Wie Massenmedien und Justiz Menschen fertig machen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Juni 2015 | 1.217 mal gesehen

Ich wurde von den Medien mithilfe der Schweizer Justiz fertig gemacht. Mir wurde ein Tweet vorgeworfen, den weder die Medienvertreter noch Ankläger und Privatkläger im Original jemals selber gesehen haben. Dementsprechend waren weder die Medien noch die Justiz in der Lage den Tweet korrekt zu zitieren. Dennoch haben die Medien mit einer einseitigen und völlig falschen Berichterstattung dafür gesorgt, dass ich den Job verloren habe. Anschliessend sorgte die Justiz mit hohen Prozesskostenvorschüssen und der Verweigerung mir Prozesskostenhilfe zukommen zu lassen, dafür, dass ich mich nicht richtig wehren konnte. Die Prozesse, welche anschliessend gegen mich geführt wurden, erinnerten denn auch mehr an Schauprozesse für die Medien als an rechtsstaatliche Verfahren.

Aufgrund des Jobverlusts verlor ich über 50% meines Einkommens. Unter anderem auch deshalb, weil mir die Arbeitslosenkasse für mehr als drei Monate lang keine Arbeitslosengeld auszahlte. Ich bin seit 1992 berufstätig! Sie haben mir das Geld verweigert, weil ich angeblich selbstverschuldet gekündigt worden sei. Das Bundesgericht hat diese perfide Ansicht der Kasse übernommen. Dies obwohl es Kenntnis des Sachverhalts hatte. Es war dem Bundesgericht klar, dass mir aufgrund der Medienberichterstattung gekündigt wurde! Der folgende Auszug aus dem Bundesgerichtsurteil belegt das. Die Arbeitslosenkasse konnte damit auf meinem Buckel Geld sparen.

BGE 8C 165 2015

Als ich mich dann gegen die Medien zur Wehr setzte, fand ich kaum einen Anwalt der bereit war mir zu helfen. Praktisch alle Medienanwälte in der Schweiz arbeiten für die Medien. Folglich lehnten fast alle aufgrund von „Interessenskonflikten“ ab. Ein Medienopfer hat in der Schweiz also bereits Mühe einen Medienanwalt zu finden.

Auch mit den Finanzen  ist es natürlich so eine Sache wenn Rechtsschutzversicherungen Medienopfern eine Rechtsschutzversicherung verweigern und der Staat dafür sorgt, dass sie kein Arbeitslosengeld und keine unentgeltliche Rechtshilfe erhalten.

Ich kann deshalb meine Rechte in der Schweiz nur sehr beschränkt geltend machen. Vor Gericht kann ich ohne Anwälte gegen die Täter vorgehen, die sich allesamt von Medienanwälten vertreten lassen.

Der Schweizer Rechtsstaat basiert auf dem Recht des finanziell Stärkeren. Das ist nichts anderes als ein monetäres Faustrecht. Wobei der Rechtsstaat selber noch dafür sorgt, dass Medienopfer finanziell geschwächt werden, wenn sie sich gegen die Täter wehren!

Das monetäre Faustrecht gilt jedoch nur für Schweizer Bürger, die noch nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind. Im Schweizer Rechtsstaat ist eben vor dem Gesetz nicht jeder gleich. Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger bekommen unentgeltliche Rechtspflege.

Gerade bei Asylbewerbern ist es ein riesen Geschäft, an dem sich bestimmt auch Anwälte beteiligen, die sich mit Rassismusverfahren auf Kosten von Schweizer Bürgern eine goldene Nase verdienen.

Asyllüge
Quelle
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