Die Lenker der Schweizer Demokratie

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Juli 2015 | 1.941 mal gesehen

Demokratie wird allgemein als Volksherrschaft verstanden. Die Schweiz hat offiziell eine Mischform zwischen einer Stellvertreterdemokratie und einer direkten Demokratie. In Tat und Wahrheit herrscht das Volk aber auch in der Schweiz nicht.

Die Rechte des Schweizer Stimmvolks

Das Volk wählt seine Vertreter im Parlament und das Parlament wählt den Bundesrat und die Bundesrichter. Der Bundesrat regiert die Schweiz, das Parlament schafft Gesetze und die Justiz übt die Rechtssprechung im Sinne der vom Parlament erlassenen Gesetze aus.

Neben dem Wahlrecht haben stimmberechtigte Schweizer noch das Recht Referenden gegen vom Parlament erlassene Gesetze einzureichen, Volksinitiativen für Verfassungsänderungen einzureichen und über Referenden und Verfassungsänderungen abzustimmen. Soviel zur Theorie.

Wer lenkt die Schweizer Demokratie wirklich?

Obwohl die Regierungsform der Schweiz als Demokratie bezeichnet wird, hat das Volk nicht viel zu sagen. Die Schweiz wird von Lobbyorganisationen mithilfe der Massenmedien regiert. Sie haben das Geld und das Mobilisierungspotential um Kandidaten für Wahlen aufzubauen und aufzustellen und um Wahl- und Abstimmungskämpfe zu führen. Viele Nationalräte und Ständeräte sind Angehörige von Verbänden und Organisationen. Diese haben mehr Gewicht als die klassischen Parteien und können mit einer gezielten Agenda Themen setzen und Massenmedien beeinflussen. Der normale Bürger diskutiert meist über jene Themen, die ihm von den Lobbyisten und der Presse tagtäglich vorgesetzt werden. Er verhält sich wie ein Rindvieh, welches ohne zu hinterfragen frisst, was ihm der Bauer tagtäglich zum Frass vorwirft. Der Schweizer Stimmbürger lässt sich manipulieren und lenken. Die Schweizer Stimmbürger gleichen den Elois, im Roman von H.G. Wells, die von den Morlocks wie Vieh gehalten werden. Sie sind das Stimmvieh der Mächtigen!

Die klassische politische Karriere auf Bundesebene

Wer eine politische Karriere auf Bundesebene machen will, der kann den klassischen Spiessrutenlauf durch die Ränkeschmieden der Parteien gehen. Erfolgversprechender ist jedoch der Weg über Verbände und Lobbyorganisationen. Die Seilschaften dieser Organisationen sind ausserordentlich effizient. Wenn jemand in einer mächtigen Lobbyorganisation gut positioniert ist, kann er in einer klassischen Partei auf der Überholspur nach oben kommen. Linke nutzen Gewerkschaften und Umweltverbände als Karrieresprungbrett. Bürgerliche nutzen Verbände wie die Economiesuisse, die Erdölvereinigung und andere finanzkräftige Organisationen als Sprungbrett an die Macht. Am Ende hat die Zügel jedoch der in der Hand, welcher den Aufstieg finanziert hat.

Wie kann einer aus dem Volk mitreden?

Wenn einer aus dem einfachen Volk mitreden will, muss er entweder ein emotionales Thema bearbeiten oder er muss zumindest Geld zur Finanzierung von Wahlkämpfen, Kampagnen und Initiativen haben. Welcher Normalbürger hat einmal so eben 100’000 Franken für einen Wahlkampf im Sparkässeli? Woher hatte der langjährige Student Balthasar Glättli von den Grünen das Geld für seinen Nationalratswahlkampf? Wie finanziert der Student Lukas Reimann von der SVP seinen Wahlkampf? Woher kam das Geld der jüngsten Nationalräte und Nationalrätinnen der Schweiz? Vom Daddy? Vom Mami? Oder doch von einem mächtigen Patenonkel irgendeiner dunklen Lobbyorganisation? Einige wie Magdalena Blocher profitieren wohl auch von den Vorleistungen ihrer Eltern.

Woher hat eine 28-Jährige Kosmetikerin das Geld für einen Nationalratswahlkampf? Welcher Pate steckt dahinter? Secondo-Plus?

Welcher Pate finanziert der 28-Jährigen Kosmetikerin den Wahlkampf?
Welcher Pate finanziert der 28-Jährigen Kosmetikerin den Wahlkampf? Wer zieht die Strippen?

Emotionale Themen sind klar im Vorteil

Bei emotionalen Themen haben Quereinsteiger am ehesten eine Chance, da diese über ein hohes Mobilisierungspotential verfügen. Die Verwahrungsinitiative z.B. bearbeitete ein emotionales Thema. Deshalb gelang es einfachen Leuten aus dem Volk ein Thema erfolgreich zu positionieren.

Die Abzockerinitiative war ebenfalls ein emotionales Thema und der Urheber der Initiative war zudem noch ein reicher Fabrikant mit ausreichend finanziellen Mitteln.

Viele Initiativen kommen jedoch nicht zustande, weil es den Initianten nicht gelingt in 18 Monaten die notwendigen 100’000 Stimmen zu sammeln. Sie haben sowohl organisatorische als auch finanzielle Hürden zu meistern, die für viele einfache Bürger zu hoch sind.

Die No-Billag Initiative benötigt noch Unterschriften. Sie wird offenbar nicht von der rund 90’000 Mitgliedern umfassenden SVP unterstützt. Eventuell kommen die Unterschriften noch zustande, nachdem die Initianten jetzt vom Gewerbeverband unterstützt werden. Wir werden sehen.

Wenn eine grosse Partei eine initiative lancieren will, gründet sie vorzugsweise ein Komittee ausserhalb der Partei. Niederlagen bzw. ein mögliches negatives Image der Vorlagen lasten so nicht direkt auf der Partei und die Geldgeber, z.B. mächtige Verbände, können bestimmen ohne lästige demokratische Hürden nehmen zu müssen.

Auch Arbeitgeber reden mit!

Ohne Erlaubnis des Bauern, darf der Knecht nichts. Er ist ein Angestellter und hat zu gehorchen. Wer zahlt befiehlt, auch in der Schweiz.

Gerade die No-Billag Initiative zeigt, dass auch Arbeitgeber einen starken Einfluss auf die Politik nehmen. Natalie Rickli arbeitet für Goldbach-Media. Äussert sie sich noch öffentlich über die Billag? Ich könnte mir vorstellen, dass Goldbach-Media noch weiterhin Aufträge von der SRG erhalten möchte.

Auch andere Arbeitnehmer müssen aufpassen welche Partei sie Unterstützen. In der Schweiz kann man nicht einfach so ohne weiteres z.B. für eine Rechte Partei kandidieren, wenn einem der Job lieb ist. Man muss in der Schweiz auch aufpassen, was man öffentlich sagt. Ansonsten wird einem gekündigt und der Arbeitgeber wird vom Bundesgericht gestützt, wenn er angibt, er hätte sich aufgrund der Medienberichterstattung über den Arbeitnehmer um seinen Ruf gesorgt.

Wohl nicht ohne Grund finden sich auf der rechten politischen Seite zahlreiche Kommentatoren, die sich im Internet nur noch anonym über politische Themen äussern. Der Knecht kann sich nur anonym über Herrschaft des Bauern und Grossgrundbesitzers hinwegsetzen. Wer sich nicht an diese Regel hält, muss mit einem Karriereknick, Lohneinbussen und Arbeitslosigkeit rechnen.

Fazit

Wer frei politisieren will, der macht sich in einem lukrativen Geschäftsfeld selbstständig, baut sich ein Vermögen auf und ist in einem wirtschaftlichen Umfeld tätig, welches seine Aktivitäten zumindest duldet. Nur eigenständige „Bauern“ und eventuell auch noch Rentner können in der Schweiz frei politisieren. Ein angestellter Knecht kann das nicht.

Soviel zur angeblichen Demokratie in der Schweiz.

Übersicht über Volksinitiativen in der Schweiz

Erinnerung in Sachen Kristallnacht-Tweet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. Juli 2015 | 1.351 mal gesehen

Sei über drei Jahren läuft ein Strafverfahren wegen angeblicher Rassendiskriminierung gegen mich. Mir wird eine Aussage auf Twitter mit dem folgenden Wortlaut vorgeworfen:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Laut der Zürcher Justiz ist dieser Tweet rassistisch und antisemitisch, weil er angeblich die Reichspogromnacht von 1938 rechtfertigt und Bezug auf Juden nimmt. Die Zürcher Richter begründen dies mit der Verwendung des Wortes „Kristallnacht“, wie der folgende Auszug aus dem Urteil des Zürcher Obergerichts belegt:

Kristallnacht

Auch wenn Richter das so sehen wollen, ist dieser Vorwurf einfach nur absurd. Es ist eine Tatsache, das ich mich zum fraglichen Zeitpunkt weder über 1938, noch den Zweiten Weltkrieg, noch über Juden geäussert hatte. Folglich kann ich weder die Reichspogromnacht von 1938 legitimiert haben, noch mich antisemitisch geäussert haben. Dass es bei meiner Aussage weder um Juden noch über ein historisches Ereignis ging, haben übrigens weder die Zürcher Staatsanwaltschaft noch die Nebenkläger bestritten.

Die Zürcher Richter warfen mir vor, dass ich als überdurchschnittlich Gebildeter hätte wissen müssen, dass einer solcher Satz missverstanden werden könne. Dem kann ich entgegenhalten, dass selbst Journalisten mit Germanistik-Studium und Dr. iur. Titel unfähig waren, die mir vorgeworfene Aussage korrekt zu zitieren. Hätte ich das wirklich ahnen sollen?

Die Berufsjournalistin Michelle Binswanger studierte an der Universität Basel Germanistik. Trotzdem schrieb sie in Ihrem Artikel, welcher mich meinen Job kostete und die Hetzjagd sowie die juristische Verfolgung auslöste:

Tagi

Auch die linke Berufsjournalistin Brigitte Hürlimann, die einen Dr. iur. Titel hat, war ganz offensichtlich unfähig, die mir seit drei Jahren vorgeworfene Twitteraussage korrekt wieder zu geben. Sie schrieb in der NZZ:

Brigitte_Huerlimann_NZZ

Eine weitere Person mit Hochschulabschluss meinte gar, ich hätte mir eine Kristallnacht gewünscht. Auch diese Person wurde von Richtern gedeckt.

Ist es tatsächlich redlich, mir vorzuwerfen nicht geahnt zu haben, dass Menschen, die beruflich mit Kommunikation zu tun haben und Germanistik bzw. Jus studiert haben, unfähig sind korrekt zu zitieren? Ich habe mich immer wieder gefragt, wieso diese Leute mich nicht richtig zitieren können. Wenn der mir vorgeworfene Satz doch so schlimm ist, wieso wird er dann nicht richtig zitiert? Zweifellos hatte ich wohl eine zu hohe Meinung vom teuren Schweizer „Qualitätsjournalismus“. Mir das vorzuwerfen, ist jedoch unfair. Für mich ist klar, dass es den Journalisten darum ging die Aussage in eine Richtung zu interpretieren, die sich skandalträchtig vermarkten lässt. Deshalb publizierten sie lieber ihre wilden Interpretationen anstatt einfach die mir vorgeworfene Aussage zu zitieren.

Was wäre wohl gewesen, wenn ich mich damals sinngemäss über eine zweite Gotthardröhre geäussert hätte und die folgende Aussage gemacht hätte?

„Vielleicht brauchen wir wieder einen schweren Verkehrsunfall…diesmal mit mehreren Toten, damit die Regierung endlich eine zweite Gotthardröhre baut.“ 

Wäre dann auch behauptet worden, ich hätte damit schwere Verkehrsunfälle mit Toten legitimiert, einen schweren Verkehrsunfall mit Toten gefordert, mir einen schweren Verkehrsunfall mit Toten gewünscht bzw. gesagt, es brauche einen schweren Verkehrsunfall mit Toten???

Hier offenbart sich wie fehlgeleitet jene sind, die mich vorverurteilt und verurteilt haben. Die Journalisten waren trotz Germanistik-Studium nicht in der Lage mich korrekt zu zitieren und die Richter sind den Journalisten trotz Jusstudium auf den Leim gegangen. Anschliessend haben die Journalisten ihre Behauptungen mit dem Urteil der Richter legitimiert. Die Katze hat sich in den Schwanz gebissen. Mein Fall zeigt, wie fortgeschritten die Rassismus-Phobie im Schweizer Journalismus und im Schweizer Justizwesen ist. Einige Betroffene scheinen bereits dermassen erkrankt zu sein, dass ihnen die Ratio bzw. der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen ist.

Ich habe das Vertrauen in die Justiz und den Schweizer Rechtsstaat verloren.

Der Alpenschutzartikel ist eine politische Fehlkonstruktion

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. Juli 2015 | 1.988 mal gesehen

Der Alpenschutzartikel ist eine konservative politische Fehlkonstruktion. Er soll mit einer Verhinderungspolitik einen Lebensraum bewahren, der sich ohnehin dauernd ändert.

Wortlaut des Alpenschutzartikels:

1 Der Bund schützt das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs. Er begrenzt die Belastungen durch den Transitverkehr auf ein Mass, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist.

2 Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden.

3 Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Umfahrungsstrassen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten.

Bei Ziffer 1 stellt sich die Frage ob eine Begrenzung des Strassenverkehrs tatsächlich notwendig ist um Menschen, Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Moderne Lastwagen haben einen wesentlich geringeren Schadstoffausstoss als die alten Lastwagen von 1994. Folglich können heute wesentlich mehr Lastwagen die Alpen durchqueren ohne dass der Schadstoffausstoss im Vergleich zu 1994 zunimmt. Tiere und Menschen sowie deren Lebensräume können mit Landbrücken, Strassengalerien, Dämmen, Tunnels oder gar einer Untertunnelung des gesamten Strassenverkehrs geschützt werden.

Die Ziffern 2 und 3 des Alpenschutzartikels sind unrealistisch und weltfremd.Trotz milliardenschwerer Unterstützung des Bundes reichen die Kapazitäten der Bahn nicht aus um den gesamten Güterverkehr zu übernehmen, der die Alpen durchquert. Die Bahn kann rund 65% des Güterverkehrs transportieren. Trotzdem durchqueren jährlich rund 1,2 Millionen Lastwagen die Alpen.

Es ist völlig widersinnig die Erhöhung der Kapazität des Güterverkehrs auf der Strasse per Bundesverfassung zu  verbieten. Die Alpen sind kein Freilichtmuseum, welches konserviert werden muss. Der Lebensraum der Alpen ist ständigen Veränderungen unterworfen. Vor ein paar tausend Jahren war der Grossteil der Alpen noch mit Schnee und Eis bedeckt und die meisten heutigen Alpenbewohner gab es damals noch gar nicht in den Alpen.

Die Welt ist ständigen Veränderungen unterworfen. Diese können wir nicht mit konservativen Verboten in der Bundesverfassung aufhalten. Es gibt intelligentere Lösungen als Verbote.

Der Alpenschutzartikel ist zu hinterfragen. Er geht auf eine Volksinitiative zurück und wurde 1994 von 954’433 Stimmbürgern und 19 Ständen angenommen. Das entsprach damals 52% der aktiven Stimmbürger. Heute leben in der Schweiz rund 8,3 Millionen Menschen, davon sind rund 5,2 Millionen stimmberechtigt. Die Zahl der Stimmberechtigten, die 1994 JA zum Alpenschutzartikel gestimmt haben, machen nicht einmal einen Viertel der heutigen Stimmberechtigten aus! Damit schwindet die Legitimation für diesen Artikel. Ausserdem war die Abstimmung vor 21 Jahren! Viele Stimmberechtigte waren damals noch gar nicht auf der Welt, andere die damals abgestimmt haben, weilen nicht mehr unter uns. Seither hat sich zudem viel getan und die Rahmenbedingungen haben sich gravierend geändert. Heutige Lastwagen sind wesentlich schadstoffärmer als noch 1994. Mit Tunnels, Strassengalerien, Dämmen, Landbrücken usw. kann der Lebensraum auch ohne Verbote geschützt werden. Viele Lebewesen können sich überdies ohne weiteres an moderne Lebensräume anpassen. So sagen sich in Städten wie Zürich Fuchs, Dachs, Marder und Igel sowie zahlreiche Vogelarten gute Nacht. Bei Spaziergängen am Zürichberg kann man Eichhörnchen und Rotwild beobachten. Dies trotz Strassenverkehr und Südanflügen. So schlimm kann der bei konservativen und linksgrünen Kreisen und Kutschennostalgikern verhasste Strassenverkehr also gar nicht sein.