Ja zur Abschaffung von Laienrichtern an Bezirksgerichten

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. Mai 2016 | 2.590 mal gesehen

Am 5. Juni 2016 stimmen wir im Kanton Zürich über die Vorlage „Wählbarkeit von Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern ab“. Die Vorlage sieht ein abgeschlossenes juristisches Studium als Grundvoraussetzung für das Bezirksrichteramt vor. Laienrichter soll es auf Stufe Bezirksgericht keine mehr geben. Der Regierungsrat, der Kantonsrat und ich empfehlen der Vorlage mit JA zuzustimmen.

Um was es geht:

Im Kanton Zürich kann das Volk auch Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter wählen, die über keine juristische Ausbildung verfügen. Das ist stossend, denn für faire Verfahren und ein professionelles Justizwesen ist die juristische Ausbildung von Richtern eine minimale Grundvoraussetzung. Das haben auch der Zürcher Regierungsrat und der Zürcher Kantonsrat erkannt. Deshalb wollen sie das Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess entsprechend ändern. Künftig soll das Volk nur noch Kandidaten für das Bezirksrichteramt wählen, die über ein abgeschlossenes juristisches Studium verfügen.

Ich unterstütze diese Gesetzesänderung, denn sie macht Sinn.

Warum es Sinn macht:

Die Schweiz hat einen der teuersten Justizapparate der Welt. Schweizer Kläger mit geregeltem Einkommen müssen hohe Hürden überwinden um in der Schweiz zu ihrem Recht zu kommen. Wer zu seinem Recht kommen will, wird kräftig zur Kasse gebeten. Er muss sehr viel Geld in Form von Prozesskostenvorschüssen und allenfalls noch Anwaltskosten vorschiessen. Auf diese Weise kommen sehr schnell mehrere tausend Franken Kosten auf einen Kläger zu, ehe er sein Anliegen vor einem ordentlichen Gericht geltend machen kann. Angesichts der hohen Prozesskosten ist es eine Zumutung, wenn sich die Prozessbeteiligten mit überforderten juristischen Laienrichtern und deren Fehlurteilen herumschlagen müssen.

Ein Rechtsstaat kann faire und professionelle Verfahren nur mit ausgebildeten Profis gewährleisten. Wer eine Berufslehre oder ein Studium absolviert hat, kennt dessen Wert.  Ein Laie kann nicht ohne Weiteres einen Fachmann ersetzen. Welche Patienten mit ernsthaften Herzproblemen würden einen Laien einem Herzchirurgen vorziehen? Es würde sich wohl auch niemand mit gesundem Menschenverstand freiwillig in ein Passagierflugzeug setzen,  wenn er weiss, dass am Steuer im Cockpit ein Laie sitzt. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, weshalb den Bürgern des Kantons Zürichs auf Stufe Bezirksgericht Laienrichter zugemutet werden sollen. Laien fehlt einfach das notwendige Wissen um den Job eines Bezirksrichters richtig machen zu können. Dieses Wissen haben sich Juristen in einem jahrelangen Studium angeeignet.

Auf Stufe Friedensrichter können ja weiterhin Laien tätig sein um z.B. einen Streit zu schlichten. Auf Stufe Bezirksgericht macht das aber keinen Sinn mehr. Dort geht es um ernsthafte Dinge, es steht viel auf dem Spiel und die Verfahren sind kostspielig.

Die Argumentation der Gegner der Gesetzesänderung ist absurd

Von Seiten der Gegner der Abstimmungsvorlage ist immer wieder zu hören, dass es den gesunden Menschenverstand der Laienrichter bräuchte. Diese Argumentation zeugt von grenzenloser Naivität und Dummheit. Zum einen beschränkt sich der gesunde Menschenverstand nicht nur auf Laienrichter. Jeder gesunde Mensch hat einen gesunden Menschenverstand. Davon ausgehend, dass das Jus-Studium nicht krank macht, gibt es sicher auch geistig gesunde Juristen.

Ich zweifle am gesunden Menschenverstand von jenen, die weiterhin eine laienhafte Justiz im Kanton Zürich wollen. Jeder vernünftige Mensch muss doch ein Interesse daran haben, dass wir eine glaubwürdige Justiz haben. Eine Justiz, die rechtsstaatliche und faire Verfahren gewährleisten kann.

Mir geht die Vorlage zuwenig weit

Wie gesagt werde ich JA zur Gesetzesänderung stimmen. Wenn es nach mir ginge, wäre ich aber noch für strengere Bestimmungen. Meiner Meinung nach sollten nur Juristen mit bestandener Anwaltsprüfung Richter werden dürfen. Richter mit Anwaltspatent sind unabhängiger und können es leichter verkraften, wenn sie vom Volk nicht mehr gewählt werden. Denn sie können jederzeit als Rechtsanwälte ihr Brot verdienen. Wir brauchen mehr mutige Richter mit Rückgrat, die sich auch einmal über mediale Hetzkampagnen hinwegsetzen können. Davon gibt es systembedingt im Kanton Zürich leider zuwenige.

Ich halte es überhaupt unsinnig, Richter zu wählen. Richter sollten keine Politiker sein und keine politischen Urteile fällen. Wir brauchen auch keine Richter die nach Zugehörigkeit einer politischen Partei gewählt werden. Wir brauchen keine politischen Richter, die sich via Medien an Abstimmungskämpfen beteiligen. Wir brauchen keine politische Gesinnungsjustiz! Dementsprechend sollten Richter auch nicht vom Volk gewählt werden sondern von Fachleuten in einem Bewerbungsverfahren entsprechend ihrer Leistungsausweise und Lebensläufe eingestellt werden.

Um eine Rechtsprechung im Sinne des Gesetzgebers zu gewährleisten bräuchten wir überdies dringend ein Bundesverfassungsgericht. Es gibt zahlreiche höchst fragwürdige politische Bundesgerichtsentscheide, die einer verfassungsrechtlichen Überprüfung bedürfen. Der BGE über den Kristallnacht-Tweet ist z.B. so einer. Aber das ist ein anderes Thema, welches über diese kantonale Abstimmungsvorlage weit hinaus geht.

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