Der Schutz der Persönlichkeitsrechte muss verbessert werden
Die Persönlichkeitsrechte sind in der Schweiz durch die Bundesverfassung geschützt. Artikel 10 der Bundesverfassung garantiert das Recht auf Leben und persönliche Freiheit und Artikel 13 garantiert den Schutz der Privatsphäre. Auf Gesetzesebene garantiert das Zivilrecht mit ZGB Artikel 28 einen umfassenden Schutz der Persönlichkeit vor Verletzung durch Dritte. Auch im Strafrecht gibt es einen Schutz … Weiterlesen