Eine Hetzjagd nimmt ihren Lauf

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. März 2014 | 2.214 mal gesehen

Heute lass ich auf nzz.ch einen Artikel über einen Lehrer, der in die Mühlen der Zürcher Justiz gelangte und seine Geschichte in einem Buch mit dem Titel „Aktion S. – Eine Hetzjagd nimmt ihren Lauf“ verfasste. In einem Punkt bin ich mit der Auffassung der Journalistin des Artikels nicht einverstanden. Sie schrieb in ihrem Artikel folgendes:

Die Spielregeln unseres demokratisch legitimierten Rechtssystems sind nun aber dergestalt, dass erstens ein Strafantrag äusserst niederschwellig eingereicht werden kann und zweitens die Staatsanwaltschaft im Zweifel anzuklagen hat – es obliegt den Gerichten, im Zweifel freizusprechen. Es ist keine Strafverfolgung vorstellbar, die nur die wahren Täter in die Zange nimmt und nicht auch Unschuldige oder Teilunschuldige belangt. Im Wissen um solche Unsicherheiten ist es von zentraler Bedeutung, behutsam und respektvoll mit allen Beschuldigten umzugehen, sei es nun ein ausländischer Handlanger oder ein hiesiger Gymnasiallehrer.

Diese von der Journalistin vertretene Ansicht hinsichtlich Strafanträgen teile ich nicht. Deshalb habe ich den Artikel mit den folgenden Worten kommentiert. (Mein Kommentar wartet auf nzz.ch noch auf Freischaltung)

Die Aussage, dass eine Staatsanwaltschaft im Zweifel anzuklagen hat, hängt vom Tatvorwurf ab. Wenn es um Vorwürfe im Bereich Mord, Totschlag, Kindsmissbrauch, Vergewaltigung und Rassismus geht, dann wird auch im Zweifelsfall ermittelt. Es handelt sich hierbei um Offizialdelikte. Diese werden mit einer „Strafanzeige“ und nicht mit einem „Strafantrag“ angezeigt.

 

Bei Antragsdelikten ermitteln Staatsanwälte wie der Name der Delikte ja klar macht nur auf Strafantrag und hier handeln sie nicht immer, wie sie müssten.

 

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Staatsanwälte sogar vorschnell Nichtanhandnahmen verfügen obwohl eindeutig eine Straftat vorliegt. Das heisst, sie lehnen den Strafantrag ab ohne ermittelt zu haben! In einem in den Medien erwähnten Fall legte ich gegen eine solche Nichtanhandnahme eine Beschwerde beim Obergericht ein und bekam prompt Recht. Anschliessend versuchte der Staatsanwalt eine Bestrafung des Beschuldigten mit einem Vergleich zu vermeiden. Ich fragte mich zuweilen ob ich es mit einem Staatsanwalt oder mit dem Verteidiger des Beschuldigten zu tun habe. Nur weil ich standfest blieb und den inakzeptablen Vergleich ablehnte, wurde der linke Politiker schliesslich verurteilt und erhielt eine milde Strafe. Dafür musste ich fast ein Jahr lang hart kämpfen und mehrere tausend Franken ausgeben. Dies von wegen „niederschwellig“ in Bezug auf Strafanträge.

 

Meine Erfahrungen mit Staatsanwaltschaften in Sachen Antragsdelikte reichen von Rechtsverzögerung bis zu Rechtsverweigerung und lassen mich mittlerweile am Schweizer Rechtsstaat zweifeln.

Ich habe übrigens auch noch eine Geschichte zum Thema Hetzjagd auf Lager, die ich wahrscheinlich auch noch mit einem Buch aufarbeiten werde. Die Geschichte dauert allerdings schon fast zwei Jahre lang und ist noch nicht zu Ende. Im Moment bin ich immer noch mit der Geschichte beschäftigt. Es ist ein aufwendiger und harter Kampf gegen meine Widersacher und einige Justizbehörden. Deshalb wird es wohl noch etwas dauert, bis das Buch herauskommt.