Mein Kampf mit den linken Medien geht weiter

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Oktober 2015 | 1.639 mal gesehen

Es gibt immer noch linke Journalisten und Redakteure, die meinen, sie müssten mich öffentlich anprangern und vorführen. Es ist in der Schweiz sehr schwer sich dagegen zu wehren. Dies da die linke Gesinnungsjustiz dazu neigt linke Täter zu decken. Staatsanwälte und Richter haben hierzu viele subtile Mittel und Wege. Sie können sich das Recht so zusammenbiegen wie sie es haben wollen. Dies Zeigt ein Fall in St. Gallen. Dort kam ein Mann straflos davon, nachdem er mich als „Dummkopf par excellente, der für seine Blödheit bitter bezahlt“ bezeichnete. Er kam davon, weil er sagte, er hätte mich als Politiker gemeint. Dies obwohl in keinem Schweizer Gesetz steht, dass Politiker beschimpft und beleidigt werden dürfen. So funktioniert eben die Schweizer Gesinnungsjustiz.

Kürzlich habe ich gerade wieder einem Chefredakteur einer Zeitung geschrieben, die Bilder von mir publizierte, auf die ich das Urheberrecht habe. Damit hat die Zeitung nicht nur meine Persönlichkeitsrechte sondern auch noch das Urheberrecht verletzt.

Die Zeitung reagierte auf meine erste Email indem sie meine Bilder entfernte, mich darüber aber in Unkenntnis liess. Ich erhielt keine Antwort auf meine Mail. Auf Nachfrage teilte mir der Chefredaktor mit, man sei meinem Anliegen seinem Kenntnisstand zufolge nachgekommen. Ich teilte ihm daraufhin mit, dass zwar die Bilder entfernt worden seien, die Artikel aber noch nicht anonymisiert seien. Der Chefredaktor reagierte darauf mit einem Hinweis auf andere Täter, die meine Persönlichkeitsrechte nach wie vor verletzen. So quasi, da gibt es aber noch andere, die das auch machen und somit dürfen wir das auch tun. Ein Kindergarten ist das! Wie dem auch sei, er teilte mir noch mit, die Sache mit dem Rechtsdienst seiner Zeitung zu klären. Es ist interessant zu sehen, wie Zeitungen, die immer wieder Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzen, schwierig tun, wenn man sie um die Beseitigung der Verletzungen bittet. Sie können es sich eben leisten, da sie rechtsschutzversichert sind, Macht haben und die Medienfreiheit höher gewichten als die Rechte ihrer Opfer. Ich habe dem Herrn Chefredaktor auf seine Email hin folgendes geschrieben:

Sehr geehrter Herr XY

 

Die juristische Lösung dauert in der Schweiz Monate bis Jahre. Es ist jedoch so, dass Blick, NZZ und diverse andere Zeitungen nur noch anonymisiert berichten. Selbst XY, also Ihre Zeitung, hat ja bereits damit begonnen anonymisiert über mich zu berichten.

 

Ich habe Ihnen ja den Link zu diesem Artikel geschickt:

Link zum anonymisierten Artikel XY

 

Zur Rechtslage:

Ich bin weder Politiker, noch gehöre ich zur Cervelat-Prominenz. Ich war einfach einmal vor über 3 Jahren für die Dauer von rund 6 Monaten Kreisschulpfleger für die Stadtkreise 7 und 8 in Zürich.

 

Im Moment ist ein von Frau Minor (TA) und Frau Hürlimann (NZZ) angestrengtes Verfahren vor Bundesgericht hängig. Es geht dabei um die Frage ob ich anlässlich der erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung in Jahr 2014 in der Berichterstattung der Medien hätte namentlich genannt werden dürfen oder nicht. Das Bezirksgericht Uster meinte nein, das Obergericht Zürich meinte ja und begründete dies damit, dass ja die Medien bereits vollendete Tatsachen geschaffen hätten indem sie massenhaft namentlich über mich berichteten und ich einen Blog und ein Twitter-Account hätte. Es hielt hingegen fest, dass das Amt als Schulpfleger eine namentliche Nennung nicht gerechtfertigt hat, da Schulpfleger nicht im Rampenlicht stehen. Der Entscheid des Bundesgerichts steht noch aus. Bei diesem Verfahren geht es aber nur um die namentliche Nennung anlässlich der erstinstanzliche Gerichtsverhandlung und nicht um die Frage ob ich grundsätzlich über mehrere Jahre hinweg in den Online-Medien namentlich genannt werden darf.

 

Sehen Sie, die Sache ist doch die, wenn Schweizer Zeitungen über einen Betrüger, einen Mörder oder Carlos berichten, dann werden dort keine Namen genannt oder es wird wie bei Carlos ein Pseudonym verwendet und vor dem Gesicht gibt es einen fetten Balken, damit nicht erkennbar ist, wer es ist. Nur bei Alexander Müller aus B. bei Bünzen in Hinterpfupfingen meinen alle, sie dürften ihn über mehrere Jahre hinweg namentlich nennen. Dies weil er einmal SVP-Mitglied war. Ernsthaft, das ist doch ein fertiger Witz.

 

Ich wäre froh, wenn wir das ohne jahrelanges Justiztheater lösen könnten. Ansonsten muss ich davon ausgehen, dass Sie mir bewusst schaden wollen.

 

Freundliche Grüsse

Alexander Müller

Mal sehen wie der Chefredakteur der betreffenden Zeitung reagiert. Indem im neueren Artikel nur noch anonymisiert berichtet wurde und die Zeitung auf meinen Hinweis auf die Urheberrechtsverletzung das Bild von mir entfernt hat, hat sie ja bereits eingestanden, dass eine namentliche Nennung nicht nötig ist.

Okay, vor Gericht sähe es womöglich wieder ganz anders aus, da linke Schweizer Gesinnungsrichter zuweilen sehr eigene und mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbare politische Urteile fällen. Gerichtsverhandlungen sind unberechenbar, vieles ist Glücksache und hängt vom vorsitzenden Richter und dem Referenten ab. Deshalb braucht es auch die europäische Konvention für Menschenrechte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Perincek gezeigt, dass die Schweizer Gesinnungsjustiz über die Stränge schlagen kann und hin und wieder korrigiert werden muss. Das Urteil im Fall Perincek ist eindeutig, es wurde von beiden Kammern des EGMR bestätigt. Völkermord darf in Abrede gestellt werden, so wie es Perincek getan hat. Es liegt nicht an den Gerichten historische Tatsachen zu bewerten. Das Schweizer Antirassismusgesetz dürfte dem EGMR-Urteil entsprechend gegen die Menschenrechte verstossen. Es gehört ersatzlos abgeschafft.

In einem freien Land braucht es keine Gesinnungsjustiz. Das Recht darauf, sich frei äussern zu dürfen, unterscheidet einen demokratischen Rechtsstaat von einer stalinistischen Unterdrückungsdiktatur.

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