die Schweiz an. Das ist modernes Freibeutertum. Steueroasen in den USA lässt er im Hinblick auf den bevorstehenden US-Wahlkampf gegen die Republikaner natürlich in Ruhe. So sieht es aus.

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