St. Galler Staatsanwaltschaft lässt sich weiterhin Zeit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Dezember 2013 | 1.751 mal gesehen

Dieser Artikel zeigt auf wie unwillkommene Strafverfahren auf die lange Bank geschoben werden. Am 5. September 2013 berichtete der Blick über ein Inserat, in welchem Schweizer diskriminiert wurden.

Blick_Rheintaler-Bote

Einen Tag später kontaktierte ich die St. Galler Staatsanwaltschaft, machte sie auf den Blick-Artikel und das Inserat im Rheintaler Boten aufmerksam und fragte ob bereits ermittelt wird. Die St. Galler Staatsanwaltschaft schrieb mir noch am gleichen Tag und teilte mir mit, dass sie vom Vorfall noch keine Kenntnis hatte und der Sache nachgehen werde. Es ist denkbar, dass die zuständigen Beamten hofften, die Angelegenheit damit erledigt zu haben.

Am 11. September 2013 reichte ich eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung bei der St. Galler Staatsanwaltschaft ein. Am 10. Oktober 2013 teilte ich der Staatsanwaltschaft per eingeschriebenem Brief mit, dass ich mich als Zivil- und Strafkläger konstituieren will und verlangte Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft teilte mir daraufhin mit, dass erst ermittelt werden müsse ob ich im strafprozessualen Sinne als Partei angesehen werden könne.

STA-SG2

Weil ich seither nichts mehr von der Staatsanwaltschaft gehört hatte, kontaktierte ich diese am 10. Dezember 2013 per Fax und zwar wie folgt:

Staatsanwaltschaft-SG2

Die Staatsanwaltschaft verfasste daraufhin noch am gleichen Tag einen Brief, den ich am 11. Dezember 2013 erhielt. Der Brief hat folgenden Wortlaut:

STA-SG3

Ich frage mich, was die Polizei in einem Fall, bei dem eigentlich sämtliche Fakten auf dem Tisch liegen und bei dem der Beschuldigte im Blick bereits Stellung genommen hat,  noch drei Monate lang ermitteln muss. Da mir der Einblick in die Ermittlungsakten bislang verweigert worden ist, muss ich mich das weiterhin fragen.

Besonders erstaunlich ist, dass sich Staatsanwälte für ihre Ermittlungen sehr viel Zeit lassen können. Dies obwohl vom Gesetzgeber unmissverständlich klar vorgegeben ist, dass eine rasche Durchführung von Verfahren erwünscht ist. In Artikel 29, der Bundesverfassung steht:

Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.

In Artikel 5 der Strafprozessordnung steht:

 Die Strafbehörden nehmen die Strafverfahren unverzüglich an die Hand und bringen sie ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss.

Eigentlich gelten die Gesetze auch für Staatsanwälte, eigentlich. Übrigens, wenn ein Staatsanwalt gegen einen Strafantrag eines Bürgers eine Nichtanhandnahmeverfügung erlässt, dann hat der Bürger nur gerade lächerliche 10 Tage Zeit um eine Beschwerde dagegen bei der Beschwerdekammer des Obergerichts einzureichen. Solche Beschwerden sind aufwendig und oft über 10 Seiten lang. Für einen juristischen Laien stellt das Verfassen einer Beschwerde eine Herausforderung dar. Insofern ist es ein Hohn, dass Bürgern lediglich eine kurze Frist von 10 Tagen eingeräumt wird. Auf der anderen Seite können sich Staatsanwälte für ihre Fälle sehr viel Zeit nehmen und Entscheide jahrelang hinauszögern.

Mich erinnern Staatsanwälte an Ärzte. Ärzte werden ja als Götter in Weiss bezeichnet. Staatsanwälte könnte man als Götter der Justiz bezeichnen. Juristische Laien, die ohne Anwälte eine Strafanzeige einreichen, werden nach meinem Empfinden oft nicht ernst genommen. Das schliesse ich aus der Argumentation in gewissen Nichtanhandnahmeverfügungen. So etwas dürfte aber eigentlich nicht sein. Das entspricht sicher nicht dem Willen der Bevölkerungsmehrheit, welche von solchen Machenschaften wahrscheinlich kaum eine Ahnung hat.

Es ist übrigens nicht nur in diesem Fall so, dass sich die Ermittlungsbehörden sehr viel Zeit lassen. Es heisst nicht umsonst, dass die Mühlen der Justiz langsam mahlen. Zuweilen mahlen sie sogar sehr langsam. Ich habe übrigens den Eindruck, dass der Hinweis auf polizeiliche Ermittlungen auch nur ein vorgeschobener Vorwand sein kann. Dies insbesondere dann, wenn diese Ermittlungen bei einfachen und klaren Fällen monatelang dauern und möglicherweise verschleppt werden. In einigen Fällen müsste die Polizei einen Beschuldigten verhören und tut das dann monatelang nicht. Es ist natürlich klar, dass Ermittlungen lange dauern, wenn sie über eine lange Zeitperiode nicht durchgeführt werden. Wenn ein Gott der Justiz nicht ermitteln will, dann wird halt nicht ermittelt. Hingegen wenn ein Staatsanwalt ermitteln will, dann reicht ihm auch ein Tagi-Artikel um subito eine Hausdurchsuchung und die Verhaftung eines unbescholtenen Bürgers zu veranlassen. Dann übergibt er den Fall nicht der Polizei, die dann monatelang ermittelt, sondern führt die Ermittlungen gleich selber durch. So einfach ist das im Rechtsstaat Schweiz.

Der politische Willen, diesen Missstand im Justizwesen zu beheben, scheint übrigens nur bei einer Minderheit vorhanden zu sein. Ich gehöre dieser Minderheit an. Die politische Mehrheit kann mit diesem Missstand, der wahrscheinlich aus Gründen der Kostenersparnis nicht unbeabsichtigt ist, gut leben. Die Massen wiederum, dürften von alledem kaum etwas wissen.