Kinderpornografie ist in der Schweiz bereits verboten
Die Produktion, die Verbreitung und der Konsum von Kinderpornografie sind gemäss Art. 197 des Strafgesetzbuchs in der Schweiz verboten. Zu Recht, denn es geht um den Schutz von Minderjährigen. So heisst es im Gesetz: 1. Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, … Weiterlesen