Justizskandal: Opfer bleibt auf Kosten sitzen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. März 2014 | 2.353 mal gesehen

Wieder einmal eine Ungerechtigkeit in unserem Rechtsstaat!

Eine Frau soll gemäss Polizei im Stadtzürcher Kreis 4 einem Freier gegen Geld Sex angeboten haben. Der Freund und Helfer folgte dem Paar ins Hotel Regina und kontrollierte es. Bei der Kontrolle zeigte die Frau einen Personalausweis und unterschrieb eine Wegweisungsverfügung.

Nach diesem Vorfall bekam die Ärztin einen Strafbefehl und eine Rechnung für 450 Franken vom Zürcher Stadtrichteramt. Die Polizei war der Ansicht, dass sie die kontrollierte Frau vom Hotel Regina war. Das Stadtrichteramt warf der Ärztin deshalb eine Widerhandlung gegen die Prostitutionsgewerbeverordnung durch Strassenprostitution ausserhalb des dafür freigegebenen Gebiets vor. Die Ärztin, die im Jahr rund 160’000 Franken verdienen soll, focht den Strafbefehl an.

Für den Tag der Polizeikontrolle konnte sie jedoch kein Alibi vorweisen. Wie bei der Gerichtsverhandlung jedoch heraus kam, hatte sich die tatsächliche Prostituierte bereits zwei Tage vorher im Hotel Regina eingemietet. Dies zu einem Zeitpunkt an dem die Ärztin nachweislich gearbeitet und sich in einer anderen Stadt aufgehalten hat. Die Ärztin wurde deshalb vor Gericht freigesprochen.

Ich frage mich wieso es überhaupt erst zu einem Strafbefehl und zu einer anschliessenden Gerichtsverhandlung kommen musste. Hätte die Polizei korrekt gearbeitet, hätte sie die Personalien der tatsächlichen Prostituierten korrekt aufgenommen. Das war der erste Fehler. Selbst nachdem sie diesen Fehler begangen hat, hätte ihr wenigstens bei den anschliessenden Ermittlungen auffallen müssen, dass es eine andere Frau gewesen sein muss, die sich im Hotel Regina eingemietet hat.

Besonders stossend ist jedoch, dass das Opfer dieser mutmasslichen Behörden-Schlamperei am Ende auch noch auf dem Grossteil der Anwaltskosten sitzen bleibt. Offenbar hatte die Ärztin für ihre Verteidigung Anwaltskosten von 13’865 Schweizerfranken. Die zuständige Richterin erklärte diese Kosten bei einen „solch banalen Fall“ jedoch für zu hoch. Sie sprach der Ärztin deshalb einen meiner Ansicht nach willkürlich festgelegten Betrag von lediglich 5’000 Franken zu. Damit bleibt die Ärztin auf einem von den Behörden verursachten Schaden von 8’865 Franken sitzen. Das ist ein Skandal! Sie sollte dafür die Polizei haftbar machen und auf Schadenersatz verklagen.

In einem anständigen Rechtsstaat, der die Bezeichnung Rechtsstaat verdient, hätte die Frau ihre vollen Verteidigungskosten zuzüglich einer angemessenen Genugtuung von mindestens 10’000 Franken erhalten.

Wenn ich Politiker wäre, würde ich dafür sorgen, dass dieser Missstand in unserem Land behoben wird. Ein Rechtsstaat hat für seine Fehler gerade zu stehen und für den dadurch entstandenen Schaden vollumfänglich inklusive einer „anständigen“ Genugtuung aufzukommen. Unter einer Anständigen Genugtuung verstehe ich eine Genugtuung, die den hohen Richter- und Beamtenlöhnen entspricht und keine schäbigen Trinkgelder, die lediglich dazu geeignet sind die Geschädigten zu verhöhnen!

Rate this post

2 Gedanken zu „Justizskandal: Opfer bleibt auf Kosten sitzen“

  1. Daraus lernen wir: wer heute keine Rechtsschutzversicherung hat, kann, wie in diesem Fall siene blaues Wunder erleben. Ich meide ohnehin Zürich, wo immer ich kann, denn die hinterhältige Willkür ist mir zu dämlich.

  2. Der Fall Carlos lässt grüssen, mehr kann man nicht dazu sagen. Ich frage mich auch, dass noch kein Schweizer verhaftet wurde wegen rassistischen Ausdrücke gegen Carlos. Nur noch lächerlich diese Justiz.

Kommentare sind geschlossen.