Schläger hat mehr Persönlichkeitsrechte als Twitterer

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. April 2017 | 331 mal gesehen

Wie heisst es so schön im Schweizer Bünzlideutsch? Erst denken und dann zuschlagen? Gut für den Totschläger, dass er keinen Tweet geschrieben hat. So geniesst er in der Schweiz wenigstens einen umfassenden Persönlichkeitsschutz. In der Schweiz hat ein Gewaltverbrecher mehr Persönlichkeitsrechte als jemand, der auf Twitter seine Meinung schreibt. Dies zumindest nach der aktuellen Rechtsprechung.

Der Totschläger geniesst umfassenden Persönlichkeitsschutz.
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2 Gedanken zu „Schläger hat mehr Persönlichkeitsrechte als Twitterer“

  1. Grüezi Herr Müller. Sie twitterten damals unter Ihrem vollen Namen; ausserdem hatten Sie ein öffentliches Amt inne, oder ? Wollen Sie als Schulpfleger anonym sein ? Als Schulpfleger waren Sie unserem Schweizer Volk, dem Souverän verantwortlich für alles was Sie getan oder unterlassen haben, oder ?

  2. Grüezi Herr Thomas Meier, ich twitterte nicht als Schulpfleger sondern als Privatperson und ich twitterte nicht über Belange der Schulpflege sondern über das, was ich als Bürger denke. Als Schulpfleger war ich überdies nicht dem Volk verpflichtet, sondern leistete einen schlecht bezahlten DIENST an der „GEMEINDE“, in der ich tätig war. Die Reichen vom Zürichberg wollten den Job ja nicht machen und waren froh einen ausserhalb von Zürich zu finden, der den undankbaren Job macht. Ich wohne ja in Binz bei Maur und nicht etwa in Binz in Zürich. Die Schulpflege ist ein politisches Amt, weil Bildung ja ein politisches Thema ist. Der Schulpfleger hat eine Aufsichtsfunktion. Er hat die Aufgabe Schulklassen zu besuchen, die Klassenführung der Lehrpersonen zu begutachten und sicherzustellen, dass diese den Lehrplan einhalten. Klassenführung begutachten heisst, dass der Schulpfleger schaut wie Lehrer und Lehrerinnen mit den Kindern umgehen. Der Schulpfleger begutachtet das also stellvertretend für Eltern, die gerade Besseres zu tun haben als nach ihren Kindern zu schauen. Er ist Ansprechperson für Lehrpersonen und Eltern zugleich. Dann führt er noch Beurteilungsgespräche mit Lehrern, die er natürlich vorbereitet und ist an Elternabenden und anderen schulischen Veranstaltungen dabei. Das ist der Job, den ich nebenberuflich gemacht habe. Um die Klassen während der Arbeitszeit besuchen zu können, habe ich extra frei genommen und entsprechend weniger Ferien gehabt. Elternabende, Beurteilungsgespräche usw. gehen zulasten der eigenen Freizeit. Dafür darf man sich dann Politiker heissen, auf sämtliche Persönlichkeitsrechte verzichten und sich als Schuhabtreter der Nation behandeln lassen. Und sich obendrein von Leuten wie Ihnen anhören lassen, dass man dem Volk verpflichtet sei. Das Dankeschön des Volkes ist dann der Tritt in den Allerwertesten.

    Diese Amtstätigkeit haben die linken Rufmörder dann dazu benutzt um aus mir den GROSSEN POLITIKER zu machen, den man nach allen Facetten der Gemeinheit in die Pfanne hauen kann. Dabei war ich das gar nicht, was auch vom Zürcher Obergericht festgehalten wurde. Dieses stellte fest, dass Schulpfleger normalerweise nicht im Rampenlicht stehen. Schulpfleger sind nämlich politische Büetzer, die im Hintergrund viel Arbeit leisten, die in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird. Um die an mir begangenen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu rechtfertigen, ernannten linksgrüne Richter mich aber dennoch zur Person der Zeitgeschichte. Sie begründeten ihren lächerlichen Entscheid mit dem Tweet, den ich vor 5 Jahren geschrieben habe und der Medienberichterstattung darüber. Auch das an sich ein lächerlicher Witz, der das Wesen der Schweizer Gesinnungsjustiz aufzeigt. Mein Tweet war Ausdruck meiner Meinungsäusserung. Diese mag einem gefallen oder nicht. Das gibt aber niemandem das Recht dafür zu sorgen, dass ich deswegen meine Arbeitsstelle verliere, verhaftet werde, über ein Jahr arbeitslos bin und am Ende mit einem Schaden von ca. 500’000-1’000’000 Franken dastehe und Nachlassstundung einreichen muss. Das ist aber geschehen und es zeigt, was für ein totalitäres und bevormundendes linkes Bünzlitum wir in der Schweiz haben. Ich habe mit meinem Tweet niemandem auch nur ein Haar gekrümmt, es wurden ja nicht mal Personen im Tweet erwähnt, mir wurde aber massiv Schaden zugefügt. Was ich mir in den vergangenen fünf Jahren von linken Idiotenrichtern wegen des Tweets alles anhören und erdulden musste, hat ja die Öffentlichkeit weitgehend gar nicht mitbekommen. Sie haben David Gibor eine Entschädigung von über CHF 18’000.00 zugesprochen obwohl er im Tweet weder erwähnt wurde, der Tweet nichts mit ihm zu tun hatte und er ihn noch nicht einmal selber gesehen hatte, sprich er gar keinen Bezug dazu hatte!!! Staatsanwälte haben in meinem Privatleben herumgeschnüffelt, meine privaten Emails gelesen, vom Provider meine Daten dieses Blogs verlangt usw. usf. Die Journalisten und Richter haben verrückt gespielt und auf meine Kosten die linke Sau rausgelassen, so sieht es aus. Alles mit dem Ziel mich zum Schweigen zu bringen. Einen Gefallen, den ich ihnen nicht machen werde. Zeitweilig ist es ihnen mit massivem Druck, der groteske Züge hatte, gelungen. Sie haben mich wegen dem Tweet ja sogar verhaftet und mir den Computer, das Smartphone und alles weggenommen. Aber ich werde wieder mehr schreiben, wenn ich mich davon erholt habe. Denn es ist und bleibt Unrecht, was mir angetan wurde!

    Was erwartet man anderes in einem Land, in dem Zürcher Häuserbesetzern auf Kosten der Steuerzahler der verursachte Schaden von über CHF 220’000.00 erlassen wird (Binzareal-Besetzer) und die Berner Reitschule ebenfalls auf Kosten der Steuerzahler für CHF 3 Millionen renoviert wird? Die Linken haben die Macht im Land und sie beeinflussen und manipulieren die öffentliche Meinung wie nie zuvor. So sieht es zurzeit leider aus. Dabei sind das keineswegs nur die Grünen und Roten sondern auch CVP, BDP, Journalisten, Richter usw. Die gehören in den gleichen linken Topf. Das ist leider so.

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