Neues von der Prozessfront

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. April 2014 | 2.488 mal gesehen

Meine Prozessgegner rüsten auf. Offensichtlich reicht ihnen der tatkräftige Support durch diverse Staatsanwaltschaften nicht. Ein Luzerner Gegner bietet zu seiner Verteidigung einen ehemaligen Luzerner SP-Bundesrichter auf. Ein anderer Luzerner Gegner lässt sich von einer Juristin verteidigen, die jahrelang für das Schweizer Fernsehen gearbeitet hat. Tja, die haben offensichtlich genügend Geld. Sie müssen ja schliesslich keine Prozesskostenvorschüsse bezahlen.

Notabene, ich zahle für Friedensrichterverhandlungen jeweils rund 525 Franken. Dies dafür, dass die Gegenseite oft unentschuldigt der Verhandlung fernbleibt. Dafür muss ich jeweils frei nehmen um den sinnlosen Termin beim Friedensrichter wahrnehmen zu können und zahlen. Das Bezirksgericht verlangt anschliessend jeweils um das 10 Fache höhere Prozesskosten. Das heisst bevor sich die Beklagten das erste mal wirklich vor einem Gericht verantworten müssen, muss ich erst einmal rund 5’525 Franken Prozesskosten vorschiessen, pro Fall! So will das die für solche Gesetze verantwortliche Politik-Klicke in der Schweiz. Mit Rechtstaatlichkeit hat das wenig bis gar nichts mehr zu tun. Es dürfte hier nur darum gehen Prozesse mit absurd hohen Prozesskostenforderungen von Anfang an abzuwürgen um auf diese hinterlistige Art Geschädigten das Recht zu verweigern. Die Schein-Rechtstaatlichkeit kann mit solchen subtilen Prozessverhinderungsmethoden weiterhin gewahrt bleiben.

Das folgende Bild zeigt, wie sich Medien vor der Verantwortung drücken, indem sie von Anfang an versuchen den Kläger ins Leere laufen zu lassen. Sie tun dies indem sie gekonnt einer Konfrontation ausweichen und den Kläger damit von Anfang an mit hohen Prozesskosten konfrontieren. Der Schweizer Rechtsstaat unterstützt diese Machenschaften mit tatkräftiger Hilfeleistung.

Ein mächtiger Schweizer Medienkonzern drückt sich vor seiner Verantwortung indem er unentschuldigt der Schlichtungsverhandlung fern bleibt.
Ein mächtiger Schweizer Medienkonzern drückt sich vor seiner Verantwortung indem er unentschuldigt der Schlichtungsverhandlung fern bleibt.

Hier noch so ein Fall: Ein Beschuldigter bleibt der Verhandlung fern. Zuvor hat der von ihm beauftragte ehemalige SP-Bundesrichter versucht den Termin zu verschieben. Dies nur wenige Tage vor der Schlichtungsverhandlung und obwohl die Vorladung dem Beklagten schon vor über einem Monat zugestellt worden war!

Der Vertreter des Beklagten versuchte in letzter Minute den Termin zu verschieben. Dies ohne Begründung!
Der Vertreter des Beklagten, ein ehemaliger SP-Bundesrichter, versuchte in letzter Minute den Termin unbegründet zu verschieben.

Wie ich schon einmal geschrieben habe, bringen Friedensrichterverhandlungen eigentlich nur da etwas wo es wirklich etwas zu schlichten gibt. Bei schweren Persönlichkeitsverletzungen bringen Schlichtungs- und Vergleichsverhandlungen jedoch nichts. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die Beklagten nicht selten der Verhandlung fernbleiben. Das bedeutet, das der Kläger extra für einen Verhandlungstermin frei nehmen und Kosten von 525 Franken bezahlen muss obwohl die angesetzte Verhandlung von vorne herein zum Scheitern verurteilt ist. Hier wird ein gravierender Mangel unseres Rechtsstaats offenbar, der aufzeigt, dass unsere Gesetze vor allem Täter schützten. Geschädigte müssen sowohl vom finanziellen als auch vom zeitlichen Aufwand her gewaltige Vorleistungen erbringen, ehe unser Rechtsstaat aktiv wird. Dies stellt eine ungeheuerliche Zumutung für Kläger dar.

Angesichts der hochkarätigen Verteidiger der Beschuldigten frage ich mich ob die Unabhängigkeit der Gerichte überhaupt noch gewahrt ist. Wenn ein ehemaliger Bundesrichter als Verteidiger antritt, muss damit gerechnet werden, dass er seine Kollegen auf dem Richterstuhl bestens kennt und umgekehrt. Unter diesen Voraussetzungen erscheinen exorbitant hohe Prozesskosten in einem anderen Licht.