Der Alpenschutzartikel ist eine politische Fehlkonstruktion

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. Juli 2015 | 1.982 mal gesehen

Der Alpenschutzartikel ist eine konservative politische Fehlkonstruktion. Er soll mit einer Verhinderungspolitik einen Lebensraum bewahren, der sich ohnehin dauernd ändert.

Wortlaut des Alpenschutzartikels:

1 Der Bund schützt das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs. Er begrenzt die Belastungen durch den Transitverkehr auf ein Mass, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist.

2 Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden.

3 Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Umfahrungsstrassen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten.

Bei Ziffer 1 stellt sich die Frage ob eine Begrenzung des Strassenverkehrs tatsächlich notwendig ist um Menschen, Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Moderne Lastwagen haben einen wesentlich geringeren Schadstoffausstoss als die alten Lastwagen von 1994. Folglich können heute wesentlich mehr Lastwagen die Alpen durchqueren ohne dass der Schadstoffausstoss im Vergleich zu 1994 zunimmt. Tiere und Menschen sowie deren Lebensräume können mit Landbrücken, Strassengalerien, Dämmen, Tunnels oder gar einer Untertunnelung des gesamten Strassenverkehrs geschützt werden.

Die Ziffern 2 und 3 des Alpenschutzartikels sind unrealistisch und weltfremd.Trotz milliardenschwerer Unterstützung des Bundes reichen die Kapazitäten der Bahn nicht aus um den gesamten Güterverkehr zu übernehmen, der die Alpen durchquert. Die Bahn kann rund 65% des Güterverkehrs transportieren. Trotzdem durchqueren jährlich rund 1,2 Millionen Lastwagen die Alpen.

Es ist völlig widersinnig die Erhöhung der Kapazität des Güterverkehrs auf der Strasse per Bundesverfassung zu  verbieten. Die Alpen sind kein Freilichtmuseum, welches konserviert werden muss. Der Lebensraum der Alpen ist ständigen Veränderungen unterworfen. Vor ein paar tausend Jahren war der Grossteil der Alpen noch mit Schnee und Eis bedeckt und die meisten heutigen Alpenbewohner gab es damals noch gar nicht in den Alpen.

Die Welt ist ständigen Veränderungen unterworfen. Diese können wir nicht mit konservativen Verboten in der Bundesverfassung aufhalten. Es gibt intelligentere Lösungen als Verbote.

Der Alpenschutzartikel ist zu hinterfragen. Er geht auf eine Volksinitiative zurück und wurde 1994 von 954’433 Stimmbürgern und 19 Ständen angenommen. Das entsprach damals 52% der aktiven Stimmbürger. Heute leben in der Schweiz rund 8,3 Millionen Menschen, davon sind rund 5,2 Millionen stimmberechtigt. Die Zahl der Stimmberechtigten, die 1994 JA zum Alpenschutzartikel gestimmt haben, machen nicht einmal einen Viertel der heutigen Stimmberechtigten aus! Damit schwindet die Legitimation für diesen Artikel. Ausserdem war die Abstimmung vor 21 Jahren! Viele Stimmberechtigte waren damals noch gar nicht auf der Welt, andere die damals abgestimmt haben, weilen nicht mehr unter uns. Seither hat sich zudem viel getan und die Rahmenbedingungen haben sich gravierend geändert. Heutige Lastwagen sind wesentlich schadstoffärmer als noch 1994. Mit Tunnels, Strassengalerien, Dämmen, Landbrücken usw. kann der Lebensraum auch ohne Verbote geschützt werden. Viele Lebewesen können sich überdies ohne weiteres an moderne Lebensräume anpassen. So sagen sich in Städten wie Zürich Fuchs, Dachs, Marder und Igel sowie zahlreiche Vogelarten gute Nacht. Bei Spaziergängen am Zürichberg kann man Eichhörnchen und Rotwild beobachten. Dies trotz Strassenverkehr und Südanflügen. So schlimm kann der bei konservativen und linksgrünen Kreisen und Kutschennostalgikern verhasste Strassenverkehr also gar nicht sein.