Der Blick berichtete heute über eine SVP-Frau, die für die Schulpflege in Wohlen kandidiert. Grund für die Berichterstattung sind die Facebook-Posts der Frau, die offenbar alles andere als prüde sind und ihren Humor widerspiegeln.
Ich habe mir auf Facebook die Seite von Frau Werner angeschaut. Dabei habe ich den Spruch mit dem Penis, welcher im Titel des Blick-Artikels erwähnt wird, gefunden. Es handelt sich dabei um ein Bild, welches von einer dritten Person gepostet worden ist. Frau Werner hat es geteilt, deshalb ist es auf ihrer Facebook-Seite zu sehen. Es handelt sich um das folgende Bild:
Was auffällt ist, dass die regionale SVP-Führung wieder einmal kalte Füsse bekommen hat und offenbar nicht hinter ihrem Partei-Mitglied steht. Der örtliche SVP-Präsident will jedenfalls laut Blick mit Frau Werner sprechen. Ich finde das Verhalten der SVP-Führung feige. Denn wo ist denn hier eigentlich das Problem? Auch wenn Frau Werner für die Schulpflege kandidiert, sehe ich hier kein Problem.
Der Blick soll aufhören päpstlicher zu tun als der Papst. Gerade der Blick ist ja für seine nackten Tatsachen bekannt, die er tagtäglich in der Öffentlichkeit verbreitet. Auch Kinder können im Internet nackte Blickgirls sehen und am Kiosk die Zeitung ohne weiteres kaufen. Müssen wir deswegen Kinder vor Boulevard-Zeitungen schützen? Dürfen wir Zeitungen mit solchen Inhalten unseren Kindern zumuten?
Ein Verkaufsverbot für Boulevardzeitungen an Minderjährige wäre durchaus denkbar. Dies könnte auch noch auf die Online-Ausgaben von Boulevardzeitungen ausgeweitet werden. Sprich, dass Blick.ch nur noch für Erwachsene ab 18 Jahren zugänglich gemacht wird.
Ich glaube nicht, dass wir Schweizer prüde sind. Es gibt jedoch eine Doppelmoral, die nur so von Heuchelei und Unehrlichkeit strotzt. Ich glaube, dass ein offener und ehrlicher Umgang mit Sexualität für die Entwicklung eines Menschen besser ist als eine verlogene Moral, die auf Heuchelei, Lug und Trug beruht.
Ich hoffe, dass Frau Werner wegen der Berichterstattung in den Boulevard-Medien nicht entlassen wird. Sie arbeitet für einen Staatsbetrieb. Die Personalverantwortlichen dieses Betriebs möchte ich hiermit eindringlich an die Grundwerte unseres Rechtsstaats erinnern. Jeder Bürger dieses Landes hat das verfassungsmässige Recht seine Meinung frei zu äussern und zu verbreiten. Zudem gehört es zur Würde des Menschen, dass er sich zumindest in seiner Freizeit frei entfalten kann. Auch die Menschenwürde ist durch die Bundesverfassung geschützt! Ich hoffe, dass das so bleibt. Denn wer will schon Duckmäuser im Betrieb bzw. wer will schon in einem Betrieb arbeiten, in dem kein offener Kommunikationsstil gepflegt wird?
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