Anklage gegen Schweizer Schauspielerin?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. September 2014 | 2.914 mal gesehen

Eine junge Schweizer Schauspielerin soll einem Medienbericht zufolge während des Zürcher Filmfestivals Polizisten beleidigt haben. Die betroffenen Beamten sollen sich inzwischen überlegen ob sie eine Anzeige wegen Ehrverletzung einreichen wollen.

Wenn die Sache zur Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat kommt, könnte Winiger mit zwei Tagessätzen à 50 Franken auf Bewährung davonkommen. So hat das diese Staatsanwaltschaft jedenfalls schon in mindestens einem anderen Fall gehandhabt.

Vielleicht gäbe es aber auch einfach eine Nichtanhandnahmeverfügung, auch damit hat die Zürcher Staatsanwaltschaft schon für Unverständnis gesorgt. Eine härtere Bestrafung würde einer Sonderbehandlung der Polizei gleichkommen. In einem Rechtsstaat sollten vor dem Gesetz jedoch alle gleich behandelt werden.

Aber wir werden ja sehen ob die Polizisten eine Anzeige erstatten. Indem die Sache bereits in den Medien publik gemacht wurde, dürfte die Schauspielerin bereits einen Denkzettel verpasst bekommen haben. Mich würde interessieren, wer diese Information an die Presse weitergeben hat. Wenn ich anstelle dieser Schauspielerin wäre, würde ich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, des Datenschutzgesetzes und wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte gegen Unbekannt klagen. Eigentlich kann diese Information ja nur von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft an die Presse weitergegeben worden sein. Oder aber es war gerade ein Paparazzo vor Ort als sich der angebliche Vorfall ereignete.

Ein übergeordnetes öffentliches Interesse an diesem Vorfall kann eigentlich keines bestehen. In der Stadt Zürich kommt es praktisch jedes Wochenende oder gar jeden Abend vor, dass Leute, die den Ausgang geniessen, sich mit der Polizei anlegen. Es ist also nichts Sonderbares und hat auch nichts mit dem Beruf der Frau zu tun. Jedenfalls würde es keinem in den Sinn kommen darüber zu berichten, wenn anstelle der Schauspielerin eine Raumpflegerin mit der Polizei in Konflikt geraten wäre. Es kann allerdings auch als willkommene Werbung angesehen werden, sofern es der Frau egal ist, weswegen über sie in der Presse berichtet wird und froh darüber ist, dass über sie berichtet wird. Das ist ja bei „Kunst- und Kulturschaffenden“ nicht immer so klar. Einige wollen ja ein Bad Boy oder Bad Girl Image pflegen.