Im Gespräch mit mehreren Leuten ist mir aufgefallen, dass vielen nicht bewusst ist, weshalb ich vom Zürcher Obergericht zur Person der Zeitgeschichte ernannt wurde. Es hat nichts damit zu tun, dass ich einmal Kreisschulpfleger war!
Als Michèle Binswanger wegen eines Tweets mit ihrem Artikel den medialen Shitstorm gegen mich auslöste, wusste sie noch gar nicht, dass ich Kreisschulpfleger bin. Es ging ihr um den SVP-Hintergrund, die Rassismusstrafnorm und um SVP-Heinis.
Für das Bezirksgericht Uster war ich keine Person der Zeitgeschichte. Das geht aus einer Verfügung des Bezirksgerichts Uster vom 16.05.2014 hervor. Dort steht:
Auch das Zürcher Obergericht erklärte mich nicht zur Person der Zeitgeschichte, weil ich einmal ein Amt als Kreisschulpfleger bekleidet habe. Die Richter des Zürcher Obergerichts ernannten mich zur relativen Person der Zeitgeschichte, weil ich ihrer Ansicht nach auf Twitter „provokant“ getwittert haben soll.
Die Argumentation der Richter des Zürcher Obergerichts ist völlig absurd und widerspricht der üblichen Rechtsauffassung. Dieser zufolge ist eine relative Person der Zeitgeschichte jemand, der aufgrund eines aussergewöhnlichen Ereignisses von übergeordnetem öffentlichen Interesse im Rampenlicht steht. Ein provokativer Tweet auf Twitter macht einem nach gesundem Menschenverstand also noch nicht zur Person der Zeitgeschichte. Die Richter haben mich dennoch zur Person der Zeitgeschichte erklärt.
Sie haben das getan, weil sie politisch und nach ihrer Gesinnung geurteilt haben. Sie haben damit bewusst in Kauf genommen, dass meine Persönlichkeitsrechte über Jahre hinaus verletzt werden.
Dass kein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht, belegt auch das mässige Interesse an meinen Blogartikeln zu diesem Thema. Dafür interessieren sich hauptsächlich Justizbehörden und meine Gegner. Diese suchen nach Blogartikeln von mir, die sie mir anschliessend vor Gericht vorwerfen um damit nachträglich die Verletzungen meiner Persönlichkeitsrechte zu rechtfertigen.
Eine Person der Zeitgeschichte ist jemand von übergeordnetem öffentlichen Interesse. Eine solche Person muss sich Einschränkungen ihrer Persönlichkeitsrechte gefallen lassen, wenn das öffentliche Interesse an der Berichterstattung über sie höher wiegt. Bei mir ist das eindeutig nicht der Fall. Also bin ich auch keine Person der Zeitgeschichte.
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