Was ist eine angemessene Frist?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. Dezember 2013 | 3.705 mal gesehen

Laut Artikel 29 der Schweizerischen Bundesverfassung hat jede Person bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist. Laut Artikel 5 der Strafprozessordnung haben Strafermittlungsbehörden Strafverfahren unverzüglich an die Hand zu nehmen und ohne Verzögerung zum Abschluss zu bringen. Doch was ist eine angemessene Frist?

Die Beurteilung der angemessenen Verfahrensdauer entzieht sich starren Regeln. Es ist vielmehr in [aartikel]3257230656:right[/aartikel]jedem Einzelfall zu prüfen, ob sich die Dauer unter den konkreten Umständen als angemessen erweist. Der Streitgegenstand und die damit verbundene Interessenlage können raschere Entscheide erfordern oder längere Behandlungsperioden erlauben. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 1B_549/2012) wird der Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist missachtet, wenn eine Sache über Gebühr verschleppt wird. Das festzustellen ist für die Betroffenen nicht immer einfach wenn die Behörden ihnen Informationen vorenthalten. Denn wie will ich wissen ob ein Verfahren verschleppt wird, wenn mir die Akteneinsicht verweigert wird und ich somit nicht weiss, was in der Sache inzwischen unternommen wurde bzw. ob überhaupt etwas unternommen wurde? Soviel zur Theorie, jetzt zur Praxis.

Ich habe im Mai 2013 einen Strafantrag bei einer Staatsanwaltschaft eingereicht. Bis heute weiss ich nicht, was diese in der Sache unternommen hat! Gemäss Artikel 107 der Strafprozessordnung habe ich das Recht auf Akteneinsicht. Allerdings kann mir der Staatsanwalt gemäss Artikel 101 der Strafprozessordnung die Einsicht solange verweigern, bis Einvernahmen stattgefunden haben. Diese haben im konkreten Fall offenbar noch nicht stattgefunden. Das über ein halbes Jahr nachdem ich einen Strafantrag eingereicht habe! Am Telefon sagte mir eine Assistentin der Staatsanwaltschaft, dass es halt darauf ankäme wann der Beschuldigte Zeit für einen Termin für die Befragung bei der Polizei habe. Das ist doch ein fertiger Witz! Aber so was sagen die einem nur am Telefon und sie wissen wahrscheinlich schon warum.

Verfahrensverschleppung