Wie die Justiz Schweizern einen Pflichtverteidiger verweigert

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Mai 2016 | 2.614 mal gesehen

Am 5. Juni 2016 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Asylgesetzrevision ab. Das neue Asylgesetz sieht für Asylsuchende einen Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung vor. Schweizern wollen Politiker und Justizbehörden diesen Anspruch offensichtlich verweigern. Dies obwohl laut Bundesverfassung vor dem Gesetz eigentlich alle gleich sein müssten.

Die Zürcher Justiz verweigert mir ohne Überprüfung meiner Finanzlage die unentgeltliche Rechtspflege. Dies obwohl mir eine solche zur Wahrung meiner Interessen gemäss Art. 132 StPO zusteht. Ein Gesuch von mir wurde von der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen. Meine Beschwerde dagegen wurde vom Zürcher Obergericht ebenfalls abgewiesen. Dies obwohl die von David Gibor vorgeworfenen Straftatbestände von der Zürcher Justiz nicht als Bagatelldelikte eingestuft werden.

Nicht einmal eine Beratung  bekomme ich. Stattdessen darf ich als juristischer Laie auf eigene Faust um einen Pflichtverteidiger kämpfen. Alleine das ist schon eine Zumutung, wenn man bedenkt, dass der Bundesrat Asylbewerbern von sich aus kostenlose Rechtsberater und Rechtsvertreter zur Seite stellen will.

Mir als Schweizer können je nach Verfahrensausgang sogar die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden, dass ich um einen Pflichtverteidiger ersucht habe. Ein Gericht, welches einem Angeklagten einen Pflichtverteidiger verweigert, ist nicht fair und aus rechtsstaatlicher Sicht anzuzweifeln. Entsprechend fragwürdig ist bei einem Verfahren ohne Pflichtverteidiger und solch unfairen Richtern natürlich auch der Verfahrensausgang.

Obwohl es ohne Anwalt und Kenntnis der Rechtslehre keineswegs einfach ist, werde ich wahrscheinlich eine Beschwerde in Strafsachen gegen dieses Urteil beim Bundesgericht erheben. Dies in der Hoffnung, dass darüber nicht der grüne Bundesrichter Christian Denys entscheidet. Ich schätze ihn aufgrund meiner Erfahrung als politischen Richter ein, der Parteipolitik auf dem Richterstuhl betreibt. Wenn er entscheidet, ist zu befürchten, dass er mir einfach das Beschwerderecht verweigert. Dazu findet sich sicher irgend eine Formalie, die ich als juristischer Laie nicht kenne und aus der er mir einen Strick drehen kann. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass meine Argumente und Einwände bei der bisherigen Urteilssprechung noch nicht einmal im Ansatz berücksichtigt wurden. Sie wurden entweder komplett ignoriert, als Ausflüchte abgetan oder aber mir wurde einfach das Beschwerderecht abgesprochen. Beim Kristallnacht-Tweet hat mir Denys „Legitimierung des Holocaust“ vorgeworfen, was ein absoluter Schwachsinn ist. Selbst die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte auf diesen Blödsinn, den ich ebenfalls Gibor zu verdanken habe, anfänglich gar nicht eingehen. Aber mit so etwas kommen Schweizer Bundesrichter immer wieder durch, da gegen ihre offensichtlichen Fehlurteile mangels Verfassungsgericht nicht wirksam vorgegangen werden kann.

Dass viele Schweizer Bundesrichter verkappte Politiker sind, fällt bei Abstimmungskämpfen immer wieder auf. Dies indem sich Bundesrichter und ehemalige Bundesrichter bei Abstimmungskämpfen immer wieder als Amtspersonen oder ehemalige Amtspersonen in die öffentliche Diskussion einmischen und sich für Abstimmungskampagnen einspannen lassen. Probleme mit der Objektivität scheinen jedoch nicht nur einzelne Bundesrichter zu haben, wie der Beschluss des Zürcher Obergerichts betreffend Pflichtverteidiger zeigt.

Herabsetzende und ehrverletzende Beleidigungen im Beschluss des Zürcher Obergerichts

Wer im Kanton Zürich einen Pflichtverteidiger verlangt, muss offensichtlich mit Beleidigungen rechnen. Weil ich als Beschuldigter in einem von David Gibor gegen mich angestrengten Verfahren einen Pflichtverteidiger verlange, unterstellen mir Richter vom Zürcher Obergericht „psychische Auffälligkeiten“ wie einen „Hang zum trölerischen Prozessieren“ und eine auffällige „Aversion“ gegen Behördenvertreter.

Zürcher_Obergericht
Aus dem Beschluss des Zürcher Obergerichts (Seite 5 oben)

Wie diese frechen Richter darauf kommen mir solches zu unterstellen, ist mir schleierhaft. Der Vorwurf der „Aversion“ gegen Behördenvertreter ist lächerlich. Ich war als Schulpfleger ja selber ein Behördenvertreter. Genauso gut könnten sie einem Zahnarzt eine Aversion gegen Zahnärzte unterstellen. Ich verlange ja nur einen Pflichtverteidiger! In einem Rechtsstaat sollte es üblich sein, dass ein Beschuldigter in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger bekommt, wenn er sich keinen Anwalt leisten kann! Diese Richter haben offensichtlich ein Problem mit Leuten, die in einem Strafverfahren auf einen Pflichtverteidiger bestehen. Dabei ist es normal, dass jemand, der schwerwiegender Vergehen beschuldigt wird, einen Verteidiger will.

Auffällig ist hier vor allem etwas, die Abneigung und Voreingenommenheit der Zürcher Oberrichter mir gegenüber. Diese ist in Form der völlig unnötigen Beleidigungen und herablassenden Bemerkungen im Beschluss des Zürcher Obergerichts erkennbar. Die Voreingenommenheit dieser Richter scheint so stark zu sein, dass sich mir die Frage stellt ob das Zürcher Obergericht überhaupt in der Lage ist, mir ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Die Beleidigungen zeugen von der Emotionalität der Richter und deren Voreingenommenheit mir gegenüber. Sie deuten darauf hin, dass der Beschluss des Zürcher Obergerichts auf einem emotionalen Bauchentscheid beruht. Es hat jedenfalls nichts Sachliches an sich, jemandem, der in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger verlangt „einen Hang zu trölerischem Prozessieren“ zu unterstellen. Das ist einfach nur eine infame Provokation von Leuten, die wissen, dass sie am längeren Hebel sitzen und sich solche Frechheiten offensichtlich erlauben können.

Ich frage mich aus welcher Motivation heraus diese Leute entschieden haben Richter zu werden. Gutes tun und die Welt verbessern wollen, kann es nicht sein. Die Beleidigungen zeugen davon, dass sie Freude daran haben mich herabzusetzen und zu beleidigen. Das deutet auf einen Hang zu Sadismus und Niedertracht hin.

Empathie für mich, das was mir widerfahren ist und für meine Situation haben sie jedenfalls keine. Diese Richter sollten wegen eines Tweets öffentlich in den Zeitungen fertiggemacht, deswegen entlassen, verhaftet und verurteilt werden. Weiter sollten sie deswegen jahrelang namentlich in den Medien auf rufschädigende Weise genannt werden, weil andere Richter entschieden haben sie seien jetzt wegen des Tweets eine Person der Zeitgeschichte. Dann würden Sie merken, was mir passiert ist und was ich seit bald vier Jahren durchmache. Es waren im Übrigen die Zürcher Justizbehörden, die eineinhalb Jahre brauchten um mich wegen eines Tweets anzuklagen und dann noch ein weiteres halbes Jahr benötigten bis es endlich einmal zur erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung kam. Das noch bezüglich dem Wort „trölerisch“!

Ich habe inzwischen starke Zweifel daran, ob die Schweiz noch Rechtsstaat genug ist um faire Verfahren gewährleisten zu können. Wir haben in der Schweiz leider ein Rechtssystem, welches das Unrecht zulässt, welches mir gerade widerfährt.

Nachfolgend findet ihr folgende Unterlagen:

Den Plichtverteidiger benötige ich wegen den zwei folgenden im Auftrag von David Gibor gegen mich eingereichten Strafanträge:

Ja zur Abschaffung von Laienrichtern an Bezirksgerichten

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. Mai 2016 | 2.618 mal gesehen

Am 5. Juni 2016 stimmen wir im Kanton Zürich über die Vorlage „Wählbarkeit von Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern ab“. Die Vorlage sieht ein abgeschlossenes juristisches Studium als Grundvoraussetzung für das Bezirksrichteramt vor. Laienrichter soll es auf Stufe Bezirksgericht keine mehr geben. Der Regierungsrat, der Kantonsrat und ich empfehlen der Vorlage mit JA zuzustimmen.

Um was es geht:

Im Kanton Zürich kann das Volk auch Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter wählen, die über keine juristische Ausbildung verfügen. Das ist stossend, denn für faire Verfahren und ein professionelles Justizwesen ist die juristische Ausbildung von Richtern eine minimale Grundvoraussetzung. Das haben auch der Zürcher Regierungsrat und der Zürcher Kantonsrat erkannt. Deshalb wollen sie das Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess entsprechend ändern. Künftig soll das Volk nur noch Kandidaten für das Bezirksrichteramt wählen, die über ein abgeschlossenes juristisches Studium verfügen.

Ich unterstütze diese Gesetzesänderung, denn sie macht Sinn.

Warum es Sinn macht:

Die Schweiz hat einen der teuersten Justizapparate der Welt. Schweizer Kläger mit geregeltem Einkommen müssen hohe Hürden überwinden um in der Schweiz zu ihrem Recht zu kommen. Wer zu seinem Recht kommen will, wird kräftig zur Kasse gebeten. Er muss sehr viel Geld in Form von Prozesskostenvorschüssen und allenfalls noch Anwaltskosten vorschiessen. Auf diese Weise kommen sehr schnell mehrere tausend Franken Kosten auf einen Kläger zu, ehe er sein Anliegen vor einem ordentlichen Gericht geltend machen kann. Angesichts der hohen Prozesskosten ist es eine Zumutung, wenn sich die Prozessbeteiligten mit überforderten juristischen Laienrichtern und deren Fehlurteilen herumschlagen müssen.

Ein Rechtsstaat kann faire und professionelle Verfahren nur mit ausgebildeten Profis gewährleisten. Wer eine Berufslehre oder ein Studium absolviert hat, kennt dessen Wert.  Ein Laie kann nicht ohne Weiteres einen Fachmann ersetzen. Welche Patienten mit ernsthaften Herzproblemen würden einen Laien einem Herzchirurgen vorziehen? Es würde sich wohl auch niemand mit gesundem Menschenverstand freiwillig in ein Passagierflugzeug setzen,  wenn er weiss, dass am Steuer im Cockpit ein Laie sitzt. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, weshalb den Bürgern des Kantons Zürichs auf Stufe Bezirksgericht Laienrichter zugemutet werden sollen. Laien fehlt einfach das notwendige Wissen um den Job eines Bezirksrichters richtig machen zu können. Dieses Wissen haben sich Juristen in einem jahrelangen Studium angeeignet.

Auf Stufe Friedensrichter können ja weiterhin Laien tätig sein um z.B. einen Streit zu schlichten. Auf Stufe Bezirksgericht macht das aber keinen Sinn mehr. Dort geht es um ernsthafte Dinge, es steht viel auf dem Spiel und die Verfahren sind kostspielig.

Die Argumentation der Gegner der Gesetzesänderung ist absurd

Von Seiten der Gegner der Abstimmungsvorlage ist immer wieder zu hören, dass es den gesunden Menschenverstand der Laienrichter bräuchte. Diese Argumentation zeugt von grenzenloser Naivität und Dummheit. Zum einen beschränkt sich der gesunde Menschenverstand nicht nur auf Laienrichter. Jeder gesunde Mensch hat einen gesunden Menschenverstand. Davon ausgehend, dass das Jus-Studium nicht krank macht, gibt es sicher auch geistig gesunde Juristen.

Ich zweifle am gesunden Menschenverstand von jenen, die weiterhin eine laienhafte Justiz im Kanton Zürich wollen. Jeder vernünftige Mensch muss doch ein Interesse daran haben, dass wir eine glaubwürdige Justiz haben. Eine Justiz, die rechtsstaatliche und faire Verfahren gewährleisten kann.

Mir geht die Vorlage zuwenig weit

Wie gesagt werde ich JA zur Gesetzesänderung stimmen. Wenn es nach mir ginge, wäre ich aber noch für strengere Bestimmungen. Meiner Meinung nach sollten nur Juristen mit bestandener Anwaltsprüfung Richter werden dürfen. Richter mit Anwaltspatent sind unabhängiger und können es leichter verkraften, wenn sie vom Volk nicht mehr gewählt werden. Denn sie können jederzeit als Rechtsanwälte ihr Brot verdienen. Wir brauchen mehr mutige Richter mit Rückgrat, die sich auch einmal über mediale Hetzkampagnen hinwegsetzen können. Davon gibt es systembedingt im Kanton Zürich leider zuwenige.

Ich halte es überhaupt unsinnig, Richter zu wählen. Richter sollten keine Politiker sein und keine politischen Urteile fällen. Wir brauchen auch keine Richter die nach Zugehörigkeit einer politischen Partei gewählt werden. Wir brauchen keine politischen Richter, die sich via Medien an Abstimmungskämpfen beteiligen. Wir brauchen keine politische Gesinnungsjustiz! Dementsprechend sollten Richter auch nicht vom Volk gewählt werden sondern von Fachleuten in einem Bewerbungsverfahren entsprechend ihrer Leistungsausweise und Lebensläufe eingestellt werden.

Um eine Rechtsprechung im Sinne des Gesetzgebers zu gewährleisten bräuchten wir überdies dringend ein Bundesverfassungsgericht. Es gibt zahlreiche höchst fragwürdige politische Bundesgerichtsentscheide, die einer verfassungsrechtlichen Überprüfung bedürfen. Der BGE über den Kristallnacht-Tweet ist z.B. so einer. Aber das ist ein anderes Thema, welches über diese kantonale Abstimmungsvorlage weit hinaus geht.