Juristischer Winkelzug von Alt-Bundesrichter Hans Wiprächtiger

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. November 2015 | 1.925 mal gesehen

Alt-Bundesrichter Hans Wiprächtiger fordert vor der Hauptverhandlung beim Bezirksgericht die Sicherstellung für seine Auslagen von 7’000 Franken. Weiter fordert er, dass im Falle einer Nichtleistung dieser Summe auf meine Klage mangels Prozessvoraussetzungen nicht einzutreten sei. Ich finde das ein starkes Stück von Hans Wiprächtiger. Sein Mandant hat mich öffentlich diffamiert und meine Persönlichkeitsrechte verletzt und jetzt versucht Wiprächtiger auf diese Weise eine Gerichtsverhandlung zu verhindern.

Im Zivilprozess ist es so, dass ein Kläger zuerst ein Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter stellen muss. Das habe ich gemacht. Doch Wiprächtiger und sein Mandant blieben der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt fern. Dafür musste ich der Friedensrichterin bereits 525 Franken zahlen. Der Kläger muss zur Schlichtungsverhandlung erscheinen, weil sonst seine Schlichtungsklage als zurückgezogen betrachtet wird. Der Beklagte muss nicht erscheinen und kann dem Kläger damit einen weiteren finanziellen Schaden und weitere Opportunitätskosten zufügen. Letzteres, wenn er unentschuldigt fernbleibt. Beklagte mit Anstand melden sich ab und dann können sich sowohl der Kläger als auch die Friedensrichterin  den Verhandlungstermin sparen. Auch die Friedensrichterkosten fallen dadurch geringer aus, da die Schlichtungsverhandlung entfällt.

Nachdem die Schlichtungsverhandlung mangels des unentschuldigten Erscheinens des Beklagten und seines Verteidigers Wiprächtiger scheiterte, erhielt ich von der Friedensrichterin die Klagebewilligung. In dieser ist festgehalten, dass die beklagte Partei der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt ferngeblieben ist.

Nachdem das Bezirksgericht Uster meine Klage erhalten hatte, forderte es einen Prozesskostenvorschuss von 5’500 Franken von mir. Auch diese Vorauszahlung habe ich geleistet. Bislang hat der Rechtsstaat aber noch nichts für mich getan, was diese Kostenvorschüsse rechtfertigt.

Trotzdem hat Alt-Bundesrichter Wiprächtiger jetzt sogar noch die Dreistigkeit eine Parteientschädigung von 7’000 Franken zu fordern, noch ehe die Gerichtsverhandlung stattgefunden hat bzw. das Urteil feststeht. Ich finde seine Forderung bzw. sein Gesuch eine absolute Frechheit. Er fordert eine Sicherstellung für einen Aufwand, den er gar nicht betrieben hat. Er ist  ja unentschuldigt der Schlichtungsverhandlung ferngeblieben und eine Verhandlung gab es bislang nicht, das rechtfertigt keine Sicherstellung für eine Parteientschädigung von 7’000 Franken! Es ist ein Winkelzug des linken Alt-Bundesrichters. Auf diese Art und Weise versuchen linke Juristen wie Alt-Bundesrichter Wiprächtgier rechtsstaatliche Verfahren von Anfang an zu verunmöglichen. Mir zeigt das einmal mehr, dass Kläger bzw. Opfer von Persönlichkeitsverletzungen in der Schweiz einen schweren Stand haben. Oft können sie ihre berechtigten Anliegen nicht durchsetzen, weil sie den horrenden Forderungen der Justiz nicht nachkommen können. Ich bin den Forderungen bislang nachgekommen, konnte mir aber keinen Anwalt mehr leisten. Dadurch steigt mein Risiko, aus formellen Gründen zu scheitern, denn ich bin juristischer Laie.

Je nachdem, wie die Richter entscheiden, kann es sein, dass es aus rein monetären und formellen Gründen gar nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt. Dies weil der Rechtsstaat ohne Gegenleistung zu erbringen, den Kläger dermassen abzockt, dass er seine Rechte gar nicht mehr durchsetzen kann. Damit kann die rechtliche Abklärung des materiellen Sachverhalts aus rein monetären und formellen Gründen gar nicht mehr stattfinden. Ist eine Justiz, die so etwas zulässt, noch rechtsstaatlich? Ich denke nicht. Das sind die Methoden eines Schurkenstaats, der Menschenrechte mit Füssen tritt.

Ich sehe darin eine Verletzung des in der Bundesverfassung garantierten Rechts auf rechtliches Gehör und eine Verletzung des Rechts auf gerechte Behandlung (Art. 29 Bundesverfassung).

Jeder Asylbewerber hat in der Schweiz mehr Möglichkeiten und Mittel um sich gegen Asylentscheide zu wehren. Asylanten und Wirtschaftsflüchtlinge erhalten per Gesetz unentgeltliche Rechtspflege und einen Pflichtverteidiger. Ein Schweizer Bürger kann schauen wo er bleibt, wenn er die geforderten Wucherpreise der Justiz und seiner Prozessgegner nicht bezahlen kann. Betroffen ist vor allem der berufstätige Mittelstand, also die Mehrheit der Bevölkerung. In anderen Worten, der Schweizer Rechtsstaat fühlt sich der Mehrheit der Bevölkerung nicht verpflichtet.

Gesuch von Alt-Bundesrichter Hans Wiprächtiger

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