Abtreibungsfinanzierung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. Mai 2012 | 4.954 mal gesehen

Der linke Bundesrat Berset und seine Kollegen sprechen sich gegen die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ aus.  Wie diverse Zeitungen betonen, will der Bundesrat an der Fristenregelung festhalten. Ich habe kein Problem mit der Fristenregelung, finde aber das die Finanzierung einer Abtreibung genauso Privatsache ist, wie die Zeugung eines Kindes. Es kann nicht sein, dass die Krankenkassenprämien jedes Jahr steigen, damit die Versicherungen für die Folgen des Privatvergnügens unverantwortlicher Leute aufkommen können. Wer zu blöd ist um zu verhüten, der soll blechen.

Meiner Meinung nach sollte die Krankenkasse nur dann für die Abtreibung aufkommen, wenn eine Abtreibung aus gesundheitlichen Gründen notwendig oder sinnvoll ist oder die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist.

Wer ein Kind zeugen kann, der soll auch für die Folgekosten der Zeugung aufkommen! Wer nicht schwanger werden will bzw. nicht schwängern möchte, der hat heutzutage mehrere Möglichkeiten um zu verhüten. Es geht um Eigenverantwortung. Eine Grundversicherung soll Härtefälle verhindern und nicht Luxusprobleme finanzieren. Wer Schwangerschaftsabbruch oder Mehrlingsreduktion versichert haben möchte, der soll dies via Zusatzversicherung regeln.

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10 Gedanken zu „Abtreibungsfinanzierung“

  1. Es darf nicht sein das eine Frau die Abtreibung selber berappen muss.
    Wenn ein Mädchen Vergewaltigt wird und dabei Schwanger wird, ist es also eurer Meinung nach zu blöd um zu verhüten und soll blechen? ist das euer ernst??? sorry aber das ist echt krank und abartig. unter bestimmten vorraussetzungen soll der Abruch weiter von der Kasse finanziert werden.
    Ich weiss von was ich rede. Ich wurde jahrelang vom eigenen Vater und zwei weiteren Männer vergewaltigt und hätte jederzeit schwanger werden können. Ich hätte kein Kind von ihnen gross ziehen wollen. Verhüten? ich war zwischen 10 und 15 jahre alt, ich durfte die Pille noch nicht.

  2. Liebe Sandra, deinem Kommentar entnehme ich, dass du meinen Artikel nicht gelesen hast. Dort habe ich nämlich geschrieben:

    Meiner Meinung nach sollte die Krankenkasse nur dann für die Abtreibung aufkommen, wenn eine Abtreibung aus gesundheitlichen Gründen notwendig oder sinnvoll ist oder die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist.

    Die Initiative sieht Ausnahmen vor. Solche Ausnahmen könnten medizinische Gründe oder eben eine Vergewaltigung sein. Ansonsten sollte man doch annehmen können, dass erwachsene Menschen wissen was sie tun. Schützen sollte man sich ja nicht nur aus Gründen der Verhütung, sondern auch zum Schutz vor Geschlechtskrankheiten. 😉

  3. Schon mal etwas davon gehört, dass bei 60% der Schwangerschaftsabbrüche ein Versagen der Verhütung die Ursache der ungewollten Schwangerschaft war ?
    Und warum sollten die Kassen für Geburten, aber nicht für Schwangerschaftsabbrüche zahlen?
    Und wie gross wäre Herrn Müllers Freude, wenn er für die Sozialkosten für minderbemittelte Frauen und ihre ungewollten Kinder – wenn sie sich den Abbruch nicht leisten konnten – zahlen müsste?

  4. Liebe Anne-Marie, warum haben Menschen Sex, wenn sie dabei verhüten? Weil sie zum Spass und Vergnügen Sex haben wollen? Das ist völlig okay, dagegen habe ich überhaupt nichts, auch ich habe Spass am Sex. Doch wieso soll die Allgemeinheit für eine Abtreibung bezahlen, wenn es beim Spasshaben mit der Verhütung nicht klappt? Was ist mit der Eigenverantwortung? Spass privatisieren und Kosten sozialisieren, ist es das, was du willst?

    Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass Schwangerschaft keine Krankheit ist. Somit bin ich auch dagegen, dass Abtreibungen von der Krankenkasse übernommen werden sollen. Im übrigen kostet eine Abtreibung in den ersten Schwangerschaftswochen in etwa das, was die Jahresfranchise (Selbstbehalt) von vielen Versicherten ausmacht. Meine Jahresfranchise von CHF 2’000.00 ist sogar noch ein Vielfaches höher. Ich gehöre zu jenen Schweizern, die jedes Jahr höhere Krankenkassenprämien zahlen dürfen obwohl sie keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen haben. Wenn ich mal eine Grippe habe, dann kaufe ich die Medikamente auf eigene Kosten und zahle sogar die Arztbesuche selber, denn diese Kosten liegen unter der Jahresfranchise.

    Zwei Ausnahmen sehe ich vor: Bei gesundheitlichen Gründen (medizinische Indikation) und bei Vergewaltigung soll die Kasse für Abtreibung zahlen, sonst nicht.

    Was Geburten angeht, das ist eine gute Frage. Da bin ich auch der Meinung, dass das nicht in die Grundversicherung gehört. Geburten und Abtreibungen sollten via Zusatzversicherung geregelt werden. Die Grundversicherung soll zur Lebensrettung da sein und nicht für Luxusfinanzierung. Luxusfinanzierung gehört in Zusatzversicherungen. Sonst müssen wir uns über jährlich steigende Krankenkassenprämien nicht wundern.

    Ich bin gegen den Ausbau des Sozialsystems zulasten der Allgemeinheit bzw. der eigenverantwortlich handelnden Versicherten.

    1. Schön, dann streichen wir doch alles aus der Versicherung, was nicht der Lebensrettung dient oder „selbstverschuldet“ bzw. Luxusfinanzierung ist: Geburten, Unfälle, Folgen von Fettleibigkeit, Rauchen und Alkoholgenuss, Geschlechtskrankheiten, Melanome infolge Sonnenbaden, viele Herz-Kreislauferkrankungen etc. etc. Warum nur frauenspezifische medizinische Behandlungen ???

      Jährlich steigende Krankenkassenprämien sind zu einem grossen Teil der Alterung der Gesellschaft zuzuschreiben und immer teureren Techniken und Medikamenten – vieles davon fragwürdig. Vieles könnte günstiger angeboten werden ohne überflüssige Vorschriften (TARMED sei Dank).

      Viele Frauen zahlen heute schon den Schwangerschaftsabbruch aus der eigenen Tasche – wegen hoher Franchise. Ausgerechnet jene, die sonst schon Behandlungen im gleichen Jahr benötigten, willst du also bestrafen. Und wenn sie dann wegen fehlendem Geld den Abbruch nicht bezahlen können und das Kind bekommen – dann willst du sie dann offenbar auch nicht über das Sozialsystem finanziell unterstützen? Toll… Zurück zum Almosenstaat…

  5. Anne-Marie, für Unfälle haben wir die Berufsunfallversicherung bzw. die Nichtberufsunfallversicherung z.B. die SUVA. Diese haben nichts mit der Krankenversicherung zu tun. Erkrankungen wie Hautkrebs und Kreislaufkrankheiten sind hingegen Krankheiten, die Lebensbedrohlich sind und gehören deshalb in die Grundversicherung. Eine normale Schwangerschaft ist hingegen keine lebensbedrohliche Krankheit und hat deshalb nichts in der Grundversicherung zu suchen. (Schwangerschaftsabbruch aus gesundheitlichen Gründen würde ich ja als eine der Ausnahmen, neben Vergewaltigung, zulassen.)

    Um Bestrafung geht es überhaupt nicht. Es geht um Eigenverantwortung und um soziale Gerechtigkeit, also um liberale Ansätze. In die Grundversicherung gehört was mit Krankheit zu tun hat und Lebensnotwendig ist. Alles andere kann via Zusatzversicherung gelöst werden. Wer will, dass ihm der Schwangerschaftsabbruch bezahlt wird, der soll eine höhere Prämie zahlen indem er eine Zusatzprämie für die Zusatzversicherung zahlt. So einfach ist das.

    1. Die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus der Grundversicherung gefährdet die Gesundheit von Frauen. Eine ungewollte Schwangerschaft ist ein krank machender Zustand. Die Krankenversicherung ist auch da, um eine Verschlechterung des psychischen oder physischen Gesundheitszustandes zu vermeiden.

      Dein Ansatz ist frauen-diskriminierend und asozial. So einfach ist das. Aber offensichtlich haben wir das Heu nicht auf derselben Bühne. Für mehr Infos siehe auf svss-uspda

  6. Es geht nicht um die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs, es geht um die Finanzierung, das heisst wer das bezahlen soll. Im übrigen habe ich noch nie gehört, dass eine Schwangerschaft ein krank machender Zustand sein soll. Das ist doch ein fertiger Nonsens. Woher hast du das?

    Zu deinem Vorwurf: Was ist an einem Ansatz diskriminierend, der auf sozialer Gerechtigkeit basiert? Offenbar haben wir auch bezüglich dem Wort „sozial“ eine Diskrepanz. Für mich hat das Wort „sozial“ etwas mit sozialem Verhalten zu tun. Sozial verhält sich jemand, der Rücksicht auf andere nimmt und eigenverantwortlich handelt. Umverteilung zu eigenen Gunsten bzw. auf Kosten von anderen leben, ist nicht sozial.

  7. Richtig lesen sollte man können:
    Streichung des Schwangerschaftsabbruchs AUS DER GRUND VERSICHERUNG.

    Nonsens: sag das bitte der Gynäkologengesellschaft. Die SGGG hält fest: „Ungewollte Schwangerschaften stellen eine gesundheitliche Gefährdung und Belastung für die betroffenen Frauen dar. Sie sind vergleichbar mit anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Depression, Unfälle, Stoffwechselerkrankungen etc., deren Behandlung von der Solidargemeinschaft der Versicherten getragen wird.“ Übrigens ist auch eine gewollte Schwangerschaft eigentlich eine Gefährdung der Gesundheit, das Risiko bei einer Schwangerschaft und Geburt ist wesentlich höher als bei einem Schwangerschaftsabbruch.

    Diskriminierend: nur Leistungen, die von Frauen benötigt werden, sollen gestrichen werden (sie bezahlen übrigens schon die Verhütung aus dem eigenen Sack!). Doppelt diskriminierend und asozial: getroffen werden nur die minderbemittelten. Was daran sozial gerecht sein soll, bleibt schleierhaft…

    Aber hiermit schliesse ich meine Beteiligung an dieser Diskussion ab.

  8. Bitte anständig bleiben und den Blick aufs Wesentliche wahren Anne-Marie! Ich bleibe dabei, es geht um die Finanzierung bzw. um die Frage wer einen Schwangerschaftsabbruch finanzieren soll, das ist die wesentliche Frage. Und nochmals, eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und hat deshalb in der Grundkrankenversicherung nichts zu suchen.

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