Wenn Staatsanwälte halbherzig ermitteln

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. November 2014 | 2.909 mal gesehen

Irgendwann im Januar habe ich bei der Staatsanwaltschaft See / Oberland eine Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft eingereicht. Der Fall droht zu versanden. Der zunächst damit betreute Staatsanwalt wurde offenbar inzwischen pensioniert und der neue hatte angeblich monatelang keine Zeit um sich in den Fall einzuarbeiten. Weil ich wieder einmal, so wie das bei Staatsanwälten in der Schweiz üblich ist, monatelang nichts hörte, erkundigte ich mich nach dem Fall und verlangte Akteneinsicht. Das folgende Bild zeigt eine Aktennotiz, welche aufgrund eines meiner Anrufe bei der Staatsanwaltschaft angefertigt wurde. Aus der Wortwahl wird ersichtlich, dass mir diese elende Herumtrödlerei halbherzig ermittelnder Beamter langsam tierisch auf den Sack geht. Die verdienen für ihren Schoggijob wahrscheinlich mehr als ich. Da darf ich wohl erwarten, dass die ihren Job richtig machen.

Aktennotiz meines zweiten Anrufs. Nachdem nach dem ersten wieder weitergeschlafen wurde.
Aktennotiz meines zweiten Anrufs. Nachdem nach dem ersten Anruf wieder weiter geschlafen wurde.

Inzwischen habe ich auch Akteneinsicht erhalten. Aus den Akten geht hervor, dass die Ermittlungsbehörden aufgrund eines zivilrechtlichen Vergleichs mit dem Medienunternehmen darauf verzichteten den oder die Täter zu ermitteln. Das ist völlig unverständlich. Es ging im längst abgeschlossenen zivilrechtlichen Verfahren um eine Genugtuung und um die Beseitigung der Verleumdung. In keinster Weise ging es dabei um die strafrechtliche Komponente, zumal ja der Täter gar nicht bekannt ist und ich nur das Medienunternehmen greifen konnte. Trotzdem haben das die deutschen Ermittlungsbehörden als Vorwand genutzt, um nicht weiter ermitteln zu müssen. Mittlerweile dürfte es sehr schwer werden die Täter zu ermitteln, da das Belastungsmaterial und die Spuren offenbar inzwischen beseitigt wurden. Tja, so ein Zufall aber auch. Nur, ich glaube einfach nicht mehr an solche Zufälle.

Jedem minderbemittelten Schulbub ist klar, dass es bei Straftaten sowohl eine Strafrechtliche als auch eine Zivilrechtliche Komponente gibt und dass, das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Wenn z.B. einer innerorts schneller als erlaubt durch die Stadt Uster rast und dabei ein Grossmüeti überfährt, dann wird er sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich belangt. So muss er z.B. den Führerausweis abgeben und eine Busse zahlen oder gar ins Gefängnis gehen. Das ist die strafrechtliche Sanktion. Sofern das Grossi den Unfall überlebt hat, wird es Schadenersatz und Genugtuungsansprüche für die Körperverletzung geltend machen, welche sie durch den Unfall erlitten hat. Das leuchtet hoffentlich jedem ein. Da kann man dann auch nicht sagen, weil es ja eine zivilrechtliches Verfahren gab und der Täter Schadenersatz gezahlt hat, braucht es jetzt kein Strafverfahren mehr und er kann den Führerschein behalten. Aber bei gewissen Staatsanwälten in Deutschland und möglicherweise auch in der Schweiz ist das offensichtlich nicht so klar.

Es ist einfach nur noch zum grün und blau ärgern. Aber wenn die nicht wollen, dann tun sie nichts. Auf der anderen Seite sind sie im Kanton Zürich imstande aufgrund eines einzigen Medienartikels über einen angeblichen Tweet, den die Verfasserin des Artikels selber gar nicht gesehen hat, einen Mann zu verhaften. Wenn die Vertreter dieses Rechtsstaats so weiter machen und anständigen Bürgern weiterhin dermassen auf die Füsse treten, müssen sie sich nicht wundern, wenn sie keiner mehr ernst nimmt. Mein Vertrauen in die Vertreter dieses Rechtsstaats ist inzwischen auf dem Nullpunkt angekommen.

Bei jedem einzelnen Fall, den ich eingereicht habe, geht es ähnlich harzig zu und her weil der Amtsschimmel lahmt oder wie ein trotziger und störrischer Esel nicht mag.

Neues von der St. Galler Staatsanwaltschaft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. November 2014 | 2.048 mal gesehen

Im Januar 2014 reichte ich einen Strafantrag gegen einen unbekannten Täter ein, welcher mich öffentlich in meiner Ehre verletzte und beschimpfte. Der St. Galler Staatsanwaltschaft gelang es den Täter im März 2014 zu ermitteln. Er hat die Tat gestanden. Laut Einvernahmeprotokoll der Polizei hat er an der Einvernahme folgendes ausgesagt: „Abschliessend betone ich, meine Aussage ist nur ein Angriff auf seine Reputation (…).“ Die Sache ist eindeutig und der Fall könnte somit längst abgeschlossen sein, doch leider ist er aus unerfindlichen Gründen immer noch pendent. Warum die St. Galler Staatsanwaltschaft den Fall auf Eis gelegt hat, ist unklar und geht aus den Akten nicht hervor. Eigentlich gibt es im Schweizer Strafrecht ein Beschleunigungsgebot.

Vom Ermittlungserfolg der St. Galler Ermittlungsbehörden weiss ich übrigens erst seit heute. Dies nachdem ich um Akteneinsicht gebeten hatte, weil ich seit Monaten nichts mehr von der St. Galler Staatsanwaltschaft gehört hatte.

Hier mein Schreiben an den zuständigen St. Galler Staatsanwalt, in welchem ich mich über das weitere Vorgehen erkundige. Es wäre schön, wenn das Verfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden könnte, zumal der Sachverhalt inzwischen geklärt ist.

Staatsanwaltschaft Altstätten
Schreiben an Staatsanwaltschaft

Was ist bloss los mit den Staatsanwälten in unserem Land? Wieso dauert da alles so lange und wieso halten es diese nicht für nötig Geschädigte darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Täter ermittelt wurden? Es kann doch nicht sein, dass der Täter seit März bekannt ist und obwohl er die Tat gestanden hat, der Geschädigte erst im November darüber in Kenntnis gesetzt wird! Hätte ich nicht um Akteneinsicht ersucht, wüsste ich es selbst heute noch nicht. Ist das Teil einer gegenüber Tätern freundlichen Schweizer Justizkultur?

Es ist eine Zumutung, dass Staatsanwälte Geschädigte solange im Ungewissen lassen! Das Beschleunigungsgebot ist klipp und klar. Artikel 5 der Strafprozessordnung besagt folgendes:

Die Strafbehörden nehmen die Strafverfahren unverzüglich an die Hand und bringen sie ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss.

Leider habe ich inzwischen die Erfahrung gemacht, dass ein solches Verhalten bei Schweizer Staatsanwälten kein Einzelfall, sondern eher die Regel ist. Das Beschleunigungsgebot scheint im Schweizer Rechtsstaat keinen hohen Stellenwert zu haben. Ich konnte in den Akten dieses Falles jedenfalls keine Begründung dafür finden, weshalb das Verfahren immer noch pendent ist obwohl der Täter seit März bekannt ist und er die Tat längst gestanden hat. Das kann es doch echt nicht sein!  Es ist im höchsten Masse unbefriedigend. Lernen angehende Schweizer Juristen ein solches Verhalten während ihrem Studium?

PS: In einem anderen Verfahren, für welches derselbe Staatsanwalt zuständig ist, erhielt ich im September ein Schreiben. In diesem Schreiben wurde angekündigt, dass im Oktober mit einem Entscheid zu rechnen sei. Inzwischen haben wir November und ich warte immer noch auf den Entscheid. Wer weiss, vielleicht ist der zuständige Staatsanwalt ja immer noch am überlegen wie er entscheiden soll. Im Schweizer Rechtsstaat darf man einfach keine Erwartungen haben und muss es nehmen wie es kommt und dann weiterkämpfen. Rechtssicherheit ist eine Illusion.

STA-SG1

 

Steuerpflicht für Sozialhilfe ist ein asozialer Unsinn

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. November 2014 | 2.364 mal gesehen

Heute erschien auf NZZ-Online ein Artikel mit dem zynischen Titel „Für Sozialhilfeempfänger soll sich Arbeit wieder lohnen„. Dieser Titel erweckt den Eindruck, dass es in der Schweiz viele Sozialhilfeempfänger gibt, die freiwillig unten durch gehen. Doch das ist ein fertiger Unsinn. Die Schweiz gehört zu den Ländern mit den wenigsten Sozialhilfeempfängern und mit den tiefsten Arbeitslosenquoten. Sowohl die Sozialhilfequote als auch Arbeitslosenquote liegen in der Schweiz etwas über 3%. Davon können viele Länder auf dieser Welt nur träumen.

Die Schweiz entwickelt sich zu einem eiskalten asozialen Schurkenstaat
Die Schweiz entwickelt sich mithilfe der Massenmedien zu einem eiskalten asozialen Schurkenstaat

Laut NZZ-Artikel will die Wirtschaftskommission des Ständerats die Sozialhilfe der Steuerpflicht unterstellen. Ich halte das für einen bürokratischen Blödsinn, weil es reine Umverteilung von staatlichen Geldern vom Sozialamt zum Steueramt ist.  Diesen administrativen Unsinn, können wir uns definitiv sparen.

Es macht auch keinen Sinn Arme gegen noch Ärmere auszuspielen. Es macht Sinn die Steuern für Working Poors zu senken, doch deswegen braucht es keine härtere Gangart gegen Sozialhilfeempfänger.

Working Poors sind oft Menschen mit einer schlechten Ausbildung. Diesen Menschen könnte mit staatlicher Bildungshilfe geholfen werden. Es würde sich ökonomisch auszahlen, diesen Leuten mit Steuergeldern eine gute Ausbildung zu finanzieren. Sie würden dadurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und für besser bezahlte Stellen erhöhen. Wer eine besser bezahlte Stelle hat, braucht keine staatliche Hilfe mehr und zahlt sogar wieder Steuern. Ausserdem macht jemand, der sich weiterbildet, in dieser Zeit nichts Dümmeres, was die Sicherheit im Land erhöht. Es wäre also eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Bei Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, sieht die Sache  oft schwieriger aus. Weil diese Leute aus diversen Gründen dem Leistungsdruck in der Privatwirtschaft nicht gewachsen sind. Es ist also nötig diese Leute erstmal wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Anstelle von Jobs in der Privatwirtschaft, könnte man diesen Leuten auch Stellen beim Bund sowie bei Kantonen und Gemeinden anbieten, bei denen weniger Leistungsdruck besteht. Dafür wären zahlreiche sehr gut bezahlte Beamtenjobs geeignet. Die Stadt Zürich beschäftigt z.B. viele Menschen, die CHF 10’000.00 pro Monat oder mehr erhalten. Einige dieser Leute erhalten sogar eine günstige Stadtwohnung an bester Lage von der Stadt. In anderen von Linken regierten Städten sieht es wahrscheinlich ähnlich aus.

Schön wäre es auch, wenn Gutmenschenorganisationen ohne Regierungshintergrund, also sogenannte NGO, Arbeitsplätze für Leistungsschwache zur Verfügung stellen würden. Human Rights Watch, Die Erklärung von Bern, der WWF, Pro Juventute, Pro Natura, Pro Patria, Max Havelaar, Greenpeace usw. könnten da mit gutem Beispiel vorangehen.

Der Einwanderung ins Sozialwesen, könnte man mit Gesetzesänderungen vorbeugen. So könnte im Gesetz z.B. geregelt werden, dass Menschen nicht mehr Sozialhilfe gezahlt wird, als sie auch in ihrem Herkunftsländern erhalten würden. Der Anreiz für diese Leute in die Schweiz zu reisen würde dadurch sinken. Sie könnten dann in ihrer Heimat bleiben.  Ausserdem könnte man natürlich auch die Personfreizügigkeit daran knüpfen, dass sich nur in der Schweiz niederlassen darf, wer einen Arbeitsvertrag für eine Stelle bei einem in der Schweiz niedergelassenen Unternehmen besitzt oder aber über eine Qualifikation verfügt, die in der Schweiz händeringend nachgefragt wird. Wir bräuchten in der Schweiz z.B. noch gute Staatsanwälte, denn die sind in unserem Land selten.

Obwohl es nichts mit dem Sozialwesen zu tun hat, würde ich zusätzlich auch das Asylgesetz anpassen. Meiner Meinung nach sollte das Asylrecht verlieren, wer Urlaub in seiner Heimat macht, in welcher er angeblich verfolgt wird. Wir dürfen sozial sein, verarschen und ausnutzen müssen wir uns aber nicht lassen.

Es reicht meiner Meinung nach vollkommen, wenn wir den Missbrauch unseres Sozialwesens bekämpfen. Eine Gesellschaft, die Sozialabbau zulasten der Schwächsten betreibt, entwickelt sich zu einer eiskalten und rücksichtslosen Ellbogengesellschaft. Bei einer solchen Gesellschaft muss man sich nicht wundern, wenn kaum mehr jemand Menschen in Not hilft und viele wegschauen, wenn auf offener Strasse eine Frau vergewaltigt oder ein Mann zutode geprügelt wird. In so einer Gesellschaft ist sich jeder selber der Nächste. Eine solche Gesellschaft bietet politischem und religiösem Extremismus einen idealen Nährboden!