Die Schweiz hat im Jahr 1974 die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifiziert. Diese Konvention ist im Volksmund als Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bekannt. Die EMRK ist ein vom Schweizer Stimmvolk genehmigter völkerrechtlicher Staatsvertrag, der für die rechtsanwendenden Behörden in der Schweiz genauso verbindlich ist wie die Bundesgesetze. Laut Bundesverfassung Artikel 190 muss sich das Bundesgericht an Bundesgesetze und das Völkerrecht halten.
Inserat im Rheintaler Boten: Strafanzeige eingereicht
Vor wenigen Tagen berichtete ich über meine Einschätzung betreffendem einem Inserat, welches am 4. September 2013 im Rheintaler Boten veröffentlicht wurde. In einem Inserat wurde eine Wohnung zur Vermietung angeboten, mit dem Vermerk „keine CH“. Ich habe mich darauf bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen erkundigt ob sie von der Sache Kenntnis habe und etwas dagegen … Weiterlesen