Kosovaren-Inserat: Politisches Urteil gegen SVP-Kader

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. April 2015 | 2.158 mal gesehen

Die Berner Gesinnungsjustiz verurteilte heute den SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär wegen Rassendiskriminierung. Es ging um ein Inserat der SVP, welches für die SVP-Initiative gegen Masseneinwanderung warb. Das Inserat thematisierte die Messerattacke zweier Kosovaren auf den Schweizer Schwinger Kari Zingrich und hatte den Titel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“.

Kosovaren-Inserat_SVP

David Gibor bezeichnete das Inserat laut Tagesanzeiger als „schreckliches und menschenverachtendes Inserat“. Er vertrat zwei Kosovaren und klagte wegen des Inserats gegen die SVP. Die Richterin folgte den Anträgen von David Gibor und verurteilte die beiden vor Gericht gezerrten SVP-Kadermitglieder wegen Rassendiskriminierung.

Ich halte dieses Urteil für ein weiteres skandalöses Fehlurteil. Politische Gesinnungsurteile wie dieses, lassen mich am Schweizer Rechtsstaat zweifeln. Der linke Schweizer Rechtsstaat hat damit einmal mehr seine üble, scheinheilige, verlogene und ungerechte Fratze offenbart. Menschenverachtend war die Messerattacke auf Kari Zingrich und nicht das Inserat, welches diese Messerattacke thematisierte!

Haben Kosovaren in der Schweiz mehr Rechte als Schweizer?

Der Fall zeigt exemplarisch auf was geschieht, wenn zwei Kosovaren wegen eines Inserats klagen, in welchem von „Kosovaren“ die Rede ist. Dann wird ein Strafverfahren eröffnet und die Beklagten werden verurteilt.

Wenn hingegen Schweizer wegen einem Inserat klagen, in welchem eindeutig Schweizer diskriminiert werden, dann wird nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet. Ich habe hier darüber berichtet. Das ist die traurige Wahrheit über den Schweizer Rechtsstaat, der eher einem linken Schurkenstaat gleicht. Die Gesinnungsjustiz in der Schweiz ist einfach nur noch widerwärtig und abstossend. Die linken Gesinnungstäter haben offensichtlich Ihren Gang durch die Institutionen der Schweizer Justiz vollendet.

In der Schweiz werden Menschen aus politischen Gründen mithilfe eines absurden Gesinnungsgesetztes verurteilt. Das Antirassismusgesetz wird dazu eingesetzt um Menschen als Verbrecher zu Brandmarken und zum Schweigen zu bringen. Es ist ein übles und menschenverachtendes Gesetz, welches gegen grundlegende Menschenrechte verstösst.

Die beiden SVP-Kader sollten Berufung einlegen. Spätestens der linksgrüne Bundesrichter Christian Denys dürfte ja dann den beiden Kosovaren bzw. David Gibor das Beschwerderecht absprechen. Das macht Bundesrichter Denys bei Schweizern ja auch so. Ich habe hier darüber berichtet!

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