AHV-Ausweis für Sans-Papiers

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. März 2010 | 3.108 mal gesehen

Sans PapierDie Beschäftigung von Sans-Papiers ist illegal. Trotzdem gibt es Arbeitgeber, welche Sans-Papiers beschäftigen und als billige Arbeitskräfte missbrauchen. Dagegen müssten die Behörden von Rechtswegen vorgehen. Wie nun herausgekommen ist, bieten Behörden tatsächlich aber Hand zur illegalen Beschäftigung von Leuten, die kein Aufenthaltsrecht in unserem Land haben. Dies musste Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf auf Anfrage von Parlamentariern zugeben.

Die Unia hat sogar eine Broschüre herausgegeben, die Sans-Papiers hilft sich erfolgreich über längere Zeit gesetzwidrig in unserem Land aufzuhalten. In dieser Broschüre steht z.B. Folgendes:

„Jeder Arbeitgeber muss seine Angestellten bei den Sozialversicherungen anmelden. Diese denunzieren Sans-Papiers nicht an die Fremdenpolizei.“

„Wenn du bei den Sozialversicherungen angemeldet bist, erhälst du einen grauen Versicherungsausweis (AHV-Karte). Dein Arbeitgeber beschäftigt dich dann zwar immer noch illegal, aber du bist gegen Unfall und Invalidität versichert und erhälst im Alter eine kleine Rente (auch im Heimatland). Tipp: Informiere dich bei deiner Rückkehr in dein Heimatland unbedingt über die Auszahlungsmodalitäten der Sozialversicherungen.“

„Öffentliche Schulen müssen alle in der Schweiz lebenden Kinder unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – also auch Sans-Papiers-Kinder – einschulen. Dies gilt bis zum 9. Schuljahr. Auch der Besuch des Kindergartens ist möglich. In einigen Kantonen ist sogar der Besuch von weiterführenden Schulen (z.B. Gymnasium) möglich. Schule und Lehrer dürfen Daten über deine Kinder nicht an die Polizei weitergeben.“

Ist es nicht unglaublich wie unseriös und unverantwortlich Behörden und Linke Leuten, die unsere Gesetze missachten helfen? Letzlich muss für dieses unverantwortliche Verhalten die Schweizer Bevölkerung bzw. der Steuerzahler aufkommen!

Personen, die nach AsylGesetz Art. 32 und 35a einen NICHT-EINTRETENS-ENTSCHEID erhalten haben, haben unser Land unmittelbar, d.h. nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids zu verlassen. Papierlose (Sans-Papiers) sind Leute, sich weigern dem Entscheid des Gesetzgebers Folge zu leisten. Dadurch, dass sie ihre Papiere verschwinden lassen, gelingt es ihnen sich erfolgreich zu widersetzen. Es ist unverständlich, wenn man solch unkooperative Leute noch belohnt indem man alles tut um ihnen in unserem Land ein möglichst angenehmes Leben zu bereiten. Damit führt man unsere Gesetzgebung ad absurdum. Es darf nicht sein, dass Leute, die sich dem Gesetz widersetzen besser davon kommen als Leute, die das Gesetz befolgen.

Forderung: Es ist gesetzlich dafür zu sorgen, dass Sozialämter und Schulen zwingend verpflichtet sind mit der Fremdenpolizei zusammen zu arbeiten. Die Strafen für Arbeitgeber, die Leute ohne Aufenthaltsbewilligung beschäftigen sind zu erhöhen. Dasselbe gilt für Leute und Organisationen, die Sans Papiers helfen sich illegal in unserem Land aufzuhalten. Organisationen, die Sans Papiers helfen sind als kriminelle Vereinigungen einzustufen und zu verbieten. Das Vermögen dieser Organisationen soll als Wiedergutmachung für angerichteten Schaden in die Staatskasse fliessen. Kinder von Sans Papiers ist der Zugang zu unseren Bildungseinrichtungen zu verweigern. Zuständig für die Ausbildung dieser Kinder sind die Schulen des Heimatlandes dieser Leute. Sozialleistungen für Sans Papiers sind unverzüglich einzustellen. Zuständig für das Wohl dieser Leute sind deren Heimatländer. Sans Papiers, die sich trotz Landesverweis weigern unser Land zu verlassen sind unverzüglich solange in Beugehaft zu nehmen, bis sie unser Land freiwillig verlassen. Die Gesetzgebung ist entsprechend anzupassen. Sofern nötig ist die Kündigung der EMRK und ein Austritt aus der UNO zu erwägen. So kann verhindert werden, dass Linke und Sans Papiers mit Verzögerungstaktiken den illegalen Aufenthalt von Sans Papiers verlängern bzw. unser Landesrecht umgehen.

Ein Mensch, der in unser Land kommt und um ein Bleiberecht ersucht, hat mit offenen Karten zu spielen und die Behörden wahrheitsgemäss über seine Herkunft zu orientieren. Tut er dies nicht, ist er des Landes zu verweisen. Weigert er sich, gehört er in Beugehaft bis er freiwillig geht. Nur so gehts.

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