Cassis-de-Dijon-Prinzip einseitig einführen?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Mai 2009 | 2.562 mal gesehen

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip geht auf ein Urteil des Gerichtshofs der europäischen Union aus dem Jahr 1979 zurück. Diesem Urteil zufolge gilt, dass jede in einem EU-Mitgliedstaat ordnungsgemäss hergestellte und vermarktete Ware in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten angeboten werden kann, auch wenn für die Ware im jeweiligen Importstaat andere technische oder qualitative Vorschriften gelten.

Kurz gesagt, Waren aus dem EU- und EWR-Raum sollen frei importiert werden können sofern sie den Vorschriften der EU- und EWR-Länder entsprechen.

Der Bundesrat und die beiden Kammern des Bundesparlaments wollen gegen den Willen von SVP und Grünen das Cassis-de-Dijon-Prinzip einseitig einführen um technische Handelshemmnisse für Importwaren aus der EU abzubauen. Man hofft auf tiefere Konsumentenpreise und damit durch Belebung des Wettbewerbs verbundene positive Effekte für die Wirtschaft. Gegen diese erhofften Effekte ist nichts einzuwenden.

Problematik: Der Bundesrat und die Mehrheit der Bundesparlamentarier wollen das Cassis-de-Dijon-Prinzip nur einseitig für Waren aus dem EU- und EWR-Raum einführen. Dies kommt einmal mehr einem Landesverrat gleich, denn damit benachteiligen sie bewusst Schweizer Exportwaren. Cassis-de-Dijon-Prinzip einseitig einführen? weiterlesen