Beschluss vom 19. Januar 2015 zum Twitter-Affentheater

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Januar 2015 | 2.381 mal gesehen

Das Affentheater, welches im Juni 2012 zu einer Hetzjagd der nationalen und internationalen Lügenpresse gegen mich geführt hat, geht in eine neue Runde. Die Massenmedien berichteten im Mai 2014 in grossen Lettern, dass ich verurteilt worden sei. Was sie nicht erwähnten war, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist. Der unbedarfte Durchschnittsleser erhielt dadurch den Eindruck, dass ich rechtskräftig verurteilt worden sei. Deshalb ist die Sache für die meisten Schweizer schon längst abgehakt und vergessen.

NZZ Hürlimann und TA Minor sind Prozessgegnerinnen von mir in einem weiteren Verfahren, welches seit mehreren Monaten beim Zürcher Obergericht ruht
NZZ Hürlimann und TA Minor sind Prozessgegnerinnen von mir in einem weiteren Verfahren, welches seit mehreren Monaten beim Zürcher Obergericht ruht. Nach Angabe der betreffenden Medienhäuser handeln die beiden Frauen eigenmächtig. Sie lassen sich die Post aber in ihre Redaktionsbüros schicken und adressieren ihre Schreiben mit der Adresse der Medienhäuser.

Also nochmals, das Urteil ist nicht rechtskräftig weil sowohl ich als Beschuldigter, als auch die Privatkläger gegen das Urteil Berufung eingereicht haben. Bezüglich der beiden türkischen Privatkläger stand noch die Frage im Raum ob ihnen die Privatklägerschaft überhaupt zusteht.

Ich bin ja der Meinung, dass diesen Leuten das Recht auf Privatklägerschaft gar nicht zusteht. Im beanstandeten Tweet werden weder Muslime noch Türken erwähnt. Ich halte es für möglich, dass mir die beiden Türken übel gesinnt sind, weil ich mich kritisch zum Freispruch eines Türken geäussert hatte. Dieser meinte öffentlich, dass man Frauen mit Schlägen zum Sex zwingen darf.
Die Zuerkennung der Privatklägerschaft wird in der Schweiz offensichtlich völlig unterschiedlich und nicht nachvollziehbar gehandhabt. Die Staatsanwaltschaft in St. Gallen wollte mir die Privatklägerschaft in einem Verfahren gegen einen eingebürgerten Schweizer türkischer Herkunft zunächst verweigern. Ich hatte als Schweizer geklagt, weil dieser seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte.

Das Zürcher Obergericht hat die Frage, ob den beiden Türken die Privatklägerschaft zuzusprechen ist, inzwischen mit einer Verfügung am 19. Januar 2015 beantwortet. Jene, die es interessiert, können hier nachlesen wie das Zürcher Obergericht entschieden hat. Die Verbreitung des Dokuments ohne meine Zustimmung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Ach ja, noch etwas. Gibor und seine türkischen Mandanten wollen bis dato 14’274.50 Franken von mir. Eine fertige Frechheit ist das.

Gibor-Tweet-Theater

Der Schaden, den dieses Twitter-Affentheater bisher angerichtet hat, beträgt bereits mehrere hundertausend Franken. Ziel meiner Gegner dürfte es von Anfang an gewesen sein mein Leben zu zerstören. Es begann mit einer nationalen und internationalen Rufmordkampagne. Diese hatte zum Ziel mich arbeitslos zu machen, mich finanziell zu schwächen, mich sozial auszugrenzen und zu isolieren. Es ist ihnen teilweise gelungen. Verfahren wie dieses haben zum Ziel mich finanziell zu ruinieren. Der Schweizer Rechtsstaat hat bei diesen Machenschaften, die ich für kriminell halte, bislang tatkräftig Hand geboten.