David Gibor muss zahlen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. März 2018 | 1.562 mal gesehen

Am 19. Oktober 2015 wurde ich aufgrund eines Strafantrags von David Gibor von der Polizei zu einer Einvernahme vorgeladen. Es gab eine riesen Sache daraus, über welche die Schweizer Presse aber bewusst geschwiegen hat. Als es um einen Tweet von mir ging, kämpften zwei Schweizer Zeitungen noch bis vor das Bundesgericht um das Recht namentlich über mich berichten zu können. Es ging ihnen dabei darum mir Schaden zuzufügen. Sie gaben aber vor für die „Pressefreiheit“ zu kämpfen. Wahrscheinlich hätte die Schweizer Presse über die Sache berichtet, wenn ich verurteilt worden wäre.

Jetzt ist die Sache mit dem Strafantrag von David Gibor ausgestanden und er muss die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten für die amtliche Verteidigung im Berufungsverfahren zahlen. Die Kosten für das Ermittlungsverfahren des linksgrünen Zürcher Staatsanwalts Donat Welti und des erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens zahlen die Zürcher Steuerzahler. David Gibor und Matthias Schwaibold sowie dem linksgrünen Staatsanwalt Donat Welti dürfen sie es danken. Das Bundesgericht hatte mir die amtliche Verteidigung noch verweigert, was ein Skandal ist. Ich habe darüber hier berichet. Doch auch darüber hat die Schweizer Presse geschwiegen. Dies obwohl ich z.B. den Beobachter darauf aufmerksam gemacht hatte. Die Schweizer Presse ist damit ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen und hat einmal mehr bewiesen, dass sie nicht fair und mit politischen Hintergedanken berichtet.

David Gibor kann sich dennoch freuen. Ich musste wegen diesem Verfahren dreimal bei der Zürcher Staatsanwaltschaft antraben und einmal vor dem Bezirksgericht Uster erscheinen. Von den Klägern liess sich vor Gericht niemand blicken. Zudem musste ich bis vor das Bundesgericht und darüber hinaus für mein Recht um amtliche Verteidigung kämpfen und die Zürcher Staatsanwaltschaft schnüffelte erneut in meinen privaten Daten. Das Verfahren beschäftigte mich von 2015 bis ins Jahr 2018. Eine Entschädigung habe ich hierfür trotz Freispruch in allen Anklagepunkten nicht erhalten. Insofern konnten mir die Kläger natürlich doch Schaden zufügen. Ausserdem sind die Kosten für das Berufungsverfahren aus meiner Sicht zutief angesetzt. Mir haben die Gerichte bei meinen Zivilverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung jeweils um einiges höhere Kosten in Rechnung gestellt. Dies obwohl ich zeitweise arbeitslos war. Vor Schweizer Gerichten ist eben nicht jeder gleich.

Präsidialverfügung des Zürcher Obergerichts

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