Verlogene Doppelmoral: Französisches Prostitutionsgesetz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. November 2013 | 2.167 mal gesehen

Alle Jahrzehnte wieder versuchen Moralisten und Femistinnen mit Gesetzen das älteste Gewerbe der Welt zu behindern. Aktuell geschieht das gerade in Frankreich. Die linke Regierung unter François Hollande will Freier kriminalisieren. Begründet wird dieses antiliberale und absurde Gesetz mit einer Kampfansage gegen den Menschenhandel. Doch bekämpft man damit wirklich den Menschenhandel? Die Antwort lautet eindeutig NEIN!

Prostitution
Dass käufliche Liebe eines der ältesten Gewerbe der Welt ist, zeigen alte römische Spintriae, die möglicherweise als Jetons für Bordelle benutzt wurden.

Meiner Meinung nach ist die Bekämpfung des Menschenhandels lediglich ein Vorwand. Denn das französische Prostitutionsgesetz bekämpft nicht den Menschenhandel, es kriminalisiert den Konsum von Prostitution. Zur Bekämpfung des Menschenhandels gibt es andere Gesetze. Diese sind im [aartikel]3896029118:right[/aartikel] Gegensatz zur Kriminalisierung der Freier auch tatsächlich wirksam. Der Erfolg bei der Bekämpfung des Menschenhandels setzt politischen Willen und Fachkompetenz voraus. Ein Gesetz, dass Freier kriminalisiert, zeugt nicht von Fachkompetenz. Hinter einem Gesetz, das Freier kriminalisiert, steht eine verlogene Moralvorstellung, welche käuflichen Sex als verwerflich ansieht. Ein Gesetz, dass Freier kriminalisiert, schafft dem organisierten Verbrechen in die Hand und fördert gar den Menschenhandel. Denn wenn Prostituierte unter diesen Bedingungen vernünftige Umsätze erzielen wollen, benötigen sie eine Infrastruktur, die ihnen praktisch nur noch das organisierte Verbrechen zur Verfügung stellen kann. Ein solches Gesetz ist somit der komplett falsche Weg.

Um Menschenhandel wirksam zu bekämpfen, muss folgendes getan werden:

1. Prostitution muss im Rahmen von gewissen Regeln legalisiert und als Beruf anerkannt sein. Geregelt werden muss das Mindestalter für Prostituierte, regelmässige Gesundheitskontrollen, die gewerbliche Anmeldung und Registrierung, Schulung usw.

2. Rigoros bekämpft werden muss die Zuhälterei und der Menschenhandel. Zuhälter sind Vertreter krimineller Strukturen, die den Menschenhandel fördern und gehören rigoros bekämpft. Prostitution muss auf Freiwilligkeit beruhen.

3. Es braucht Massnahmen zur Verhinderung der Armutsprostitution. Die Herkunftsländer von Frauen, die von dieser Prostitution betroffen sind, sind angehalten ihr Sozialwesen so zu gestalten, dass Armutsprostitution nicht mehr notwendig ist. Familienstrukturen, die Mitglieder zur Prostitution zwingen, sind wie die Zuhälterei zu bekämpfen.

4. Meiner Meinung nach braucht es weder einen Strassenstrich noch Sexboxen wie in  der Stadt Zürich. Der Strassenstrich fördert die Prostitution, welche von der Zuhälterei am meisten betroffen ist. Aus diesem Grund bin ich dafür, dass der Strassenstrich in der Schweiz verboten wird. Anstelle des Strassenstrichs sollten professionell und seriös betriebene Bordelle treten. Diese Bordelle sollten regelmässig von Behörden kontrolliert werden. Die Polizei ist nicht für diese Kontrollen geeignet. Ich denke da an Gesundheitsbehörden, welche die Frauen regelmässig prüfen und Bordelle nach hygienischen Bedingungen usw. überprüfen. Die Polizei ist meiner Meinung nach nicht geeignet, weil ihr einerseits die Kompetenz für Gesundheits- und Hygienekontrollen fehlt und andererseits die Gefahr von Machtmissbrauch besteht, siehe Polizeiaffäre im Zusammenhang mit Prostitution in Zürich.

Polizeiskandal

5. Vorbehalte gegen Prostituierte in städtischen Quartieren sind durch eine Aufklärung der Bevölkerung zu reduzieren. Die Mietabzockerei von Prostituierten ist zu bekämpfen. Prostituierte sollen für ihre Gewerberäume nicht mehr zahlen müssen als andere Gewerbetreibende auch. Die Diskriminierung einer Gruppe von Menschen ist laut Artikel 8 der Schweizerischen Bundesverfassung ohnehin verboten.

In der Schweiz gibt es bereits Gesetze, welche das Mindestalter für Prostituierte regeln sowie die Zuhälterei und den Menschenhandel verbieten. Somit sind Ziffer 1 und 2 bereits teilweise erfüllt.

Ich glaube, dass die Umsetzung der von mir vorgeschlagenen Massnahmen sowohl im Sinne der Prostituierten auch im Sinne der Freier ist. Ich denke nicht, dass die Mehrheit der Freier mit Frauen schlafen will, die dazu gezwungen werden. Ausserdem dürften die meisten Freier ein Interesse an Hygiene und Gesundheit haben. Prostituierte wiederum müssen ein Interesse daran haben ihre Tätigkeit legal in einem legalen Umfeld ausüben zu können. Ausserdem profitieren Frauen, die ihrem Gewerbe legal nachgehen können von Sozialversicherungen und sie zahlen natürlich Steuern.

In Frankreich haben Prostituierte gegen das ungerechte Gesetz protestiert. Zu Recht. Leider fehlt ihnen offenbar eine starke Lobby in der Politik. Angesichts der Umsätze, die im Sexgewerbe erzielt werden können, ein Armutszeugnis. Da sind ja sogar Kirchen besser in der Politik vertreten, dies obwohl ihnen in den vergangenen Jahrzehnten die Gläubigen in Scharen weggelaufen sind und sie wegen zahlreicher Skandale um pädophile Priester usw. unter massive Kritik gerieten.

Prostitutionsgesetz