Revision des Raumplanungsgesetzes

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Februar 2013 | 2.712 mal gesehen

Am 3. März 2013 stimmen wir über die Revision des Raumplanungsgesetzes ab. Bundesrat und Parlament wollen mit der Revision die Zersiedelung der Schweiz bremsen und die Bodenspekulation einschränken. Um dies zu erreichen, sieht das neue Raumplanungsgesetz strengere Regeln für Kantone und Gemeinden für die Schaffung von Bauland vor. Es ist vorgesehen, dass die Gemeinden Bauzohnen so festlegen, dass sie dem Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Überdimensionierte Bauzonen müssen verkleinert werden. Zudem sollen Eigentümer von Bauland zur Bebauung gezwungen werden können. Gewinne, die durch die Einzohnung in Bauland entstehen, sollen zu 20% versteuert werden. Die Steuer ist bei der Bebauung oder beim Verkauf des Grundstücks fällig.

Ich lehne die Revision des Raumplanungsgesetzes ab, da sie einen Eingriff in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden vorsieht. Kantone und Gemeinden müssten die Raumplanungsvorgaben des Bundes befolgen, was einer Bevormundung gleichkäme. Durch die Verkleinerung der bestehenden Bauzonen droht zudem ein Anstieg der Bodenpreise, dies weil weniger Bauland zur Verfügung steht. Höhere Bodenpreise hätten höhere Mieten zur Folge. Dasselbe droht aufgrund der hohen Steuern von 20% für den realisierten Mehrwert bei einer Umzonung in Bauland. Die Möglichkeit Grundstückbesitzer zur Bebauung zu verpflichten, kommt einer Bevormundung der Grundstückeigentümer gleich. Ein solcher massiver staatlicher Eingriff in die Eigentumsrechte eines Bürgers ist für mich inakzeptabel. Sowas gehört wohl eher ins Zeitalter der Sowjetunion als zu einem liberalen Rechtsstaat! Ausserdem führt die Umzonung von Bauland in Landwirtschaftsgebiet für Kantone zu hohen Kosten und bei Grundbesitzern zu Wertverlusten.