Luzerner Justiz auf Abwegen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. Juni 2014 | 2.573 mal gesehen

Im April 2014 kritisierte das Bundesgericht die Luzerner Justizbehörden wegen ungenügender Strafbefehle. Damit hat das Bundesgericht ausgerechnet die Justizbehörden eines Kantons kritisiert, in dem im Vergleich zu anderen Kantonen verhältnismässig viele Strafverfahren mit einem Strafbefehl erledigt werden.

Strafbefehle sind insofern kritisch zu betrachten, weil sie von Staatsanwälten erlassen werden. Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich weil damit Urteile von Personen gefällt werden, die zugleich Ankläger und Richter sind. Wenn dann auch noch die Strafbefehle mangelhaft sind, ist das äusserst beunruhigend. Den Luzerner Politikern scheint das aber bislang egal gewesen zu sein. Sie haben jedenfalls nichts gegen den Missstand unternommen, das Bundesgericht musste einschreiten. Es ist denkbar, dass der Kanton Luzern Gerichtsverfahren aus Kostengründen vermeiden will.

In einem weiteren Fall haben die Luzerner Justizbehörden einem Privatkläger, der gegen einen Luzerner Politiker geklagt hat, die Legitimation zur Privatklägerschaft verweigert. Wie das Bundesgericht nun festgestellt hat, erfolgte die Verweigerung der Rechte als Privatkläger zu unrecht! Das Kantonsgericht Luzern muss jetzt den Fall neu beurteilen und der Kanton muss dem Privatkläger eine Parteientschädigung entrichten.

Urteil von Bundesgericht
Urteil von Bundesgericht

Die Parteientschädigung hat der Privatkläger von Kanton Luzern noch nicht erhalten. Dafür erhielt er vom Kantonsgericht Luzern einen Brief, indem es sich auf den Bundesgerichtsentscheid bezieht und eine Prozesskaution von 1’500.00 Franken fordert. Diese ist innert 10 Tagen zu begleichen. Sollte die geforderte Summe nicht innert der gesetzten kurzen Frist überwiesen werden, wird die Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellt. Seht selbst:

Brief von Kantonsgericht Luzern an den Privatkläger
Brief von Kantonsgericht Luzern an den Privatkläger

Offenbar verlangt das Luzerner Kantonsgericht bei Privatklägern grundsätzlich erst einmal einen Prozesskostenvorschuss, der willkürlich festgelegt werden kann und innerhalb einer kurzen Frist von 10 Tagen zu entrichten ist. Kann der Privatkläger der Forderung nicht nachkommen, wird das Verfahren eingestellt. Bundesgerichtsentscheid hin oder her und egal ob der Kanton dem Privatkläger den doppelten Betrag schuldet oder nicht. So können im bürgerlichen Kanton Luzern Gerichtsverfahren vermieden und Personalkosten eingespart werden. Betriebswirtschaftlich mag das noch nachvollziehbar sein, aus rechtsstaatlicher und ethischer Sicht ist es aber im höchsten Masse bedenklich wenn ein Kanton Bürgerrechte dermassen mit Füssen tritt.